Von der Revolutionsbegeisterung zum Hochverratsprozess

Friedrich Hölderlin und die Politik seiner Zeit

Von Michael FranzRSS-Newsfeed neuer Artikel von Michael Franz

Ich möchte mich hier auf vier Themenbereiche beschränken, die eine Rolle spielen, wenn über Friedrich Hölderlins Verhältnis zur Politik seiner Zeit gesprochen oder geschrieben wird. Diese sind Revolutionsbegeisterung, Hochverratsprozess gegen Isaac von Sinclair, Frieden und Fürsten.

1. Revolutionsbegeisterung

Die Französische Revolution war das weltbewegendste Ereignis des letzten Drittels des 18. Jahrhunderts. Und natürlich nahm man dieses Ereignis – oder besser: diese Ereignisse, die dann bald zusammenfassend die „Französische Revolution“ genannt wurden – in Tübingen besonders aufmerksam zur Kenntnis. Dort hatte man gegenüber anderen Universitäts- oder Residenzstädten im deutschsprachigen Raum zwei besondere Standortvorteile. Zum einen gab es im Tübinger Stift eine Reihe von Stipendiaten, die aus den französischen Besitzungen des württembergischen Herzogs stammten, die sogenannten „Mömpelgarder“, genannt nach dem deutschen Namen „Mömpelgard“ für das burgundische Montbéliard. Sie konnten Nachrichten darüber beisteuern, wie die Revolution abseits von den spektakulären Auftritten der Hauptstadt auf dem „flachen Land“ vonstattenging. Der andere Vorzug der Stadt Tübingen bestand darin, dass hier der Buchhändler und Verleger Johann Friedrich Cotta ansässig war. In seinem Laden konnte man die neuesten Zeitungen aus Frankreich lesen, allen voran die Zeitschriften und Pamphlete seines Bruders Friedrich Christoph Cotta, der im Herbst 1791 nach Straßburg ausgewandert war und dort eine eifrige publizistische Tätigkeit zur Verteidigung der Revolution aufgenommen hatte. Kurz: Man war in Tübingen über die Revolutionsereignisse jenseits des Rheins so gut informiert wie kaum anderswo in Deutschland.

Merkwürdig ist allerdings, dass Hölderlins Bezugnahmen auf die Ereignisse in Frankreich erst im Juni 1792 beginnen. Zwei Monate vorher hatte Frankreich Österreich den Krieg erklärt. Die Unsicherheit über den Ausgang dieses Krieges veranlasst den jungen Stiftler dazu, seiner Schwester ans Herz zu legen, sie möge „für die Franzosen, die Verteidiger der menschlichen Rechte“ beten. Im Falle, „dass die Oestreicher gewinnen“, werde „der Misbrauch fürstlicher Gewalt schröklich werden“ (MA 2, 489). Die Franzosen stehen also für die „Menschenrechte“, deren Deklaration der französischen Verfassung von 1791 als Präambel vorausgeschickt wurde, während ein Sieg der Österreicher den „Misbrauch fürstlicher Gewalt“ bringen würde. Diese Formulierung muss durchaus beim Wort genommen werden. Das Wort „Gewalt“ bedeutet hier aber so viel wie „Befugnis“, oder „Mandat“, wie im Begriff „Gewaltenteilung“, und nicht so etwas wie physische Kraftanwendung. Wo ein Missbrauch denkbar ist, gibt es für solche Befugnisse aber auch einen legitimen Gebrauch. Damit wird klar, dass Hölderlin hier nicht für die Abschaffung fürstlicher Befugnisse votiert. Auf der anderen Seite ist die „Erklärung der Menschenrechte“, auf die er sich beruft, Bestandteil der Verfassung von 1791, die das Grundgesetz einer konstitutionellen Monarchie war. Die erste republikanische Verfassung Frankreichs aus dem Jahr 1793 enthielt diese Deklaration der Menschenrechte bezeichnenderweise nicht mehr. Bei genauerer Betrachtung entpuppt sich Hölderlins Aussage also als eine sehr gemäßigte politische Meinung und keineswegs als revolutionäre Devise.

