Zensur in der Bundesrepublik Deutschland

Ein Interview

Von York-Gothart MixRSS-Newsfeed neuer Artikel von York-Gothart Mix und Lois BrendelRSS-Newsfeed neuer Artikel von Lois Brendel

Lois Brendel: Zensur ist seit jeher für mehrere Disziplinen ein wichtiges Forschungsgebiet. Aber die vielen Einlassungen der Kultur-, Geschichts- und Rechtswissenschaften führen im Einzelfall nicht unbedingt weiter. Ist der Zensurbegriff heute komplexer geworden? Lässt sich Zensur, wie das der Mainstream meint, auf staatliches Handeln beschränken?

York-Gothart Mix: Das lässt sich nicht wie in einer Talk-Runde kurz und knapp mit einem Satz beantworten. Zunächst einmal: Die Opinio communis versteht unter Zensur gemeinhin die Überprüfung von Texten oder Bildern nach staatlich oder kirchlich verfügten Normen, um gegebenenfalls eine Modifizierung des Monierten oder ein Verbot zu erwirken. Literaturverbote, die wie die Indizierung von Klaus Manns Mephisto zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes erwirkt werden, scheinen auf den ersten Blick nicht dieser Kategorie anzugehören und werden deshalb häufiger nicht in diesem Kontext angeführt – diese Einschätzung erweist sich aber aus kulturwissenschaftlicher Perspektive als genauso irrig wie eine allein auf staatliches oder kirchliches Handeln fixierte Zensurdefinition.

Lois Brendel: Können Sie das konkretisieren, was bedeutet das für unsere heutige Situation?

York-Gothart Mix: Heute ist tatsächlich danach zu fragen, ob ein auf Tradition des Liberalismus des 18. und 19. Jahrhunderts rekurrierendes, staatsfixiertes Zensurverständnis angesichts diskursbestimmender Aktivitäten weniger Globalpayer im World Wide Web, supranational oder lokal agierender Pressuregroups und Religionsgemeinschaften sowie massiver Konzentrationsprozesse im Buch- und Printmedienbereich noch überzeugend ist. Das gleiche gilt hinsichtlich einer quotengerechten Anpassung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens an das Privat-TV durch Gesetz, Staatsvertrag und die Aufsichtsgremien, die von Parteien rekrutiert werden und damit mitnichten unabhängig sind. Parteien sind auf Mehrheiten fixiert und mit Avantgarde- oder Hochkultur kann man keine Wahlen gewinnen.

Lois Brendel: Was heißt das bezogen auf die Fernsehproduktion?

York-Gothart Mix: Nicht nur für Thomas Bauckhage, der mit seinem Social Media-Startup www.moviepilot.de zwei Millionen Filmliebhaber erreicht, steht fest, wie einschränkend sich dieses Diktat der Quote auswirkt: Die Vielfalt der Produktionen nimmt rapide ab, die Rendite-Überlegungen der Finanzabteilungen dominieren zunehmend den kreativen Prozess und unter den wenigen erfolgreichen Filmen dominieren Sequels, Prequels oder Bestseller-Verfilmungen. Aber der Fernsehspielchef Reinhold Elschot vom ZDF hält es für völlig normal, das kulturelle Gedächtnis für das Linsengericht der Werbeeinnahmen preiszugeben. Die erfolgreiche Drehbuchautorin Annette Hess skizziert die Praxis so: „Drehbucharbeit läuft hier zu oft so, als läge mit dem Buch eine Speisekarte auf dem Tisch: Ich nehme die 18, die 117 ohne das Kind und die 40, aber bitte mit Brustkrebs.“ Noch undurchsichtiger wird diese Situation durch die Kooperation von Fernsehsendern wie RTL oder Pro Sieben mit dem Datenauswertungsdienst Google Analytics. Es lohnt sich, in diesem Zusammenhang einmal die irritierenden Recherchen des c’t-Redakteurs Ronald Eisenberg zur Kenntnis zu nehmen.

Lois Brendel: Wenn man sich die Drehbücher von Jurek Becker zu Liebling Kreuzberg oder die Fernsehproduktionen von Edgar Reitz oder Rainer Werner Fassbinder ins Gedächtnis ruft, so war das nicht immer so. Was wissen wir über die Behinderung oder Verhinderung von Literatur in den vergangenen Jahrzehnten? Inwiefern ist die Zensurgeschichte der Bundesrepublik eine Geschichte der Verdrängung?

