Frühneuzeitliches Gemeindeleben im östlichen Deutschland

Der erste Band der "Potsdamer Studien zur Geschichte der ländlichen Gesellschaft" von Thomas Rudert und Hartmut Zückert ist erschienen

Von Jochen EbertRSS-Newsfeed neuer Artikel von Jochen Ebert

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

Mit der Gemeinde widmet sich die von Thomas Rudert und Hartmut Zückert herausgegebene Aufsatzsammlung, mit der die auf fünf thematisch geschlossene Bände angelegte Reihe "Potsdamer Studien zur Geschichte der ländlichen Gesellschaft" eröffnet wird, einem zentralen Forschungsgegenstand der Agrargeschichte. Thematisiert wird allerdings weniger das Alltagsleben der Einwohner von Dörfern und Kleinstädten, wie der aus der Volkskunde entlehnte, titelgebende Begriff "Gemeindeleben" möglicherweise vermuten lässt. Gefragt wird vielmehr, ob in den Dörfern und Landstädten östlich der Elbe eine Gemeinde, verstanden als politisch-rechtlicher, autonom handelnder Verband, existierte. Damit reagiert der Sammelband auf die ältere historische Literatur, die in den ländlichen Gemeinden der gutsherrschaftlich verfassten Gebiete des Heiligen Römischen Reichs statische Größen ohne politisches Gewicht sahen. Gefragt wird infolgedessen nach den Handlungsmöglichkeiten und Selbstverwaltungskompetenzen von Gemeinden unter gutsherrschaftlichen Bedingungen, wobei eine anthropologische, akteurszentrierte Perspektive als methodische Klammer die Aufsätze miteinander verbindet.

Gegliedert ist der Band in die zwei thematischen Blöcke "Dörfer" und "Kleine Städte". Eröffnet wird der erste Block mit einem Überblicksartikel von Hartmut Zückert über verfassungsgeschichtliche, volkskundliche und historisch-anthropologische Zugänge zum Thema. Im anschließenden Beitrag untersucht Jan Klußmann, in wie weit schleswig-holsteinische Gutsdörfer im 18. Jahrhundert autonom handeln konnten und fragt, festgemacht am Institutionalisierungs- und Organisationsgrad der Gemeinden, nach regionalen Unterschieden und Gemeinsamkeiten. Gemeindebesitz und gutes Besitzrecht sieht er entgegen der oft vertretenen Auffassung nicht als Grundlage für Widerständigkeit gegenüber der Herrschaft.

Die Gründe für die differierenden Gemeindeverhältnisse stehen auch im Mittelpunkt der Untersuchung von Thomas Rudert zu den Dörfern Mecklenburgs in der Frühen Neuzeit. Als einen entscheidenden Faktor wertet er den unterschiedlichen Status von Schulzen und Ältesten. Darüber hinaus betont er die Komplexität der gemeindlichen Handlungsmöglichkeiten und führt als Beispiel Dorfschaften an, die durch den Kauf eines Ritterguts zu Trägern feudaler Herrschaftsrechte wurden. Sein Fazit: Selbst unter dem Einfluss einer extrem gutsherrschaftlichen Agrarverfassung kam es nicht zur Auflösung der ländlichen Gemeinden.

Jan Peters hingegen geht von Konflikten um Nutzungsrechte und soziales Ansehen aus, um die gemeindlichen Handlungsmöglichkeiten in den Dörfern der Prignitz im 17. und 18. Jahrhundert zu analysieren. Hieran anknüpfend wird nach der Funktion der Gemeinde für die Konfliktregulierung und die Stärkung des dörflichen Zusammenhalts gefragt. Die Prignitz steht auch im Fokus des Beitrags von Lieselott Enders, die das Gemeindeleben der Dörfer wesentlich durch die duale Struktur der Dorfverfassung, gekennzeichnet durch den herrschaftlichen Schulzen einerseits und die dörfliche Gemeinde andererseits, geprägt sieht. Zentraler Gegenstand sind aber die im Verlauf der Frühen Neuzeit zunehmenden herrschaftlichen Zugriffe auf die materiellen und personellen Ressourcen des Dorfs und die hieraus resultierenden permanenten Spannungsverhältnisse zwischen Herrschaft und Gemeinde. Die Gemeinden traten jedoch mit einer Vielfalt von Aktivitäten, die sich nicht in gewaltsamen Widerstand erschöpften, den herrschaftlichen Ansprüchen entgegen, so ihr Ergebnis.