In den folgenden beiden Jahren geht aus Hölderlins Kommentaren zur französischen Politik, wie sie in seinen Briefen an Verwandte und Freunde enthalten sind, hervor, dass er ein glühender Verehrer der girondistischen Fraktion der französischen Politik war. Die Girondisten – benannt nach der Mündung der Garonne in den Golf von Biscaya bei Bordeaux – waren der eher liberale Flügel der französischen Republikaner, deren Protagonisten nicht zufälligerweise fast alle aus Bordeaux stammten, der großen maritimen Handelsstadt im Südwesten Frankreichs. Um sie – er nennt sie auch namentlich – macht er sich im Oktober 1793 Sorgen (MA 2, 511), berechtigterweise, denn wenige Wochen später wurden sie guillotiniert. Für die Führer der jakobinischen Partei dagegen hat er nur bittere Verachtung übrig und äußert Befriedigung über die Hinrichtung Jean Paul Marats (1793) und Maximilien de Robespierres (1794) (MA 2, 501 und 546). Diese beiden Jakobiner waren maßgeblich verantwortlich für die massenhaften Guillotinierungen während der Terrorherrschaft in Paris vom September 1792 bis Ende 1795.

Der Krieg zwischen Frankreich und einer Koalition von Großmächten (Österreich, Preußen, das Vereinigte Königreich, das sich aber nur an der Finanzierung der Truppen beteiligte) konzentrierte sich zunehmend auf die Gegenden am Rhein. Hölderlins Sympathien waren eindeutig auf der Seite der französischen Gegenoffensive, von der er annahm, dass sie am Rhein Halt machen würde. Als französische Truppen im Jahr 1796 erstmalig den Rhein überschritten und im August 1796 Württemberg durchquerten, begann Hölderlin, sich um seine Verwandten Sorgen zu machen.

Der Frieden von Campo Formio, den der General Napoleon Bonaparte mit dem österreichischen Kaiser im Oktober 1797 geschlossen hatte, beendete den ersten Koalitionskrieg. Sein – zunächst noch geheim gehaltenes – Resultat war die Abtretung aller linksrheinischen Gebiete an die Franzosen, die damit ihr Kriegsziel (der Rhein als „natürliche Grenze“ Frankreichs) erreicht hatten. Die Entschädigung für die Fürsten, die ihre linksrheinischen Besitzungen verloren hatten (darunter, wie schon erwähnt, der Herzog von Württemberg), sollte auf einem Kongress in Rastatt geregelt werden. Das Jahr 1797 stellt aber auch insofern für Württemberg einen Epocheneinschnitt dar, als in diesem Jahr zum ersten Mal seit 1770 ein württembergischer Landtag einberufen wurde. Er war nötig geworden, um die immensen Kosten abzudecken, die der französische Durchmarsch durch das Herzogtum verursacht hatte (neben den Kriegskontributionen, die dem Herzogtum auferlegt worden waren, die Entschädigungen für die Plünderungen, die das Land über sich hatte ergehen lassen müssen).

Dazu muss man wissen, dass die württembergische Landschaft (so hieß das Ständeparlament in Württemberg, dem ausschließlich bürgerliche Vertreter der Kommunen und evangelischen Dekanate angehörten) über eigene Steuereinnahmen verfügte und insofern ein Mitspracherecht in den meisten Angelegenheiten, die Geld kosteten, besaß. Diese außerordentlichen Rechte der württembergischen Landschaft waren – vor der Französischen Revolution – einmalig in ganz Kontinentaleuropa; nur im Vereinigten Königreich besaß das bürgerliche Parlament größere Machtbefugnisse. In der Geschichte des Herzogtums Württemberg hatte diese finanzielle Macht des Landesparlaments dazu geführt, dass sich die Landschaft immer mehr Mitspracherechte gewissermaßen „erkauft“ hatte. Die republikanisch gesinnten Kommunalvertreter und ihre Anhängerschaft (zu der wir auch Hölderlin und viele seiner Freunde zählen dürfen) witterten nun im Jahr 1797 erneut eine Chance, ihre Rechte durch eine Verfassungsreform zu erweitern. Der führende Kopf dieser „Reformpartei“ im württembergischen Parlament war der Ludwigsburger Bürgermeister Christian Friedrich Baz, der im Jahr 1797, schon vor dem Beginn der Plenarsitzung der Landschaft, entsprechende Reformideen hatte drucken lassen. Dieses Buch (Ueber das Petitionsrecht der wirtembergischen Landstände) besaß Hölderlin. Dass er sich auch außerhalb Württembergs, nämlich in Frankfurt am Main, wo er sich ja zu dieser Zeit befand, für die Vorgänge auf dem Stuttgarter Landtag stark interessierte, geht aus dem Briefwechsel mit seinem Bruder hervor. Den Landschaftsassessor Baz hat er allerdings wohl erst einige Jahre später persönlich kennengelernt. Das Abendessen, zu dem Baz Hölderlins Freunde Isaac von Sinclair und Leo von Seckendorf und den Dichter selbst im Juni 1804 eingeladen hatte, wurde von der Untersuchungskommission, die der mittlerweile zum Kurfürsten erhobene württembergische Herrscher Friedrich I. zur Aufdeckung einer angeblichen Verschwörung gegen ihn eingesetzt hatte, zum konspirativen Treffen hochstilisiert. Aber dazu später.