York-Gothart Mix: Während sich die Erforschung der Zensurverhältnisse im Biedermeier, im wilhelminischen Deutschland, im NS-Staat und in der DDR zu einem weit gefächerten Arbeitsfeld entwickelt hat, weist die Beschäftigung mit diesem Thema für die Geschichte der Bundesrepublik alarmierende Defizite aus. Viele Indizierungsinitiativen sind wie der Streit um Vladimir Nabokovs Lolita, Jean Genets Querelle und Notre Dame des Fleurs, Christiane Rocheforts Le repos du guerrier, David Herbert Lawrence Lady Chatterly’s Lover, Henry Millers Opus Pistorum, Dino Segres (alias Pitigrilli) Kokain, Ulrich Schamonis  Dein Sohn läßt grüßen, Friedrich Christian Delius’ Unsere Siemens-Welt oder Bret Easton Ellis American Psycho bewusst bagatellisiert worden. Nancy Fridays Die sexuellen Phantasien der Frauen und das Pendant Die sexuellen Phantasien der Männer hat man kurzerhand verboten, ebenso Ausgaben von Franz Blei, Restif de la Bretonne, William Borroughs, Robert Crumb, Eduard Fuchs, Leopold von Sacher-Masoch, Marquis de Sade oder kurioserweise auch das Haschisch-Kochbuch.

Lois Brendel: Günter Grass müsste man auch nennen, oder?

York-Gothart Mix: Ja, prominente Beispiele wie der Verbotsantrag gegen Günter Grass’ Novelle Katz und Maus sind nach wie vor unzureichend dokumentiert. De facto könnte man einen, wie sein ehemaliger Lektor Helmut Frielinghaus erklärt hat, ganzen Materialienband zum Thema „Günter Grass und die Zensur“ zusammenstellen. Grundsätzlich stellt sich, ganz gleich, ob es um Jugendschutz oder den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht, die Frage nach dem künstlerischen Anspruch oder der Literarizität sowie das Problem einer Abgrenzung von juristischer und literarischer Kompetenz. Das gilt auch für die neueren Fälle: Billers Esra, Herbsts Meere und Liebermanns Das Ende des Kanzlers – Der finale Rettungsschuss oder auch Birgit Kempkers Als ich das erste Mal mit einem Jungen im Bett lag – ein Text, der 2000 verboten wurde, weil sich der Liebhaber nach 25 Jahren zu erkennen glaubte. Die Zensurgeschichte der Bundesrepublik ist tatsächlich in starkem Maße, vor allem in der sogenannten Adenauer-Ära, eine Geschichte der Verdrängung.

Lois Brendel: Was wurde verdrängt?

York-Gothart Mix: Wer weiß beispielsweise, dass 1965 unter einer Koalitionsregierung von CDU und FDP mit behördlicher Genehmigung am Düsseldorfer Rheinufer eine Bücherverbrennung stattgefunden hat, die ungeachtet aller Kritik beim Berliner Bischof und ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Otto Dibelius, wohlwollenden Zuspruch gefunden hat. Bei diesem Autodafé wurden neben anderen Texten auch Vladimir Nabokovs Lolita, Erich Kästners Herz auf Taille, die Erzählung La chute von Albert Camus auch der Roman Die Blechtrommel von Grass als besonders „unappetitliches“ Buch in das Feuer geworfen. Dibelius zählte nämlich Die Blechtrommel nicht zur Literatur, sondern zu den „unappetitlichen“ Büchern und damit war für ihn der Fall erledigt.

Lois Brendel: Was unterscheidet die Zensur in der Adenauer-Ära von der Situation heute?

