Das Unrecht des Unehelichenrechts

Sybille Buskes Geschichte der Unehelichkeit in Deutschland 1900 bis 1970

Von Rolf LöchelRSS-Newsfeed neuer Artikel von Rolf Löchel

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

Zu betonen, dass auch unehelich geborene Kinder ein erfolgreiches und gelungenes Leben führen können, würde ob der Selbstverständlichkeit dieser Behauptung heute allenfalls Befremden hervorrufen. Vor dreißig, vierzig Jahren war das allerdings noch ganz anders. So verkündete etwa die Illustrierte "Quick" 1969 in einem umfangreichen Artikel die, wenn auch nicht gerade sensationelle, so doch als überraschend geltende Kunde, dass sich "berühmte uneheliche Kinder [...] trotz ihres 'Makels' im Leben durchsetzen" können und brachte als Belege Portraits unter anderem von Marilyn Monroe, Leonardo da Vinci und Fidel Castro. Schon zwei Jahre zuvor hatte die Frauenzeitschrift "Constanze" die während der vorangegangenen Jahrzehnte als wissenschaftlich 'belegt' geltende Auffassung, nichteheliche Kinder seien von "biologische[r] Minderwertigkeit" als "unsinnig" zurückgewiesen, und die Illustrierte "Stern" hatte den "pharisäischen Hochmut der bürgerlichen Moral" sowie die diskriminierende Gesetzgebung für unehelich Geborene gegeißelt.

Nachzulesen ist das alles in Sybille Buskes "Geschichte der Unehelichkeit in Deutschland 1900-1970". Die Autorin legt den Schwerpunkt ihrer Untersuchung auf die "Wechselwirkung zwischen dem Rechtswandel und den sich verändernden gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber Illegitimität". Im Fokus stehen dabei zwar die ledigen Mütter und ihre Kinder, doch werden auch Rolle und Rechtssituation der unverheirateten Väter ins Auge gefasst.

Der Untersuchungszeitraum beginnt mit dem Jahr 1900, in dem das Bürgerliche Gesetzbuch und mit ihm ein für das gesamte Deutsche Reich einheitliches Nichtehelichenrecht in Kraft trat, und endet 1970, als die "erste umfassende Reform" des bis dahin geltenden rechtlichen Status unehelich Geborener durchgesetzt wird. Da seit Ende der 50er Jahre eine "Dynamisierung des Wandels" des rechtlichen Status und des gesellschaftlichen Ansehens lediger Mütter und ihrer Kinder festzustellen ist, liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf den vier letzten Kapiteln: "Nachkriegsverhältnisse und soziale Ordnungsvorstellungen von 1945 bis 1960", "Rechtsdebatten und Reformansätze von 1960 bis 1966", "die Praxis als Politikum 1965-1970" und schließlich "Die Dynamisierung des Reformprozesses und die Durchsetzung der Reform 1966-1970". Doch sind auch die vorangehenden Abschnitte aufschlussreich, in denen sich Buske der "Unehelichkeit in der Bürgerlichen Gesellschaft 1880-1914", der "Reformbewegung und Reformbemühung 1914 bis 1933" sowie "NS-Familienrecht, Rassenpolitik und Verfolgung 1933-1945" widmet.

So erfährt man im ersten Kapitel etwa, dass um 1900 "in vielen bayrischen Dörfern" nicht weniger als ein Drittel der Neugeborenen unehelich war. Die auch im Reich insgesamt sehr hohe Zahl unehelicher Geburten führt Buske auf die zahlreichen Ehehindernisse und die Eheverbote zurück, die etwa für Militärangehörige, Priester, Beamtinnen, Lehrerinnen und Krankenschwestern galten, sowie auf das "strenge Scheidungsrecht".

Berühmte uneheliche Mütter fasst die Autorin nur beschränkt ins Auge. So berichtet sie zwar von den demütigenden Erfahrungen, die Else Lasker-Schüler 1899 in der Königlichen Frauenklinik zu Berlin durchlitt, als sie sich aus Geldmangel auf eine kostenlose "Demonstrationsgeburt" einlassen musste, der Studenten beiwohnen durften. Die vielleicht prominenteste uneheliche Mutter des 20. Jahrhunderts, jedenfalls aber der Münchner Boheme, Franziska zu Reventlow, kommt hingegen nicht vor. Gegen alle widrigen Umstände zog sie ihren Sohn Rolf ohne jegliche Hilfe groß, forderte ungeachtet ihrer finanziellen Notlage nie Alimentezahlungen von dessen Vater, den sie noch nicht einmal bekannt werden ließ. Ob sie allerdings Alimente hätte eintreiben können, wenn sie sie denn eingeklagt hätte, darf bezweifelt werden. Gilt doch für das gesamte 20. Jahrhundert, dass die wenigsten der in die Pflicht genommenen Väter Alimente gezahlt haben, ungeachtet aller rechtlichen Verpflichtungen. So besteht eines der größten Probleme lediger Mütter und der Vormünder unehelicher Kinder darin, dass alle Versuche, die väterlichen Alimentezahlungen einzutreiben, erfolglos bleiben.

