III.3.2 Bibliotheken und Archive

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3.2 Bibliotheken und Archive

Berufsfeld Bibliotheken

Bibliotheken stellen seit jeher ein von Geisteswissenschaftlern aller fachlicher Ausrichtungen in besonderer Weise wahrgenommenes Arbeitsfeld dar. Die Realität zeigt, dass die Zahl der wissenschaftlichen Bibliothekare mit geisteswissenschaftlichem Studienhintergrund (im weitesten Sinne) wesentlich höher ist als die Zahl derer mit naturwissenschaftlicher oder ingenieurwissenschaftlicher Ausrichtung. Dies mag zum einen an der spezifischen Affinität des Geisteswissenschaftlers zum Medium ›Buch‹ als dem zentralen und singulären Arbeitsinstrument während seines Studiums liegen. Zum anderen kommt der Studierende der Geisteswissenschaften – verglichen mit dem der Natur- und Ingenieurwissenschaften – in der Regel weitaus intensiver und mit einer größeren Anzahl von Bibliotheken im In- und Ausland in Kontakt (sei es persönlich oder virtuell) und nutzt deren Informations- und Dienstleistungsangebote umfassend. Er erlebt Bibliotheken als »Orte des Wissens und Lernens, […] der Literatur und des Lesens«.

Im Folgenden wird das Berufsfeld des ›wissenschaftlichen Bibliothekars‹ dargestellt. Die Bezeichnung charakterisiert beamtenrechtlich die Zugehörigkeit zum höheren Bibliotheksdienst, bezieht im weiteren Sinn und der sprachlichen Einfachheit halber aber auch den Bibliothekar im – analog dotierten – Angestelltenverhältnis mit ein.

Einsatzbereiche des wissenschaftlichen Bibliothekars

Der Bibliothekar im höheren Dienst ist für den weiten Bereich des wissenschaftlichen Bibliotheksund Informationswesens qualifiziert und arbeitet in den meisten Fällen in Universitäts- und Hochschulbibliotheken, Fachhochschulbibliotheken, Landes- und Staatsbibliotheken. Ebenso kommen Behördenbibliotheken, Archivbibliotheken und kirchliche Bibliotheken als Arbeitsplätze in Betracht, auch kommunale öffentliche Bibliotheken und Bibliotheken von öffentlichen Einrichtungen wie Rundfunk- und Medienanstalten, Forschungsinstituten etc. Dem wissenschaftlichen Bibliothekar kann die Leitung einer Abteilung, einer oder mehrerer Teilbibliotheken oder der gesamten Bibliothek bzw. des gesamten Bibliothekssystems überantwortet werden.

Aufgaben und Tätigkeiten

Aufgaben und Tätigkeiten des wissenschaftlichen Bibliothekars ergeben sich aus dem Zweck der Bibliotheken (vgl. III.2.3). Bibliotheken haben Medien (z. B. Printmedien, Mikroformen, audiovisuelle Medien) und auf unterschiedlichsten Datenträgern gespeicherte Informationen (z. B. CD-ROMs, digitale/ elektronische Medien) zu sammeln, zu erwerben, zu erschließen, zu vermitteln, zur Verfügung zu stellen und zu bewahren. Die Aufgabengebiete eines wissenschaftlichen Bibliothekars sind dementsprechend vielfältig und weitreichend. Sie verlangen fachwissenschaftliche, informationstechnische, organisatorische, betriebswirtschaftliche, soziale und kommunikative Kompetenzen sowie ein hohes Maß an geistiger Flexibilität, Kreativität und Belastbarkeit. [...]

Leseprobe aus  dem Handbuch Literaturwissenschaft. Sie können den Handbuch-Artikel nach Anklicken der Zeile „Leserbrief schreiben“ rechts unten auf dieser Seite kommentieren.