York-Gothart Mix: Vieles hat sich verändert, aber zensurierendes, vor allem selbstzensurierendes Handeln ist keineswegs verschwunden. Das Problem reicht von Kirsten Harms Einknicken vor Pressuregroups, die 2006 aus Angst vor islamistischen Anschlägen Wolfgang Amadeus Mozarts Oper Idomeneo, Rè di Creta in der Inszenierung von Hans Neuenfels in Berlin aus dem Programm strich oder dem Verbot eines Charlie-Hebdo-Wagens auf dem Kölner Rosenmontagszug bis zur kunstfeindlichen Auslegung des Persönlichkeitsrechts. Das Verbot des Romans Esra ist zwar kein Fall staatlich exekutiver Zensur im formellen Sinne, die gemäß Art. 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz verfassungsmäßig verboten ist. Dennoch fügt sich auch ein von der Judikative ausgesprochenes Bücherverbot mit definierbaren Modifikationen in die Phänomenologie der Zensur ein: Auf Initiative von Privatpersonen entscheidet ein staatliches Gericht unter Abwägung der betroffenen Verfassungsgüter, dass im konkreten Fall die Kunstfreiheit von Autor und Verlag hinter das allgemeine Persönlichkeitsrecht der beiden Klägerinnen zurückzutreten hat. In diese Entscheidung fließen für die Phänomenologie der Zensur bedeutsame Erwägungen ein: Es wird über die Fragen „Was ist Kunst?“ und „Was ist Literatur?“ ebenso geurteilt wie über das Problem, wie Literatur im außerliterarischen Bereich wirkt und bis zu welchem Grad ein Kunstwerk auch auf der sozialen Ebene Wirkungen entfalten „darf“. Sind – und wenn ja welche – Grenzen für die Reportage, Personalsatire, den Schlüsselroman oder das Pamphlet denkbar und wer bestimmt sie? Einzig und allein die Juristen? Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Christian Eichner und ich haben versucht, im Karlsruher Verfahren gegen Maxims Billers Esra die Grenzen präziser zu definieren. Leider war das nur für die Minderheit der Verfassungsrichter einsichtig.

Lois Brendel: Wie lässt sich Zensur phänomenologisch en détail fassen?

York-Gothart Mix:  Zensur ist kategoriell, phänomenologisch zu differenzieren. Unter der Berücksichtigung temporärer Merkmale lässt sich der zensorische Eingriff als Vorzensur, Nachzensur und Rezensur oder auch als Präventiv- oder Prohibitivzensur charakterisieren. Unter Rezensur versteht man die wiederholte Zensur bereits erschienenen Schrifttums, die Präventivzensur zielt als umfassendste Form der Kontrolle auf eine Überwachung vor der Verbreitung eines Textes. In der DDR hat man das „Druckgenehmigung“ genannt. Diese für totalitäre Staaten symptomatische Variante ist in der Bundesrepublik verboten und existiert de facto nicht. Literaturverbote in der DDR waren intransparent und juristisch nicht anfechtbar. Außerdem gab es für einen verbotenen Text keine Publikationsalternativen. Er konnte auch nicht ohne Genehmigung im Ausland erscheinen.

Lois Brendel: Alle in der Bundesrepublik inkriminierten Texte kann man im Gesamtverzeichnis indizierter Bücher, Taschenbücher, Broschüren, Comics und Flugblätter nachschlagen und im Zweifelsfall auch die Verfahren rekonstruieren. Aber was ist mit der Selbstzensur?

York-Gothart Mix: Die Selbstzensur als subtilste Variante kann als Unterdrückung eines eigenen Werkes oder als Korrektur einzelner Passagen definiert werden, die von einem Autor entgegen seiner ursprünglichen Intentionen im Wissen  der Geltung einer ihm fremden Norm – und im Bewusstsein der Sanktion im Falle ihrer Nichtbeachtung – vorgenommen wird. Für die Selbstzensur, die nicht mit der Selbstkritik eines Autors verwechselt werden sollte, ist bedeutsam, dass die Veränderung des Textes von Seiten der normmächtigen Instanz noch nicht erfolgt ist, das Werk aber in der Vorstellung der Kontrolle durch diese Instanz umgeschrieben wird. Schadenersatzforderungen in ungewöhnlicher Höhe oder Unterlassungsansprüche gegen die Veröffentlichung, Verbreitung und Bewerbung eines Buches wie im Fall Esra sind als Beweggründe der Selbstzensur ebenso denkbar wie wirtschaftlicher Druck oder die Androhung sozialen Zwangs. De facto nachweisbar ist ein selbstzensorischer Akt nur durch explizite Äußerungen eines Autors, die über die Genese des betreffenden Werkes Aufschluss geben. Denkbar ist allerdings auch, dass die restriktiven Normen schon so weit internalisiert worden sind, dass keine Variantenspuren auffindbar sind oder entsprechende Hinweise vom Autor selbst vernichtet wurden. Im Gegensatz zur formellen Zensur, die juristisch legitimiert und durch administrative Zwangshandlungen durchgesetzt wird, basiert die informelle Zensur auf Vorbehalten, die mit Hilfe psychologischen, ökonomischen, politischen oder sonstigen sozialen Druckes geltend gemacht werden. Sie spielt heute eine zentrale Rolle.