Bekanntlich gehörten Sexualität, Ehe und uneheliche Mutterschaft - neben dem Frauenstimmrecht - zu den wichtigsten Themen der ersten Frauenbewegung - und zu den kontroversesten. Bestritten Helene Stöcker und der radikale Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung, dass die Ehe "der einzig legitime Ort von Sexualität und Mutterschaft" sei, so verteidigten die Frauen vom gemäßigten Flügel die Ehe als "die allein der sozialen Verantwortlichkeit genügende Norm", wie Gertrud Bäumer es formulierte.

Nach den Jahren der Weimarer Republik durchdrang die 'rassenpolitische' "Reformarbeit" der Nationalsozialisten Gesetzgebung und Rechtsprechung. Nicht länger stand das Individuum im Mittelpunkt, sondern die "Volks- und Rassengemeinschaft". Nach einem nationalsozialistischen Entwurf für ein neues Unehelichkeitsgesetz sollten 'wertvolle' uneheliche Kinder besser als bisher gestellt werden, während die Rechte "erbbiologisch unerwünschter" Kinder weiter eingeschränkt werden sollten. Zwar verhinderte Hitler die Ratifizierung des Entwurfs, doch wurden die vorgesehenen Maßnahmen per Erlass realisiert. Gleichzeitig wurde das Arbeitsrecht zugunsten unverheirateter Mütter, deren Arbeitskraft benötigt wurde, geändert. Die bevölkerungs- und rassenpolitisch motivierte Förderung lediger Mütter und unehelicher Kinder stieß allerdings sowohl bei den NSDAP-Mitgliedern und der Wehrmacht als auch bei den Kirchen sowie in weiten Teilen der Bevölkerung auf strikte Ablehnung. Erwähnenswert ist auch, dass Buske mit der "Legendenbildung" aufräumt, der Lebensborn e. V. habe als "nationalsozialistische Zuchtanstalt" gedient.

Nach Ende des Krieges war ein "starker Anstieg" unehelicher Geburten zu verzeichnen, was von christlicher und konservativer Seite als Zeichen für den Zerfall der Familie angesehen wurde. Umso nachdrücklicher propagierte die Adenauer-Republik unter "Rekurs auf unabänderliche Naturgesetze" die Familie und goss ihre konservative Ideologie in entsprechende Gesetze. Wie die Autorin zeigt, stieß die Forderung nach einer grundlegenden Reform des Unehelichenrechts in breiteren Bevölkerungskreisen erst mit der "Stabilisierung der familiären und gesellschaftlichen Verhältnisse" in den 60er Jahren auf einen "positiven Widerhall". Gegen Ende des Jahrzehnts vollzog sich in Kriminologie und Soziologie jeweils ein Paradigmenwechsel. Hier wurde die frühere Annahme, dass uneheliche Kinder stärker zur Delinquenz neigten, widerlegt, dort wurde die Angleichung von Interessen, Einstellungen und Verhalten lediger und anderer alleinerziehender Mütter konstatiert.

1970 trat mit dem "Gesetz über die Stellung der nichtehelichen Kinder" ein, wie die Autorin schreibt, "Produkt des Übergangs" in Kraft, das die rechtliche Situation lediger Eltern und unehelicher Kinder neu regelte. So stand der Mutter nunmehr die elterliche Gewalt zu, das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und seinem Vater wurde familienrechtlich anerkannt und die Ansprüche der Mutter gegenüber dem Kindsvater wurden gestärkt.

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Sybille Buske: Fräulein Mutter und ihr Bastard. Eine Geschichte der Unehelichkeit in Deutschland 1900 bis 1970.
Wallstein Verlag, Göttingen 2004.
400 Seiten, 40,00 EUR.
ISBN-10: 3892447500

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