Im Krabbenkorb
Der Sammelband „Streit unter ‚Schwestern’“ bietet einige informative Einblicke in innerfeministische Auseinandersetzungen seit dem 19. Jahrhundert
Von Rolf Löchel
„Sisterhood is powerfull“ lautete eine der beliebtesten Parolen nicht nur der US-amerikanischen Frauenbewegung der 1970er Jahre. Dass die feministischen Schwestern ebenso häufig wie heftig und teils sogar mit tödlichen Folgen stritten, spiegelt sich etwa in der von der prominenten Aktivistin der radikalfeministischen Lesbenbewegung Ti-Grace Atkinson 1971 angefügten Zeile: „It kills. Mostly Sisters“ wieder. Als eines der bekanntesten Opfer der tödlichen Schwesternmacht darf Shulamith Firestone gelten.
Natürlich stritten die Feministinnen nicht nur in den USA der 1970er Jahre miteinander, sondern allerorten und zu allen Zeiten. Das allerdings ist keineswegs ein Alleinstellungsmerkmal der Frauenbewegung(en). Vielmehr teilen die Feministinnen es so ziemlich mit allen sozialen Bewegungen. Doch sticht vielleicht heraus, dass sie besonders vehement gegen diejenigen ihrer Mitstreiterinnen ins Feld zogen, die sich in irgendeiner Hinsicht als populärer oder erfolgreicher als andere erwiesen, wie in den USA etwa Gloria Steinem, Kate Millett und eben Shulamith Firestone oder hierzulande die junge Alice Schwarzer. Den Krabben in einem Korb gleich setzte das Gros der Feministinnen fast alles daran, deren Höhenflug zu beenden und sie wieder zu sich herabzuziehen. Aber auch das haben sie etwa mit den frühen Grünen gemein.
In einem auf eine Tagung im Jahr 2024 zurückgehenden Sammelband mit dem Titel Streit unter ‚Schwestern’ werfen zwölf Autorinnen und ein Autor einige Schlaglichter auf die innerfeministische Streitgeschichte seit dem 19. Jahrhundert, um so einen „Beitrag zu einem feministischen Streitgedächtnis“ zu leisten. Fast alle der elf Aufsätze konzentrieren sich auf den deutschsprachigen Raum. Dabei sind sie nicht chronologisch angeordnet, sondern wurden unter vier Themen rubriziert. Innerhalb dieser folgen die Texte allerdings der Chronologie der beleuchteten Streitgeschehnisse. Die erste Rubrik füllt nur ein einziger, dafür aber besonders umfangreicher Text, der die bislang 30-jährige Geschichte des Vereins Frauen und Geschichte Baden-Württemberg nachzeichnet, der zugleich als herausgebende Körperschaft des Bandes fungiert. Wie Susanne Asche und Silvia Schraut darlegen, hat er „sich nie als rein wissenschaftlicher Verein verstanden, sondern immer auch als Frauenverein“, der „gesellschaftliche Definitionsmacht erlangen und damit wissenschaftliche und gesellschaftliche Wirksamkeit verbinden will“. Die erste der folgenden Rubriken gilt „prekären[n] Schwesterbündnisse[n]“, die zweite „Aus- und Außenwirkungen von Streit um Standortbestimmungen“, die dritte und letzte fordert auf, „streitbar [zu] bleiben“.
Die zweite Rubrik “Streit mit, über und um Mitstreiter*innen” wird von Mareike Trawnik mit einem Text über drei 1848er-Revolutionärinnen eröffnet: Louise Dittmar, Louise Aston und Louise Otto. Die Sympathien Trawniks liegen eindeutig bei Dittmar und Aston, die ihr zufolge „die Idee des Klassenkampfes“ zur „Grundlage“ ihrer Aktivitäten machten“, während Otto „auf eine schrittweise Veränderung mithilfe von Bildung und Erziehung setzte“. In dieser Differenz habe sich die spätere „Spaltung in eine bürgerliche und eine proletarische Frauenbewegung [bereits angedeutet]“. Der Streit zwischen den Achtundvierzigerinnen wurde nicht nur intransigent, sondern zumal von Seiten Ottos auch mit persönlichen Angriffen und Invektiven ausgefochten. So kritisierte sie die unkonventionelle und wie sie meinte unweibliche Lebensführung Astons aufs Schärfste und warf ihr in der ersten Ausgabe der Frauen=Zeitschrift vor, sie habe gemeinsam mit anderen „sogenannten Emanzipierten […] das Wort ‚Frauen-Emanzipation’ in Misskredit gebracht […], indem sie das Weib zur Karikatur des Mannes herabwürdigte[]“.
