Der Kampf der Zauberer gegen die Entzauberung

Anmerkungen zu einem umkämpften Feld

Von Dirk KaeslerRSS-Newsfeed neuer Artikel von Dirk Kaesler

Wer die Berichterstattung in den vergangenen Wochen aufmerksam verfolgt hat, weiß spätestens jetzt, dass die Zirkumzision – die teilweise oder vollständige Entfernung der männlichen Vorhaut – die „Beschneidung“ des männlichen Gliedes also – dreierlei zugleich ist.

Die Beschneidung ist Gottes Gebot

Sie ist unverzichtbares sakrales Handeln, um den ewigen Bund („Berit“) zwischen JHWH, dem Gott Israels, und einem konkreten männlichen Menschen zu schließen. Nur wer beschnitten ist, ist Jude und damit Mitglied der gegenseitigen Rechtsverpflichtung zwischen Gott und den Juden, die für Interessenausgleich und Friedenssicherung sorgt. Zwar ist Israel, das gesamte Volk JHWHs, der eigentliche Bundespartner Gottes, aber auch das einzelne Mitglied dieses Volkes kann ebenfalls von seinem Gott die Erfüllung der Verheißungen – Land, Nachkommenschaft, Segen, Frieden mit den Nachbarn – erwarten, wenn schon nicht einklagen. Wenn es beschnitten ist!

Die historischen Ursprünge der Beschneidungspraxis sind nicht eindeutig geklärt, zumeist wird eine Ablösung vom Menschenopfer angenommen, mit dem in vorgeschichtlicher Zeit die Götter besänftigt und milde gestimmt werden sollten. Vor allem im Judentum gilt die Beschneidung von gesunden Knaben am achten Lebenstag („Brit Mila“) als Gebot Gottes, allein sie begründet den „abrahamitischen Bund“.

In der Übersetzung durch Martin Luther können auch alle Christen nachlesen im Buch Genesis (1. Mose 17, 9-14): „Und Gott sprach zu Abraham: So halte nun meinen Bund, du und dein Same nach dir, bei ihren Nachkommen. Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Ein jegliches Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. Beschnitten werden soll alles Gesinde, das dir daheim geboren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewigen Bund. Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum daß es meinen Bund unterlassen hat.“

Gerade Christen sollten erkennen, dass dieser Text des sogenannten „Alten“ Testaments keinen Spielraum für das Handeln von Eltern, die es gut mit ihrem Sohn meinen, zu eröffnen scheint. Der Koran erwähnt die Beschneidung zwar nicht ausdrücklich, dennoch ist sie auch im Islam als Sunna weit verbreitet und wird zwischen dem Kindes- und dem Jugendalter durchgeführt. Im Christentum sprach sich schon der Apostel Paulus gegen die Pflicht zur Beschneidung aus und setzte den Glauben an dessen Stelle: „Denn in Christus Jesus gilt weder Beschneidung noch Unbeschnittensein etwas, sondern der Glaube, der durch die Liebe tätig ist.“ (Galater 5,6) Mit dem Ende des antiken Judenchristentums verschwand die Beschneidung im Christentum fast ganz, das magische Ritual wurde durch das Sakrament der Taufe abgelöst, das Fest der Beschneidung Jesu Christi („in circumcisione domini“) – acht Tage nach Heiligabend, am 1. Januar – wurde durch das Zweite Vatikanische Konzil erst im Jahr 1962 abgeschafft. In einigen „Urvölkern“ findet sie bis heute als Initiationsritual statt, das die Aufnahme des Jungen in die Gemeinschaft der erwachsenen Männer symbolisiert.

Die Beschneidung ist eine vorteilhafte medizinische Maßnahme

Sie ist bei der Diagnose Phimose, Vorhautverengung, medizinisch indiziert. In manchen Gesellschaften, so vor allem in den USA, wird sie zudem als medizinisch indizierte Maßnahme definiert, um die Risiken der Ansteckung mit HIV, Herpes, humanen Papillomaviren und Syphilis zu senken; zudem erkranken beschnittene Männer seltener an Peniskrebs, für ihre Geschlechtspartnerinnen sinkt die Gefahr des Gebärmutterhalskrebses. Im ersten Lebensjahr kommt es seltener zu einer Harnwegserkrankung. Negative Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des männlichen Gliedes, wie sie in der laienhaften Beschneidungskritik beschworen werden, sind nicht belegt. Um diese vorbeugende medizinische Maßnahme durchzuführen, sollte die Operation unter Narkose durchgeführt werden.

Die nichtrituelle Beschneidung wird in Deutschland immer unter örtlicher Betäubung durchgeführt, laut den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie sogar unter Vollnarkose. Es gibt eine ganze Reihe von „Beschneidungsstilen“, bei denen „High“ und „Low“ und „Loose“ und Tight“ unterschieden und miteinander kombiniert werden. Die Liste der möglichen Probleme und Komplikationen ist lang, sie sammelt meist allein die technischen Risiken, die psychischen Folgeprobleme sind weniger gut erforscht.

