Die Eingeweide der Reformation

Das Protokoll der „Badener Disputation“ (1526) bietet hervorragende Einblicke in die Verfahren des Glaubenskampfs

Von Thomas GloningRSS-Newsfeed neuer Artikel von Thomas Gloning

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

Die Reformation ist zu einem guten Teil Streitgeschehen: Predigten, Flugblätter und Flugschriften sowie Religionsgespräche und Disputationen gehören zu den Formaten der Auseinandersetzung. In einer neuen Edition wird das Protokoll der „Badener Disputation“ von 1526 mustergültig ediert, reich kommentiert und in seinem religions- und kommunikationsgeschichtlichen Kontext verankert. Ein faszinierender Blick in die Eingeweide der historischen Streitkultur.

I. Religionsgespräche im Zeitalter der Reformation

Religionsgespräche und religionsbezogene Disputationen waren im Zeitalter der Reformation öffentliche (Groß-)Veranstaltungen, mit denen immer wieder versucht wurde, die tiefen Glaubensgegensätze zu überwinden und im Dialog bzw. der offenen und mündlich ausgetragenen Kontroverse die vielen Streitfragen und gegensätzlichen Sichtweisen zu klären. Aber in vielen Fällen wurde damit auch versucht, eine bestimmte Entscheidung förmlich festzusetzen, z.B. der Übergang einer Stadt zum neuen Glauben oder – in die andere Richtung – die „Verketzerung“ von Leitfiguren der Reformation. Als Muster diente dabei das gelehrte Format der Disputation, bei dem die Rechte und Aufgaben der Teilnehmer genau festgelegt waren. Disputationen dienten zunächst der inneruniversitären Wahrheitsfindung, sodann auch der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Religionsgespräche und religionspolitische Disputationen waren dagegen öffentliche Ereignisse, von Obrigkeiten organisiert, von strategischen Erwägungen geleitet, sie fanden häufig weit gespanntes Interesse und breite Aufmerksamkeit. Im Vorfeld solcher Religionsgespräche und Disputationen wurde nicht selten vorverhandelt, um spezifischere „Spielregeln“ zu formulieren, zuweilen wurden sie auch von einer Obrigkeit festgelegt. Sie bezogen sich zum Beispiel auf die zugelassenen Textgrundlagen, aber auch darauf, wie der Gesprächsverlauf zuverlässig protokolliert und die Ergebnisse zeitnah publiziert werden konnten.

Die Form der Auseinandersetzung in Disputationen war in vielen Aspekten geprägt von gelehrten Traditionen, mit denen die Beteiligten natürlich vertraut waren. Ein Streitgegenstand wurde zerlegt in „Punkte“, die in Form von Thesen vorgetragen wurden. Die Behandlung dieser Punkte folgte einem etablierten Verfahren von Rede und Gegenrede, das in Streitschriften mit einem Schema von Wiedergabe gegnerischer Auffassung und einer eigenen Erwiderung ein Gegenstück hat. Detaillierte Protokolle solcher religionspolitischer Auseinandersetzungen sind in kommunikationsgeschichtlicher Hinsicht sehr wertvoll, weil sie zum einen zeigen, wie die zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbare argumentative Substanz tatsächlich eingesetzt wurde. Sie geben darüber hinaus auch wertvolle Einblick in die Grundstrukturen der Interaktion bei solchen religionspolitischen Großveranstaltungen.

II. Die Badener Disputation

Eine der frühen religionspolitischen Disputationen dieser Art fand im Jahr 1526 in Baden in der Schweiz statt. Sie war im Gegensatz zu früheren Disputationen, die sich auf die Verhältnisse in einzelnen Städten bezogen, eine „gesamteidgenössische“ Veranstaltung. Baden war damals ein häufig genutzter Ort für die sog. „Tagsatzung“, das Parlament der Eidgenossen. Das heute unter der Bezeichnung „Badener Disputation“ bekannte Religionsgespräch fand in einer reformationsgeschichtlichen Kernphase der Eidgenossenschaft statt. Es sollte vor allem dazu dienen, im konfessionellen Konflikt zwischen Altgläubigen und Reformierten, an deren Spitze Huldrych Zwingli stand, einer weiteren Spaltung des konfessionellen Lebens in der Schweiz vorzubeugen und das Zwingli-Lager zu isolieren. Die Anregung und die Vorbereitungen gingen vom altgläubigen Lager aus. Zentrale Figuren wie Johannes Eck und Johannes Fabri sind hier als „Drahtzieher“ zu nennen, die auch von Zeitgenossen schon so gesehen wurden. Eck, hoch gelehrt und hoch polemisch gleichermaßen, gut ausgewiesen bereits als prominenter Gegner Luthers, war im Badener Disputationsgeschehen auch der Hauptwortführer der Altgläubigen. Fabri hielt sich dagegen im Hintergrund.