Ebenso wie Trawnik sympathisieren auch Jana Günther und Vincent Streichhahn mit der ‚proletarischen Frauenbewegung’. In ihrem Beitrag “Frau und/oder Arbeiterin?” beklagen sie die vermeintliche „Marginalisierung der proletarischen Frauenbewegung“ gegenüber der bürgerlichen selbst noch durch die „jüngere Forschung“. Zwar räumen sie ein, dass sich „die Proletarierinnen […] in erster Linie unter dem Dach der SPD organisiert“ hatten, teilen jedoch nicht den Vorwurf, dass sie „die ‚Fraueninteressen’ den ‚Klasseninteressen’ untergeordnet hätten“. Clara Zetkins bekannte Forderung nach einer „reinlichen“ Trennung beider spricht allerdings ebenso eine andere Sprache wie ihr Befund, dass „die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Klasse […] letzten Endes ausschlaggebend für die Lage, die Lebensgestaltung der Frauen [ist] und nicht ihre Gemeinschaft als Geschlecht, das zugunsten der Vormacht und Vorrechtsstellung des Mannes mehr oder minder rechtlos und unterdrückt ist“. Jedenfalls war eine „gegenseitige Unterstützung […] selten“, wie auch das AutorInnenduo feststellt. Trotz des von beiden Seiten unversöhnlich geführten Streits gab es aber auch Grenzgängerinnen und ‚Überläuferinnen’ wie etwa Lilly Braun, die von Günther und Streichhahn allerdings nicht erwähnt werden. Auch unterscheiden sie nicht zwischen dem ‚radikalen’ und dem ‚gemäßigten’ Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung und können so etwa zu der Aussage kommen, dass die „bürgerliche Frauenbewegung „in Bezug auf die sogenannte Sittlichkeitsfrage“ ein ausgrenzendes „Othering“ betrieben habe. Tatsächlich war die Prostitution jedoch ein wichtiges Thema der Radikalen. Lida Gustava Heymann ließ sich etwa absichtlich als vermeintliche Prostituierte festnehmen und Anna Pappritz galt zu Recht als Prostitutionsexpertin. Helene Stöcker wiederum war eine treibende Kraft hinter der feministischen Kritik der herrschenden Sittlichkeit. Lesenswert aber ist der Beitrag von Günther und Streichhahn dennoch. Denn sie ziehen einige wenig bekannte zeitgenössische Texte wie etwa Adeline Bergers Schrift Die zwanzig-jährige Arbeiterinnen-Bewegung Berlins und ihr Ergebniß beleuchtet von einer Arbeiterin aus dem Jahr 1889 heran.
Den um 1900 erbittert geführten Streit im Verein Frauenbildung-Frauenstudium thematisiert Sybille Oßwald-Bargende, wobei zunächst einmal ihr leicht pejorativer Zungenschlag gegenüber der „scheinbar unermüdlich[en]“ Anita Augspurg vom „vorgeblich radikalen Flügel“ irritiert, denn die Einordnung vorgeblich insinuiert eine Täuschungsabsicht. Die aber lag ganz sicher weder bei Augspurg noch beim sich als radikal verstehenden Flügel der Frauenbewegung vor. Tatsächlich werden die Bezeichnungen radikal und gemäßigt hinsichtlich der beiden Flügel heute – etwa von der wissenschaftlichen Leiterin des Archivs der deutschen Frauenbewegung Kerstin Wolff – kritisch hinterfragt. Zeitgenössisch war radikal die Selbstbezeichnung durch eben diesen Flügel, gemäßigt hingegen die kritisch-distanzierte Fremdbezeichnung des anderen Flügels durch den sich als radikal verstehenden. Oßwald-Bargende geht insbesondere auf die Auseinandersetzung zwischen Augspurg, Anna von Doeming und Marianne Weber ein, wobei sie vor allem – und somit ein wenig einseitig – (unveröffentlichte) Briefe von Weber als Quellenmaterial heranzieht.