Lois Brendel: Bietet das Internet Handlungsalternativen?

York-Gothart Mix: Die Mythen des Internet-Zeitalters werden sich zunehmend verflüchtigen, wie zum Beispiel der jüngste Beitrag Pixel Dust: Illusions of Innovation in Scholarly Publishing von Johanna Drucker, Professorin an der  UCLA, zeigt. Die Veränderung totalitärer Strukturen gelingt nicht deswegen, weil es Twitter gibt. Das Prinzip von Wikipedia, die freie Mitarbeit, eröffnet bisher ungekannte Möglichkeiten großflächig angelegter Undercoveraktionen interessierter Stellen. Apple und Amazon schliessen, wie der Medienwissenschaftler Ernst Fischer dargelegt hat, unerwünschte Contents aus allen Verbreitungs- und Vertriebskanälen aus, Google strebt eine weltweite Monopolstellung der Informationsbereitstellung jenseits jeder öffentlichen Kontrolle an. Aufklärung und Öffentlichkeit – hatte Immanuel Kant das nicht zusammengedacht?

Lois Brendel: Was heißt das bezogen auf die heutige Situation?

York-Gothart Mix: Ein Beispiel: Die jüngst durch Edward Snowden bekannt gewordenen, illegalen Aktionen der Geheimdienste sind, wie  die Forschungen des Historikers Joseph Foschepoth deutlich machen, eine effektivere, flächendeckende Fortsetzung früherer Praktiken. Das im Grundgesetz 10 formulierte Post- und Fernmeldegeheimnis gibt es de facto nicht mehr. Im Visier der Geheimdienste ist mittlerweile fast jede normale Sprachverwendung, wenn Begriffe wie „U-Bahn“, „krank“, „elektrisch“, „Schwein“, „Schnee“, „Blitz“, „Heilung“, „Grenze“, „Welle“, „Wolke“, „Symptome“, „Grippe“, „Antwort“, „Telekommunikation“, „Rotes Kreuz“, die Nennung Mexikos, der Stadt Tucson in Arizona, zahlreiche Abkürzungen, Angaben und Kommentare Verdacht erregen. Auf der als Staatsgeheimnis behandelten Liste der NSA sollen 38.897 Adressen stehen und die Zahl der Suchbegriffe zu europäischen Institutionen und ihrem Personal ist vierstellig. Sind die Sorgen John Perry Barlows und der Freedom of the Press Foundation unberechtigt? Beunruhigend ist in diesem Kontext auch die Kollusion, also das geheime Einverständnis,  zwischen drei, vier weltweit agierenden „Big-Data“-Marktführern und staatlichen Stellen, deren Aktivitäten einer kritischen Öffentlichkeit ganz und gar verborgen bleiben, unter dem sich propagandistisch blähenden Banner gesellschaftlicher und individueller Freiheit. Nehmen wir zur Kenntnis, dass es mit den von Facebook gesammelten Daten möglich ist, in Sekundenschnelle eine Liste der Befürworter oder Gegner dieser oder jener politischen, sexuellen oder intellektuellen Orientierung in diesem oder jenem Land zu erstellen? Was passiert, wenn ein gewinnorientiertes Social Network seine beispiellose Marktmacht nutzt und die Kontrolle durch den Staat versagt? Die Transformation einer Grundwerten verpflichteten Marktwirtschaft zur digital überwachten Marktgesellschaft zum Nutzen weniger ist hier evident. Letztlich ist der gläserne Bürger in einem intransparenten Staat entstanden. In solchem Klima entstehen Unternehmen wie die schwedische Internetseite Lexbase, deren Geschäft die gewerbsmäßig betriebene Denunziation ist. Ähnliches gilt für die Kampagne gegen Herfried Münkler. Wir brauchen einen digitalen Radiergummi, aber ob das von Evan Spiegel entwickelte Prinzip „Snapchat“ tatsächlich eine Lösung ist, bleibt fraglich. Übrigens: Die Selektoren-Liste der NSA könnte man gar nicht löschen, sondern nur auf „disapproved“ setzen…

Lois Brendel: Damit deuten Sie eine Diskrepanz zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit an…