Die Vitalität des Gemeindelebens, die sich hierin ausdrückt, ist Gegenstand des Beitrags von Hartmut Zückert, der nach der Lebendigkeit des Gemeindelebens in brandenburgischen Amtsdörfern des 17. und 18. Jahrhunderts fragt. Im Mittelpunkt stehen das genossenschaftliche Wirtschaften, das nachbarliche Zusammenleben und das kirchliche Leben. Zusammenfassend betont der Autor, dass "Genossenschaft, Nachbarschaft, politische Gemeinde und Kirchengemeinde [...] lebensweltlich in eins" fielen. Im den Themenkomplex abschließenden Beitrag analysiert Bernd Schildt anhand thüringischer Dorfordnungen die Wechselwirkung zwischen obrigkeitlichen Regelungsbestrebungen und den zentralen Aufgabenbereichen der frühneuzeitlichen Gemeinde, wobei auch er die Vitalität der Dorfgemeinden betont.

Den zweiten Block einleitend, stellt Thomas Rudert die wichtigsten neueren Forschungen zu kleinen Städten östlich der Elbe vor und skizziert zentrale Forschungsschwerpunkte. Als Paradigmenwechsel wertet er insbesondere die Abkehr von der Großstadtperspektive hin zu einer Betrachtung "vom Lande aus". Erst dadurch würde erkennbar, dass kleine Städte im lokalen Rahmen Zentralortfunktion hatten und für die Entwicklung der ländlichen Sozialverfassung von größter Bedeutung waren. Geblieben sei - abgesehen vom differenzierenden Rechtsstatus - das Problem der definitorischen Abgrenzung von kleinen Städten und großen Dörfern. Auch eine Typologisierung kleiner Städte bleibe schwierig. Die hierauf folgenden Einzelstudien werden eröffnet von Heidelore Böcker, die die wirtschaftliche Funktion der Kleinstädte in Vorpommern und Rügen für das Städtenetz des Herzogtums sowie für ihr agrarisches Umfeld im 15. und 16. Jahrhundert untersucht. Über die Rückwirkungen der Funktion auf das Gemeindeleben erfährt man allerdings nichts.

Wesentlich konkreter ist da der Beitrag von Lieselott Enders, die das sich wandelnde Verhältnis zwischen Stadtherren, Rat und Bürgerschaft in fünf adeligen Mediatstädten der Prignitz vom frühen 16. bis zum späten 18. Jahrhundert analysiert. Erkennbar werden einerseits die Bestrebungen der adeligen Stadtherren, die kommunalen Selbstbestimmungsrechte zu beschneiden, andererseits die Formen des Widerstands von Rat und Bürgerschaft gegen die Beschneidung der städtischen Autonomie. Eben jene Widerständigkeit lässt die Autorin für einen erweiterten Kommunalismusbegriff, der nicht nur auf die Existenz gemeindlicher Satzungs-, Gerichts- und Strafkompetenzen rekurriert, sondern Haltungen und Verhaltensweisen der Gemeinden einbezieht, plädieren.

Aber auch die Städte hatten Grundbesitz und übernahmen grundherrschaftliche Funktionen, wie der Beitrag von Dirk Schleinert zeigt, der sich mit den landtagsberechtigten Städten im Herzogtum Pommern-Wolgast im 16. und frühen 17. Jahrhundert beschäftigt. Überzeugend führt er aus, dass für das Untersuchungsgebiet nicht - wie oft behauptet - von einer Städtearmut gesprochen werden kann und dieses Argument daher nicht als Faktor für die Herausbildung von Gutswirtschaft und Gutsherrschaft stichhaltig ist. Ganz im Gegenteil: Viele Städte seien ebenso wie der Adel in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zur Eigenbewirtschaftung ihres zum Teil recht umfangreichen Grundbesitzes übergegangen. Zur Bedrohung der städtischen Autonomie sei es insbesondere in Städten mit landesherrlichem Amtssitz gekommen, aber erst die Auseinandersetzungen zwischen Rat und Bürgerschaft seit der Mitte des 16. Jahrhunderts boten den Landesherren eine Möglichkeit, die städtische Autonomie einzuschränken.

Die Konfliktkonstellationen zwischen der Bürgerschaft und den adeligen Stadtherren beziehungsweise den landesherrlichen Amtmännern in den Mediatstädten der Kur- und Neumark Brandenburg im Zeitraum 1650 bis 1770 sind auch das Thema des Beitrags von Frank Göse. Die Konflikte in adeligen und landesherrschaftlichen Mediatstädten weisen, so ein Ergebnis, keine größeren Unterschiede auf. Die Überwältigungsbestrebungen von adeligen Stadtherren oder landesherrschaftlichen Beamten führten zum Zurücktreten innerstädtischer Konflikte. In Bezug auf das Thema des Sammelbandes kommt er zu dem Schluss, dass "die rudimentär vorhandenen oder gänzlich fehlenden Bürgervertretungen in den Mediatstädten [...] nicht als Defizit politischer Partizipation oder Mangel stadtbürgerlichen Bewußtseins fehlinterpretiert werden" sollten.

