Wie ernst nehmen wir Gerechtigkeit?
Gabriel Zucmans „Reichensteuer. Aber richtig!“ ist ein nüchterner, datenbasierter Vorschlag, der leider oft rein als Mittel zur Haushaltskonsolidierung abgetan wird
Von Felix Haas
Alle Jahre wieder taucht in linken politischen Debatten die Forderung auf, die Reichsten stärker zu besteuern. Meist folgt darauf eine vertraute Abfolge von Einwänden: Kapitalflucht, Investitionsrückgang, Neidvorwürfe. Neu ist daran wenig. Neu sind allerdings Daten dazu, wo, welche und wie viele Abgaben ultrareiche Bürger effektiv zahlen. Gabriel Zucman, Pariser Ökonom, Piketty-Schüler und international bekannt für seine Forschung zu Steuervermeidung und Vermögensungleichheit, gehört zu jenen Autoren, die diese Frage nicht als Gesinnungs-, sondern als Gestaltungsproblem behandeln. In seinem 50-Seiten-Essay Reichensteuer. Aber richtig! geht es ihm weniger um symbolische Umverteilung als um die Funktionsfähigkeit moderner Steuersysteme unter den Bedingungen globaler Kapitalmobilität. Sein konkreter Vorschlag ist eine Mindeststeuer von „ ... 2 Prozent des Vermögens [der] Haushalte, die mehr als 100 Millionen Euro besitzen." In französischen Medien wurde dieser leider häufig nur als Mittel zum Zweck der Haushaltskonsolidierung dargestellt - wir gönnen uns eine Staatsquote von über 50%, das Geld dafür holen wir uns durch eine Reichensteuer. Die Höhe der Staatsquote darf man kritisieren, doch egal ob diese 30% oder 50% ist, die fehlende Umsetzung von Steuergerechtigkeit am obersten Ende der Einkommensverteilung muss man entweder ernsthaft adressieren, oder die Ultrareichen offen vom Prinzip der Steuerprogression befreit erklären. Im französischen Parlament wurde diese "Taxe Zucman" im Oktober letzten Jahres zunächst abgelehnt.
„Reichensteuer“ ist für ein französisches Publikum geschrieben und argumentiert mit französischen Daten und Steuerrecht. Was für nicht französische Leser etwas unbefriedigend sein mag, sollte uns aber nicht daran hindern, die Argumente des Autors auch in anderen europäischen Ländern ernst zu nehmen. Zucmans Ansatzpunkt ist eine Untersuchung der geleisteten Abgaben (inklusive Sozialabgaben, Einkommens-, Körperschafts- und Mehrwertsteuer) nach unterer (untere 50%), mittlerer und oberer (obere 10%) Einkommensschicht, wobei er alle Arten von Einkommen inklusive Zinsen und Unternehmensgewinne mit einbezieht. Dabei findet er zunächst, dass das Steuersystem so wie erhofft funktioniert, nämlich „leicht progressiv.“ Wohingegen der Durchschnittsfranzose, egal aus welcher sozialen Schicht, eine Abgabenquote von um die 50% zahlt, liegt die „effektive Abgabenquote von Milliardären in Frankreich [bei lediglich] 13 Prozent,“ plus weitere 12% im Ausland. Ultrareiche beziehen praktisch keine Löhne im klassischen Sinne, oft bestehen ihre regulären Einkommen vor allem aus den Dividenden der Unternehmen, die sie besitzen. In der EU nutzen aber viele „…die sogenannte Mutter-Tochter-Richtlinie, [unter der] die von Holdinggesellschaften bezogenen Dividenden im Grunde steuerfrei bleiben.“ Dies ist in den USA nicht so einfach möglich, wo Unternehmen wie Amazon oder Tesla ihren Besitzern folglich einfach keine Dividenden ausschütten. Liquidität erzielen diese dann zum Beispiel durch den Verkauf ihrer Aktien – wofür sie eine Kapitalertragsteuer zahlen, die deutlich unter der Einkommensteuer liegt, in den USA bei maximal 20%. Allerdings könnten diese Ultrareichen ihre Aktien auch behalten, und gegen ihr Aktienportfolio einen günstigen Kredit ihrer Privatbank beziehen. So zahlen sie gar keine Steuern und können zukünftige Zinszahlungen sogar noch steuerlich geltend machen.
