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Dramenanalyse : Ständeklausel

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Literaturhistorisch mindestens bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts geltende Dramenkonvention, die tragische Handlungen (wegen der für erforderlich gehaltenen Fallhöhe) nur sozial hochstehenden, komischlasterhafte Handlungen dagegen nur sozial tiefer stehenden Bühnenpersonen zubilligt.

Aktualisiert am 2007-06-16 22:16:29
 
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