Baz war schon Ende 1797, Anfang 1798 in geheimer Mission nach Paris geschickt worden, um die dortigen Regierungsstellen davon zu überzeugen, dass sie durch Vergrößerung des Herzogtums Württemberg einen geeigneten Bündnispartner gewinnen würden, dessen Verfassung schon jetzt quasi-republikanisch sei. Ein Jahr später suchte Baz auf dem Friedenskongress zu Rastatt erneut den Kontakt zur französischen Delegation. Fast zur gleichen Zeit reiste der Tübinger Verleger Cotta im Auftrag der Landschaft nach Paris, um im dortigen Außenministerium für die württembergischen Pläne einer Verfassungsreform zu werben. Die Vertreter der Landschaft waren klug genug, ihre Pläne nicht als revolutionären Umsturzversuch zur Errichtung einer Republik vorzustellen. Das Beispiel der Helvetischen Revolution, die zur Gründung einer Helvetischen Republik geführt hatte, war für sie insofern abschreckend, als die Schweiz in den Jahren ihrer „Revolutionierung“ von der französischen Schutzmacht rücksichtslos ausgeplündert wurde. Ebenso war es den oberitalienischen Republiken ergangen, die Frankreich dort hatte gründen lassen. Eine solche Republik wollten die Württemberger nicht werden. Das offiziöse Programm, das Baz und seine Mitstreiter vertraten, war also eher auf eine konstitutionelle Monarchie gerichtet. Auch in Hölderlins Roman Hyperion finden sich Andeutungen, die in diese Richtung gehen, wenn der Romanheld den antiken Herrscher Athens, Theseus, für seine „wundergroße That“ preist, die in der „freiwillige[n] Beschränkung seiner eignen königlichen Gewalt“ bestanden habe. Einen solchen Theseus wünscht sich Hyperion für die in der Zukunft erhoffte Errichtung seines „Freistaats“ (MA 2, 682 und 711). Von Revolution ist hier nicht die Rede, sondern von freiwilliger Selbstbeschränkung des Monarchen.

