Rechte und Pflichten des Fürsten

Rechte und Pflichten des Fürsten

(Hesekiel XLV 7 – XLVI 18) Hauptaufgabe des Fürsten soll sein, die Abgaben des Volkes für die Opfer entgegenzunehmen und ihrem Zweck zuzuführen. Bei der Darbringung der Opfer soll er zusammen mit dem Volk durch das Nord- oder Südtor in den äußeren Vorhof des Tempels eintreten und darf dann in das zum inneren Vorhof führende östliche Tor bis zu der dem Altar und dem Tempel unmittelbar gegenüberliegenden Schwelle des Tores vorgehn, während das Volk im äußeren Vorhof bleiben muß. Seinen Grundbesitz kann der Fürst an seine Söhne als Erbgut verschenken, an seine Diener aber nur befristet als Lehen geben. Im übrigen soll er gegen Gewalttat einschreiten und selbst Gerechtigkeit üben, auch für Maß Gewicht und Münzen sorgen.[1]

Erklärungen

[1] Zur Zeit Zedekias hatte Hesekiel noch mit einer kraftvollen Erneuerung der dawidischen Herrschaft gerechnet (XVII 22.23). Der „Fürst“, den er jetzt, vierzehn Jahre nach der Zerstörung Jerusalems, erwartet, hat nur geringe Rechte, da Kultus und Rechtspflege in der Hand der Priester liegen, Heerwesen und Außenpolitik aber in der Hand der babylonischen Könige.