Priesteramt auf Zadokssöhne beschränkt, die übrigen Lewiten nur Tempeldiener

Priesteramt auf Zadokssöhne beschränkt, die übrigen Lewiten nur Tempeldiener

(Hesekiel XLIV 9) Kein Fremder, unbeschnitten an Herz und Leib, darf mein Heiligtum betreten. (10) Die Lewiten, die sich von mir entfernten, als Israel irre ging und seinen Götzen nachlief, sollen ihre Schuld büßen: (11) sie dürfen in meinem Heiligtum nur Dienst tun als Wächter an den Toren und als Schlachter der Brand- und Schlachtopfer für das gemeine Volk; (13) sie dürfen mir nicht nahen, um mir Priesterdienst zu leisten. (15) Die lewitischen Priester aber, die Zadokssöhne, die den Dienst an meinem Heiligtum versahen, als Israel irre ging, sie dürfen mir nahen, um mir zu dienen und mir Fett und Blut darzubringen. (23) Sie sollen mein Volk lehren, das Heilige vom Gemeinen zu unterscheiden und das Reine vom Unreinen. (24) In Streitsachen sollen sie Richter sein und nach meinen Satzungen Recht sprechen. (28) Sie dürfen keinen Grundbesitz haben; ich bin ihr Besitz. (29) Das Speisopfer und das Schuldopfer dürfen sie essen; (30) auch soll das Beste von den Erstlingen jeder Art und jede Hebe ihnen gehören.[1]

Erklärungen

[1] Im Gegensatz zu den Bestimmungen des Deuteronomiums (5. Mose XVIII 6.7) verweigert Hesekiel den ehemaligen Landpriestern (oder vielmehr deren Nachkommen!) das Recht, Priesterdienst im Tempel zu leisten, mit der Begründung, daß sie allesamt Götzendiener gewesen seien. Er beschränkt das Priesteramt auf die Nachkommen Zadoks, der zu Dawids und Salomos Zeit Dienst an der Lade Jahwes geleistet hatte. Offenbar gehörte Hesekiel selbst zu den Nachkommen Zadoks.