2. Der Hochverratsprozess gegen Sinclair

Die brisanteste politische Affäre, in die Hölderlin (am Rande) verwickelt war, ist der sogenannte „Hochverratsprozeß gegen Sinclair“. Im Februar 1805 ließ der inzwischen zum Kurfürst erhobene württembergische Herrscher Isaac von Sinclair in Homburg von der Höhe, Leo von Seckendorf in Ludwigsburg und Christian Friedrich Baz in Wien verhaften und auf die als Staatsgefängnis dienende Festung Hohenasperg bringen. Ausgangspunkt dieser Verhaftungen war eine schriftliche Denunziation, die Alexander Blankenstein an den württembergischen Staatsminister Georg Ernst Levin von Wintzingerode hatte ergehen lassen. Blankenstein war von Sinclair als Lotteriedirektor in Homburg angestellt worden. Er sollte für die chronisch unterfinanzierte Landgrafschaft von Hessen-Homburg eine Lotterie einrichten, die auf Dauer eine regelmäßige Geldquelle verschaffen sollte. Solche Lotterien waren damals eine neumodische und vielversprechende Einnahmequelle. Das Glücksspiel gehörte auch zu den Einrichtungen, die in den um diese Zeit überall in Deutschland aus dem Boden schießenden Bädern für das wohlhabende Publikum einen gewissen Nervenkitzel anbieten konnten. Blankenstein, ein erst kurz zuvor auf diesen Namen getaufter junger Jude aus Wetzlar, hatte sich – noch nicht volljährig – einen Namen als angebliches Finanzgenie gemacht. Sinclair war auf den Hochstapler hereingefallen und hatte ihm als Startkapital für die Lotterie nicht unbeträchtliche Summen anvertraut. Als Sinclair um die Jahreswende 1804/05 von Blankenstein Rechenschaft verlangte, wollte der seinen Kopf aus der Schlinge ziehen, indem er Sinclair, Seckendorf und Baz bezichtigte, einen „coup“ – also einen Staatsstreich – gegen den württembergischen Kurfürsten geplant zu haben. Dieser Plan sei, so das Denunziationsschreiben, bei einem Abendessen entwickelt worden, zu dem Baz Sinclair, Seckendorf, Hölderlin und ihn selbst im Jahr zuvor – im Juni 1804 in Stuttgart – eingeladen habe. Pro forma wurde auch Blankenstein verhaftet, er wurde aber nur als Zeuge vernommen. Der Kurfürst ließ für die Ermittlungen eine geheime Untersuchungskommission einrichten, die sich (am Ende vergeblich) bemühte, die erhobenen Vorwürfe zu belegen.

Um den Sinn dieser fürstlichen Operation zu verstehen, muss man wieder einige Jahre zurückgehen. Ende des Jahres 1799, nachdem die außenpolitische Geheimdiplomatie der Landschaft ruchbar geworden war, hatte der Kurfürst kurzerhand den Landtag (also die Plenarversammlung der Landschaft) aufgelöst. Gleichzeitig begannen wieder Kriegsvorbereitungen beiderseits des Rheins. In diesen Zusammenhang gehört eine geheimdienstliche Information, die der österreichische Erzherzog Karl an den Kurfürsten gelangen ließ. Demnach waren ihm „bestimmte Nachrichten über eine würkliche geheime Verschwörung zugekommen, welche nichts geringeres zum Zweck hat, als auch in Deutschland alle gesellschafftliche Ordnung umzustürzen und eine allgemeine Revolution anzufangen“. Der vom 6. Januar datierte Brief fährt fort:

Unter den Antheilhabern dieses Verrätherischen Plans, sollen sich nach eben denselben glaubwürdigen Datis auch mehrere von Euer Liebden Unterthanen, […] befinden. Es ist auch nicht unwahrscheinlich, daß diese Verschwornen einen besonders schädlichen Einfluß auf die MißVerhältniße Euer Liebden mit dero Landständen gehabt haben, welches sich aus ihren Papieren leicht ergeben würde. (Zitiert nach Franz 2012a, S. 12)

Der letzte Satz klingt geradezu wie eine Aufforderung an den Herzog, den Vertretern seiner Landschaft näher auf den Zahn zu fühlen. Das kam dem Herzog sehr gelegen und er ließ umgehend nicht nur einige der genannten Personen verhaften und ihre Papiere beschlagnahmen, sondern auch den Schreibtisch des Landschaftsassessors Baz aufbrechen, der sich gerade in Wien befand, um eine Klage gegen die widerrechtliche Auflösung des Landtags bei dem für solche Angelegenheiten zuständigen Reichshofgericht einzureichen. Umgehend wurde in Stuttgart eine geheime Untersuchungskommission installiert, die sich mit den Vorgängen im Sinne des Herzogs befassen sollte. Im Mai 1800 war die Kommission zum (gewünschten) Ergebnis gekommen, es habe tatsächlich eine solche Verschwörung gegeben. Gleichzeitig aber war der Herzog, da die Franzosen schon vor den Toren Stuttgarts standen, aus seinem Land geflüchtet und hatte die Hauptangeklagten (einen jungen Offizier namens Penasse und den Landschaftsassessor Baz) in Ketten mit sich geführt. Erst ein Jahr später – nach dem Frieden von Lunéville – kehrte der Herzog in sein Land zurück. Der Frieden zwischen dem Heiligen Römischen Reich und Frankreich hatte aber als einen seiner Artikel die Freilassung aller politischen Gefangenen angeordnet. Zähneknirschend musste der Herzog Baz freilassen.