Der Vermögensertrag bei Milliardären beträgt durchschnittlich 6 Prozent im Jahr. Eine Mindeststeuer von 2 Prozent des Vermögens würde diesen Ertrag um ein Drittel verringern und entspräche somit im Durchschnitt einem Einkommenssteuersatz von 33 Prozent. Zusammen mit der Körperschaftssteuer…
kämen Ultrareiche somit auf die Abgabenquote eines Durchschnittsfranzosen. So wohl überlegt Zucmans konkrete 2-Prozent-Initiative auch sein mag: Wichtiger ist die von ihm aufgeworfene Frage, wie ernst westliche Staaten ihr eigenes Gerechtigkeitsprinzip noch nehmen. Sollten sie das nach wie vor tun, so ist die Feststellung der Komplexität dieses Problems, besonders am oberen Einkommensende, sicher ein guter Ausgangspunkt. Gepaart mit der Mobilität und den Ressourcen Ultrareicher erfordert sie sowohl internationale Zusammenarbeit, wie es bei der Säule Zwei der OECD für Unternehmenssteuern der Fall ist, als auch eine gewisse Innovationsbereitschaft. Man muss der Steuerumgehung Ultrareicher mit der gleichen Expertise begegnen, die sie selber ermöglicht. Was die richtige Besteuerung dieser Personengruppe ist, kann sich von Ort zu Ort und über die Zeit ändern, und sollte von Expertenrunden untersucht und vorgeschlagen werden, nicht von einzelnen Politikern, Youtubern oder Buchrezensenten. Wenn man heute die niedrige Besteuerung Ultrareicher kritisiert und darauf hinweist, wie es zum Beispiel Warren Buffet getan hat, dass einige von ihnen einen nur halb so hohen Steuersatz haben, wie ihre Sekretärin, hört man oft dieselben Gegenargumente: (1) Ultrareiche wandern aus, (2) Firmeneigentümer werden effektiv enteignet und damit Innovation und Wirtschaft geschwächt; und (3) die Forderung selbst ist Auswuchs einer schädlichen Neidkultur und genereller Aversion gegen Kapitalismus.
Dabei ist es etwas ironisch, bei der Forderung, dass Milliardäre dieselben Abgabenraten zahlen sollten wie ein Durchschnittsbürger, von Neid zu reden. Aber es ist sicher wichtig, so wie Zucmans Vorschlag es tut, bei einer erhöhten Besteuerung Ultrareicher, nicht gleichzeitig den oberen Mittelstand oder das Unternehmertum schlechterzustellen. Darüber hinaus wäre es zu begrüßen, wenn eine Zucman-Steuer zusammen mit Maßnahmen in Kraft treten würde, die Immobilien- und Aktienbesitz im Mittelstand fördern und Unternehmensgründungen vereinfachen. Der Wegzug Ultrareicher ist ein echtes Risiko, das schon andere, gut gemeinte Steuerreformen scheitern ließ. Es muss daher bereits in der Festlegung einer erhöhten Besteuerung berücksichtigt und mitigiert werden. Wenn wir hoffen müssen, dass Milliardäre bleiben, ist ihre Besteuerung falsch konzipiert. Vielmehr, so Zucman, muss die Steuerpolitik so gestaltet sein, dass sich ein Wegzug kaum lohnt. Neben internationaler Koordination bringt Zucman selbst die Möglichkeit einer Wegzugssteuer auf, entweder als Einmalzahlung, oder als Vermögenssteuer über einen Zeitraum von zum Beispiel fünf Jahren nach Wegzug. Darüber hinaus kann man auch die Besteuerung Ultrareicher auf Basis ihrer Nationalität (wie es die USA für alle ihre Bürger tut) oder ihres im Land verbliebenen Besitzes erwägen. Auch bei der Steuerzahlung kann man vermeiden, dass Unternehmer die Kontrolle über ihre Firmen verlieren. Zum Beispiel könnte die Zahlung in Aktienoptionen oder nicht stimmberechtigten Aktien ermöglicht werden. Ermutigend erinnert uns Zucman daran, dass „[d]ie Einführung der Einkommenssteuer [1909-1914] ebenfalls den Zorn der Besitzer großer Vermögen“ erregte. Gutzuhalten bleibt ihm, dass er prinzipien- und datenbasiert für eine Mindeststeuer für Ultrareiche argumentiert und zwar einen konkreten Vorschlag macht, aber letztlich doch ein Stück weit lösungsoffen bleibt. Der Weg scheint möglich, und so zwingt uns Zucman am Ende zu einer unbequemen, aber einfachen Frage: Wie ernst meinen wir es mit der Steuergerechtigkeit?
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