Die Beschneidung ist eine strafbare Körperverletzung

Sie ist eine Körperverletzung, die vom Strafgesetzbuch unter Berufung auf Paragraph 223 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden muss. Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 folgte eben dieser Auffassung und stufte die Zirkumzision als Körperverletzung ein, welche durch die religiöse Motivation und den Wunsch der Eltern nicht gerechtfertigt sei und auch nicht dem Wohl des Kindes diene. Dieses Urteil löste eine lebhafte und internationale – vor allem von jüdischen und muslimischen Organisationen – Debatte aus. Es geht um die Kernfrage des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, die in den verschiedenen Gesellschaften höchst unterschiedlich beurteilt wird. Und es geht um die Frage, ob und wie sehr Eltern das Recht haben, diese körperliche Unversehrtheit ihres Kindes zu missachten.

Man möchte kein Mitglied des Deutschen Bundestags sein, der nach dem Urteil des Kölner Landgerichts aufgerufen ist, ein Gesetz zu erlassen, das die Zirkumzision rechtssicher regeln soll. Am 19. Juli 2012 wurde ein gemeinsamer Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP mit breiter Mehrheit verabschiedet, der die Bundesregierung dazu auffordert, in diesem Herbst „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“

Am 23. August 2012 kam es zu einer öffentlichen Plenarsitzung des Deutschen Ethikrates zum Thema Zirkumzision. Trotz „tiefgreifender Differenzen“ konnte man sich auf vier Mindestanforderungen einigen, die erfüllt sein müssten, sollte ein gesetzlicher Rahmen für die Zirkumzision gefunden werden: umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten, qualifizierte Schmerzbehandlung, fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen.

Der universalhistorische Prozess der Entzauberung lässt sich nicht aufhalten

Aus soziologischer Sicht ist das wenig überzeugend. Es wird um die schlichte Frage gehen müssen, welche der oben genannten drei Verständnisse der körperlichen Veränderung eines männlichen Minderjährigen diese Gesellschaft für legitim erachtet und welche nicht. Alle drei können nicht gleichberechtigt nebeneinander praktiziert werden. Das Ausweichen auf die medizinische Fassung ist nur feige: Religiöse Motive als medizinische Notwendigkeit zu tarnen, kann nicht gut gehen. Es geht – letzten Endes – um die Frage, welchen Raum wir religiös motivierten Handlungen einräumen, die der weltlichen Rechtsstaatlichkeit zuwiderlaufen. In Deutschland – im Gegensatz beispielsweise zu Österreich – gilt nun einmal das verfassungsrechtliche Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Es stellt sich damit die Frage, wie der Staat sich verhalten soll, wenn dieses Grundrecht systematisch verletzt wird.

Es ist, in der Tat, „kontaminiertes Terrain“, das mit dieser Debatte beschritten wurde, doch kann und sollte man es sich nicht so einfach machen, wie es sich der Antisemitismus-Spezialist Matthias Künzel in seinem Essay bei perlentaucher.de machte, der die ganze Debatte allein als antisemitischen Ausdruck von Judenhass interpretierte. Der Redakteur der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, Georg Paul Hefty, hingegen brachte es auch soziologisch auf den klaren Nenner: Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt auch davon, dass er Voraussetzungen nicht garantieren darf, die Rechtsgüter verletzen, zu deren Garantie er überhaupt geschaffen wurde, so beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit jeder Person. „Eine Kultur oder eine Religion, die eine regelmäßige Körperverletzung von Minderjährigen, insbesondere von zur persönlichen Abwehr Unfähigen im Programm hat, steht in einem Dauerkonflikt mit wesentlichen Zielen der Verfassung – und zwar umso tiefgreifender, je freiheitlicher und säkularer der Staat ist.“

Jene Prozesse, die der Soziologe Max Weber als „Entzauberung“ und als „Säkularisierung“ so eindrucksvoll beschrieben und analysiert hat, lassen sich nicht mehr aufhalten. Die zunehmende Intellektualisierung und Rationalisierung bedeutet dabei keineswegs eine zunehmende allgemeine Kenntnis der Lebensbedingungen, unter denen wir Menschen stehen. Aber sie bedeuten, wie Weber ausführte, „das Wissen davon oder den Glauben daran: daß man, wenn man nur wollte, es jederzeit erfahren könnte, daß es also prinzipiell keine geheimnisvollen unberechenbaren Mächte gebe, die da hineinspielen, daß man vielmehr alle Dinge – im Prinzip – durch Berechnen beherrschen könne. Das aber bedeutet: die Entzauberung der Welt. Nicht mehr, wie der Wilde, für den es solche Mächte gab, muß man zu magischen Mitteln greifen, um die Geister zu beherrschen oder zu erbitten. Sondern technische Mittel und Berechnung leisten das.“ Max Weber zufolge begann der Prozess der Entzauberung der Welt mit der altjüdischen Prophetie und verwarf, im Verein mit dem hellenischen wissenschaftlichen Denken, alle magischen Mittel der Heilssuche als Aberglaube und Frevel.

Es kann aus soziologischer Sicht nur so gehen: Jene Eltern, die ihre Söhne aus nichtmedizinischen, nämlich religiösen Gründen beschneiden lassen möchten, müssen bis zu deren 18. Geburtstag damit warten. Dann können und müssen diese selbst entscheiden, ob sie sich beschneiden lassen wollen oder nicht, ob sie Juden werden wollen oder nicht. Jüdisches Leben wird auch dann in Deutschland weiter möglich sein, wie viele jüdische Gemeinden auf der ganzen Welt zeigen, sogar im Staate Israel!

Anmerkung der Redaktion: Der Beitrag gehört zu Dirk Kaeslers monatlich erscheinenden „Abstimmungen mit der Welt“. https://literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=13303