York-Gothart Mix: Ja, die in vielen Verfassungen – so auch im Grundgesetz – verankerte Ächtung der Zensur hat in der Regel mit der Verfassungswirklichkeit nur bedingt etwas gemein. Zensur reglementiert soziales Verhalten nach der Maßgabe einer soziokulturellen und politischen Ordnung, einer postulierten Moral, der dominanten Religion, einer implantierten Ideologie oder einer zum monokratischen Dogma erhobenen Ökonomie. Ihr Augenmerk richtet sie auf die vermutete Wirksamkeit von Textzeugnissen oder Ideologemen, ihr Ziel ist die Konformität eines für verbindlich erklärten Kulturhorizonts – ergo rückt auch die rigorose Verpflichtung  staatlich protegierter Leitmedien (ARD, ZDF) auf einen marktkonformen Mainstream in den Fokus. Zensur ergreift stets Partei und setzt an die Stelle einer komplexen Wirklichkeit die Reduktion von Komplexität. Seit jeher kommt den Instanzen der Zensur, ganz gleich ob es sich um aktive Lobbyisten, um staatliche oder kirchliche Eliten handelt, auch der Einfluss zu, die angestrebte Konformität durch Privilegierung oder Verhinderung zu etablieren.

Lois Brendel: Wie relevant ist  die Einflussnahme durch die vielzitierten Pressuregroups?

York-Gothart Mix: Dieser Einfluss ist, wie auch Bodo Plachta betont hat, bedeutsam und es sind manchmal gar nicht die Lobbyisten, an die man da denkt. Ein ganz anders gelagerter Fall: 1985 hat es zu Beispiel einen hart ausgefochtenen Konflikt um das 1975 verfasste Theaterstück Der Müll, die Stadt und der Tod von Rainer Werner Fassbinder gegeben.

Lois Brendel: Man hat das Stück als Beleg eines neuen Antisemitismus gesehen…

York-Gothart Mix: Ja, aber Fassbinder war kein Antisemit und das Stück ist nicht rassistisch, es setzt sich sehr kritisch mit der Lebenslüge der alten Bundesrepublik auseinander.

Lois Brendel: Inwiefern?

York-Gothart Mix: Es geht um das Verschweigen und Vertuschen der nationalsozialistischen Verbrechen in der Zeit vor dem Auschwitz-Prozess. Aber eine normale Aufführung in Frankfurt am Main ist verhindert worden, die öffentliche Erstaufführung hat man 1987 in New York City realisiert, im selben Jahr ist das Stück in Kopenhagen auf die Bühne gekommen. Anschließend ist das Werk wiederholt im europäischen Ausland und in den USA inszeniert worden, 1999 hat der Regisseur Yoram Löwenstein in Tel Aviv eine Aufführung realisiert. Vor kurzer Zeit kam das Werk schließlich in München in tschechischer Sprache auf die Bühne. Das Stück Der Müll. Die Stadt und der Tod ist kein Propagandastück und der Fall Fassbinder zeigt, dass man literarische Texte ungeachtet ihres Kunstcharakters immer wieder nur als bloße Meinungsäußerung versteht und im Falle unliebsamer Meinungen diskreditiert oder gar indiziert hat. Das gilt für Klaus Manns Mephisto, Grass’ Katz und Maus oder Genets Querelle ebenso wie für Billers Esra. Aus literaturwissenschaftlicher Sicht sind alle genannten Praktiken formeller oder informeller Zensur nicht zu legitimieren. Das relevanteste Literaturverbot, die Indizierung von Mephisto, wird zwar in einschlägigen Materialsammlungen zur Zensur gar nicht thematisiert, ist aber dennoch als repräsentativer Fall von Nachzensur  anzusehen und hat ungeachtet der Tatsache, das der Text mittlerweile frei zugänglich ist, eine paradoxe normative Wirkung entfaltet, die jede, tatsächlich jede Jurisdiktion zum Thema nach wie vor maßgeblich beeinflusst, denn es geht hier um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das nach wie vor verbindlich ist. Die Rechtsprechung, die gesellschaftliche Praxis, das traditionalistische Zensurverständnis und die gesellschaftliche Wirklichkeit stehen somit in einem Widerspruch. Aber natürlich steht die Meinungsfreiheit per se in latenter Konkurrenz zum Persönlichkeitsschutz oder anderen Prinzipien verfassungsrechtlich bedingter Normen.

Lois Brendel: Besten Dank!

Lois Brendel, die an der Philipps-Universität Marburg Europäische Literaturen studiert, führte dieses Interview mit York-Gothart Mix für literaturkritik.de.