Die zentralen Streitpunkte der Badener Disputation waren die eng zusammenhängenden Fragen nach Messe, Abendmahl und Realpräsenz, die bereits in den Jahren zuvor in weit ausgreifenden Streitschriftenwechseln zwischen Autoren des altgläubigen und des reformatorischen Lagers, aber auch innerhalb des reformatorischen Lagers kontrovers behandelt wurden. Weitere, wenngleich knapper diskutierte Thesen bezogen sich auf Fürbitte und Anrufung der Heiligen, die Fegfeuerlehre und die Bilderfrage. Insofern kann man sagen, dass die Badener Disputation viele zentrale Themen bündelte und verdichtete.

Die Veranstaltung war für drei Wochen angesetzt, zahlreiche Abgesandte nicht nur aus der Schweiz reisten als Beobachter und auch als Vertreter und zur Unterstützung des altgläubigen bzw. des reformierten Lagers an. Hauptvertreter in der Diskussion waren Johann Eck auf Seiten des katholischen Lagers und Johann Oecolampad für das reformierte Lager, beide waren hochkarätige Vertreter ihrer Partei. Aber es nahmen auf beiden Seiten weitere Theologen und Vertreter des Gemeinwesens teil (aus der Schweiz selbst, aber auch aus anderen Städten und Gebieten). Zwingli selbst erschien nicht. Die Disputation sollte in deutscher Sprache geführt werden.

Eine handschriftliche Reformationschronik aus dem 16. Jahrhundert, die wir dem Schweizer Theologen und Chronisten Heinrich Bullinger verdanken, bietet eine Abbildung zur Situation in der Badener Stadtkirche zur Zeit der Disputation, die auch den Umschlag der kommentierten Edition ziert:

III. Die kommentierte Edition des Protokolls der „Badener Disputation“

Der 752 Seiten starke Band bietet auf fast 300 Seiten eine sehr genaue und ausführlich kommentierte Edition des frühneuhochdeutschen Protokolls zu den insgesamt 16 Verhandlungstagen der „Badener Disputation“, die durch drei Textstücke zur Nachgeschichte ergänzt werden. Drei philologische Anmerkungsapparate dokumentieren die Textkonstitution, erläutern sprachliche Schwierigkeiten für den modernen Leser und geben Anmerkungen zu Quellen, Parallelstellen, Personen, zur Forschungsliteratur usw. Die „Philologische Einleitung“ erläutert die Grundlagen und Prinzpien der Edition. Martin H. Jung hat die „Historische Einleitung“ geschrieben, eine komprimierte, informative und sehr gut lesbare monographische Darstellung. Er ordnet die Badener Disputation in ihren historischen Kontext ein, stellt die zentralen Figuren vor, erläutert vor allem auch die Rahmenbedingungen, den Verlauf und die Folgen der Veranstaltung. Beide Einleitungen sind sehr gut strukturiert, so dass auch nur partikular interessierte Leser gute Navigations- und Zugriffsmöglichkeiten vorfinden.

Die Edition ist darüber hinaus durch mehrere ausführliche Register (Bibelstellen, Personen, Orte, Autoritäten und Quellen) sowie durch ein äußerst wertvolles bio-bibliographisches Verzeichnis zu 60 der 200 namentlich bekannten Teilnehmer an der Badener Disputation in vorbildlicher Weise erschlossen. Das bio-bibliographische Verzeichnis, die historische Einleitung, die personenbezogenen Registereinträge und die Querverweise im Band stellen eine Art „Who’s who“ zu vielen erstrangigen und auch zweit- und drittklassigen Figuren der frühen Reformation dar. Neben den Hinweisen zu Lebensdaten sind vor allem die ausführlichen Angaben zu Primärquellen und zur Forschungsliteratur zu einzelnen Autoren ungemein hilfreich.