In die jüngere Vergangenheit, nämlich in die Jahre 1986 bis 1993, begibt sich Kerstin Dembsky, die dem damals insbesondere in der (inzwischen eingestellten) feministisch-theologischen Zeitschrift Schlangenbrut, aber auch in der taz ausgetragenen Streit über feministischen Antijudaismus und Separatismus nachgeht. In letzterer machte Ursula Bender-Wittmann 1987 „das Judentum für die ‚Vernichtung der matriarchalen Strukturen’ und daraus folgend sogar für den Holocaust und die ‚Verbrechen des Staates Israel’ verantwortlich“. „Leserinnen“ der Schlangenbrut wiederum „empörte[n]“ sich in typischer „Täter:innen-Opfer-Umkehr“ nicht etwa über den in einigen feministisch-theologischen Kreisen virulenten Antijudaismus, sondern über den „Antijudaismus-Vorwurf, der beinahe in jedem Brief als ‚ungeheuerlich’, ‚Ungeheuerlichkeit’ oder als ‚Rufmord’ charakterisiert wurde“.
Cordula Trunk bleibt hingegen im Hier und Jetzt und stellt die (bange?) Frage „Von Frau zu Flinta* und zurück?“ und stellt fest, dass „queerfeministische Positionen ab Ende der 1990er-Jahre in akademischen Kreisen hegemonial geworden waren“, sich in jüngerer Zeit jedoch „Stimmen [mehrten], die dem Queerfeminismus eine Vernachlässigung der Betrachtung der ökonomischen Verhältnisse vorwarfen“. Das ist zwar zutreffend. Doch wie ihre Gegenüberstellung zeigt, konzentriert sie sich ganz auf den „Konflikt […] zwischen der marxistischen Analyse der Produktionsverhältnisse und der dekonstruktivistischen [sic] Betrachtung von Geschlechtsidentitäten“, blendet aber die zunehmende Kritik von nicht-marxistischer Seite wie etwa der liberalen Feministin Isabel Rohner oder von Radikalfeministinnen wie den Störenfriedas und den genderkritischen Frauenheldinnen aus.
Den theoretisch anspruchsvollsten Text hat Marie Kaltenbach mit ihrer instruktiven Ausführung über „Betroffenheit als streitbare Erkenntnisposition“ beigesteuert. Betroffenheit, erläutert sie, „markiert […] eine Erkenntnisposition […], die sich durch besonderes Wissen der Erkenntnissubjekte auszeichnet und in Bezug auf die Sache […] aus der die Betroffenheit resultiert, sogar eine privilegierte Erkenntnisposition darstellt“. Damit nimmt sie in Anspruch, „als Begründung von Erkenntnis [zu] dienen, die ‚wahrer’ als andere Erkenntnis ist“. Zur Illustration zieht die Autorin einen Text Kate Millets über ein Streitgespräch mit prostitutionspropagierenden Prostituierten heran, die eben dieses Erkenntnisprivileg für sich beanspruchten. Kaltenbach geht nun der Frage nach, inwiefern dieser Anspruch berechtigt oder eben nicht gerechtfertigt ist, und kommt zu dem Schluss, dass Betroffenheit „eine Erfahrungsmöglichkeit sein [kann], mit der Erlebtes gedeutet werden kann“. Damit könne jedoch nicht begründet werden, „warum das Erkennen Betroffener ‚wahrer’ sein soll“. Wie sie zeigt, ist es „erkenntnistheoretisch nicht zu plausibilisieren“, „über Betroffenheit und Erfahrung ein privilegiertes Wissen über eine Sache selbst zu behaupten“. So ist es denn auch allein „eine politische Frage“, „ob nur die über ein Thema sprechen und entscheiden sollten, die etwas selbst erlebt haben“. Erkenntnistheoretisch lasse sich hingegen nicht begründen, dass dem so sein solle.
Ungeachtet einiger, etwa die in einzelnen Aufsätzen durchscheinende klassenkämpferisch/marxistische Schlagseite betreffende Kritikpunkte ist der vorliegende Band zur Lektüre zu empfehlen. Denn aus verschiedenen Beiträgen lässt sich doch etliches über vergangene feministische Streitthemen erfahren und darüber, wie mit ihnen umgegangen wurde. Insbesondere aber lohnt sich die Lektüre des erhellenden Textes von Marie Kaltenbach. Er ist zweifellos das Highlight des Bandes. Aber auch Kerstin Dembskys Beitrag sticht positiv heraus.
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