Ebenfalls mit den Mediatstädten beschäftigt sich Alexander Kessler, der am Beispiel des niederlausitzischen Lieberose nach dem Einfluss der städtischen Statuten auf den Alltag, der Umsetzung herrschaftlicher Rechtsnormen in der städtischen Verwaltungspraxis und den Entscheidungs- und Handlungsspielräumen der Akteure im 18. Jahrhundert fragt. Trotz Einschränkungen der städtischen Autonomie nach dem Dreißigjährigen Krieg konnte sich Lieberose "Reste autonomer korporativer Regelungskompetenzen" erhalten, nicht zuletzt da der Stadtherr bei allen im zu Gebote stehenden Machtmitteln nicht umhin kam, einen gewissen Minimalkonsens anzustreben.

Bereits in das 19. Jahrhundert hinein reicht der Aufsatz von Gerhard Heitz, der die landesherrlichen Bestrebungen behandelt, in die kommunalen Strukturen der mecklenburgischen Landstädte einzugreifen. Da wegen der Schwäche der Landesherrschaft generelle Regelungen am Widerspruch der Ritterschaft scheitern mussten, machten die Landesherren von der Möglichkeit Gebrauch, auf dem Wege kommissarischer Verhandlungen Einzelregelungen zu treffen, wie am Beispiel der Stadt Lübz erläutert wird. Als wichtigste Resultate der landesherrlichen Stadtreglements nennt der Autor eine Stärkung der Magistrate, eine verstärkte Kontrolle der Stadtsekretäre und Kämmerer sowie eine verbesserte Verwaltung des städtischen Grundbesitzes.

Der folgende kunsthistorische Exkurs von Dagmar Böcker widmet sich der Stadt-Land-Kommunikation anhand der seit dem 16. Jahrhundert verbreiteten Einblatt- und Taschenbuchkalender. Allerdings sagt der Text weniger etwas über Kommunikationsstrukturen als vielmehr über unterschiedliche Wahrnehmungskulturen aus. Interessant ist zum Beispiel die Feststellung, dass die Bauern in den untersuchten Kalendern nicht wie in den Werken der bildenden Kunst als hässliche, schäbige, einfältige oder hinterhältige Personen, sondern neutral dargestellt wurden.

Der letzte Beitrag von Peter Franke führt dann wieder zurück in das 19. Jahrhundert. Am Beispiel der Ackerbürgerstadt Templin in der Uckermark untersucht der Autor Formen der Widerständigkeit wie tumultuarische Gewalt, Erzwingung von Öffentlichkeit, Diskreditierung und Abqualifizierung von Mitgliedern der städtischen Verwaltung oder Gang vor Gericht. Anhand von Fallbeispielen werden die Templiner Ausprägung des "lokalen Eigensinns" und ihre Akteure herausgearbeitet. Diese lokalhistorische Annäherung begründet Franke mit der "kommunal politischen Geschichtsmächtigkeit" der Kleinstädte, die sich daraus ergibt, dass im Untersuchungszeitraum ein Großteil der städtischen Bevölkerung in Kleinstädten lebte und die hier gesammelten Erfahrungen die Wahrnehmung von Politik prägten.

Insgesamt liefert der Band einen recht facettenreichen Überblick zum Thema Gemeindeleben. Allerdings liegt der Akzent eindeutig auf der Gemeinde als politisch-rechtlichem Verband, so dass wirtschaftliche und kirchliche Funktionen der Gemeinde weitgehend ausgeblendet bleiben. Offener zeigt sich die räumliche und zeitliche Anlage des Bandes. Der regionale Schwerpunkt liegt mit Brandenburg, Vorpommern und Mecklenburg zwar auf dem Gebiet der Gutsherrschaft - einzelne Aufsätze öffnen aber den Blick auf Regionen jenseits des ostelbischen Raums. Ebenso weit gespannt ist der zeitliche Rahmen, der vom Spätmittelalter bis zum 19. Jahrhundert reicht. Bemerkenswert ist darüber hinaus die konzeptionelle Ausrichtung des Bandes. Anstatt Dorf und Großstadt zu kontrastieren, stellt die Publikation die Kleinstadt neben das Dorf und folgt damit dem Ansatz der Potsdamer Arbeitsgruppe "Ostelbische Gutsherrschaft als sozialhistorisches Phänomen" (1992-1999), historisch ausgebildete Dichotomien in der Agrargeschichte aufzulösen und so Anregungen zu geben für eine "neue" Geschichte der ländlichen Gesellschaft.


Titelbild

Thomas Rudert / Hartmut Zückert (Hg.): Gemeindeleben. Dörfer und kleine Städte im ostelbischen Deutschland (16.-18.Jahrhundert).
Böhlau Verlag, Köln 2001.
452 Seiten, 50,00 EUR.
ISBN-10: 3412046019

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