Der Band bietet nicht nur wertvolles theologisches Material zur Reformationsgeschichte, sondern auch detaillierte Einblicke in die kommunikativen Verfahren, die bis zur Sicherung der Protokollfassungen als Grundlage für die Drucklegung der Ergebnisse reichen. So heißt es etwa in der Disputationsordnung, die in der Edition abgedruckt ist, dass jede Partei zwei Protokollanten stellen solle, die jeweils ein separates Protokoll verfassen. Entgegen dieser Vorgabe wurde von der altgläubigen Seite ein weiterer Protokollant durchgesetzt, der Luzerner Stadtschreiber Johannes Huber, sodass insgesamt fünf Protokolle der Disputation vorliegen. Jedem Protokollanten hatte ein Aufseher der jeweiligen Gegenpartei über die Schulter zu schauen. Um eine Einheitlichkeit der Protokolle zu gewährleisten, kamen die Protokollanten und die Präsidenten jeweils am Abend eines Verhandlungstages zusammen und verglichen die Protokolle, die dadurch eine doch weitreichende inhaltliche Übereinstimmung aufweisen. Ausgangspunkt für die weitere Überlieferung bildet das Protokoll Hubers; als Grundlage für die Edition wurde jedoch − gut begründet − die handschriftliche Vorlage des deutschen Druckes gewählt. Substanzielle Abweichungen gegenüber dessen Vorstufen und den Protokollen werden im Apparat zur Edition nachgewiesen. Auch wenn in der Edition die fünf Protokolle nicht im Volltext abgedruckt werden konnten (was auch nicht sinnvoll gewesen wäre), so sind diese Handschriften in Zürich und Luzern doch erhalten: „Die autorisierte Überlieferung der Akten der Badener Disputation (BD) ist einzigartig lückenlos. Alle Glieder der Überlieferungskette sind erhalten“. Die folgende Abbildung aus der Edition veranschaulicht dieses komplexe Zusammenspiel der Mitschriften, Reinschriften, Abschriften, der Druckvorlage, sowie des deutschen und des lateinischen Drucks (die Z- und L-Siglen sind nach dem heutigen Aufbewahrungsort der Handschriften in Zürich bzw. Luzern gewählt).

Das Protokoll umfasst nicht alles, was bei der Disputation gesprochen wurde, sondern „allein, was von beiden teilen mit guoten, verstentlichen worten an die feder geredt, dasselbig ist eigenlich von den notari uffgeschriben unnd alle tag collacioniert unnd gehanndelt worden nách innhallt der vorgesetzten uffgeschlagnen ordnung“. Es wurde also jeweils gekennzeichnet, was „fürs Protokoll“ gesprochen wurde und was nicht. Gleichwohl geben die Protokollfassungen aber auch Hinweise, was ausgelassen wurde: „Wiewol sich zwúschen den reden und widerreden der disputierenden zuo ziten zuotragen, das die presidenten darzwúschen geredt von ir selbs wegen oder ettwa uss befelh der eidgnosen rátzbotten, das so dann die notturft erfordert unnd zuo mäsigung und abstellung úberflússiger, wytschweifender reden und schmútzwortten, von beiden teilen gebrucht, deßglichen sunst von beiden teilen wort verloffen, dero sy nit begerten, in gschrift zuo fassen: söllichs alles ist unnderlássen, darmit durch söllichs nit der recht kern unnd grund diser disputacion verduncklet und geirrt wurde“. Thematische Weitschweifigkeit, Beleidigungen bzw. herabsetzender Sprachgebrauch, Zwischenrufe, aber auch Positionen, welche die Sprecher lieber nicht offiziell festgehalten sehen wollten, gehörten zu diesen anderen Passagen, die aber an manchen Stellen durchscheinen.

Die Edition ist mustergültig in der Textdarbietung und vor allem auch in der Kommentierung und der Erschließung. Das Protokoll der Badener Disputation selbst ist eine zentrale und aufschlussreiche Quelle für die Religions- und Reformationsgeschichte nicht nur der Eidgenossenschaft. Auch kommunikationsgeschichtlich ist die Edition eine hervorragende Quelle: für die Erforschung der historischen Streitkultur, der Disputation und der Religionsgespräche, aber auch für Forschungen zu historischen Praktiken der Protokollierung, der Ergebnissicherung und der kollaborativen Textproduktion.

In religions-, reformations- und kommunikationshistorischer Perspektive ist das Protokoll und seine kommentierte Edition ein Leckerbissen ersten Ranges.

Ein Beitrag aus der Mittelalter-Redaktion der Universität Marburg

Titelbild

Alfred Schindler / Wolfram Schneider-Lastin (Hg.): Die Badener Disputation von 1526. Kommentierte Edition des Protokolls.
Unter Mitarbeit von Ruth Jörg, Detlef Roth und Richard Wetzel. Mit einer historischen Einleitung von Martin H. Jung.
TVZ Theologischer Verlag Zürich, Zürich 2015.
752 Seiten, 90,00 EUR.
ISBN-13: 9783290177577

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