In den folgenden Jahren ging der Konflikt zwischen dem württembergischen Herrscher und den Landständen unvermindert weiter. Baz wurde erneut zum Vorkämpfer für die landschaftlichen Rechte. An seine Seite trat seit 1802 als Landschaftskonsulent (das heißt als juristischer Vertreter der Landschaft) der Erlanger Professor Karl Heinrich Gros, auch er ein ehemaliger Tübinger Stiftler, den Hölderlin im Jenaer Kreis um Friedrich Schiller wieder getroffen hatte. Der Herzog verweigerte Gros die Akkreditierung, auch das wurde ein Dauerstreit, der erneut vor dem Wiener Reichshofgericht ausgetragen wurde. Im April 1803 floh der württembergische Kronprinz Wilhelm, der eine Liaison mit der Tochter des ehemaligen Landschaftskonsulenten Christoph Conradin von Abel eingegangen war, die seinem Vater aufs Äußerste missfiel, aus Stuttgart und wandte sich hilfesuchend zunächst nach Wien. Dort wollte man es sich aber mit dem zum Kurfürsten aufgestiegenen württembergischen Herrscher nicht verderben und so zog der Kronprinz nach Paris, wo er um die Unterstützung Napoleon Bonapartes ersuchte. Sein Aufenthalt dort wurde zum größten Teil von der württembergischen Landschaft finanziert, die sich den zukünftigen Herrscher gewogen machen wollte. Als dieser Umstand Anfang Juni 1804 (durch einen Geheimnisverrat eines der landschaftlichen Beamten) bekannt wurde, erlebte die Hauptstadt einen Krisenzustand höchster Erregung, mit nächtlichen Verhören und kurfürstlichen Drohungen.

Genau in diesen Tagen Mitte Juni 1804 befand sich Hölderlin in Stuttgart. Er war von Sinclair, der dem Freund eine Pro-forma-Stelle als Homburgischer Bibliothekar erwirkt hatte, in Nürtingen abgeholt worden. In Stuttgart wollte Sinclair sich mit Blankenstein treffen, der in Sachen der Lotterie süddeutsche Höfe und Großbankiers besucht hatte. Gemeinsam wollte man dann nach Homburg reisen. Sinclair kannte Baz aus Rastatt und Baz hatte ihn nach seiner Freilassung aus der Haft im Jahr 1801 in Homburg besucht. So war also eine Einladung bei Baz ein völlig normaler Vorgang. Es mag sein und ist sogar wahrscheinlich, dass bei diesem „souper“ bei Baz über die aktuellen politischen Ereignisse diskutiert wurde, wobei zu vorgerückter Stunde und mit zunehmendem Alkoholkonsum starke Worte gefallen sein dürften. Dies wurde dann der Aufhänger für Blankensteins Denunziation, die in diesen Junitagen vielleicht auch schon für alle Fälle vorbereitet wurde. Denn ein Besuch Blankensteins bei dem für Geheimdienstaktionen zuständigen Minister Wintzingerode, an den sich die spätere Denunziation zielsicher wenden sollte, ist durch Augenzeugenberichte für diese Junitage 1804 belegt.

Als Blankenstein wegen der geforderten Rechnungslegung für die Lotterie im Januar 1805 in Bedrängnis geriet, zog er also die vorbereitete Trumpfkarte aus dem Ärmel und schickte sein Denunziationsschreiben am 29. Januar 1805 an den württembergischen Kurfürsten. Von da an lief alles, wie der Kurfürst und sein Minister es wünschten. Allerdings konnten die Aussagen Blankensteins im Laufe des Verfahrens nicht bestätigt werden und so musste der Kurfürst seine mittlerweile auf seinem ausrangierten Schloss Solitude untergebrachten adligen Gefangenen Sinclair und Seckendorf und auch den auf dem weniger komfortablen Hohenasperg gefangengehaltenen Baz im Herbst 1805 freilassen.

Hölderlin war insofern von der Denunziation Blankensteins betroffen, als dieser in einem zweiten, die Umstände der angeblichen Verschwörung präzisierenden Schreiben vom 7. Februar 1805 an den Minister Wintzingerode ausgeführt hatte:

Ein sonderbarer Zufall trug auch dazu bey Sinclair sehr mißtrauisch zu machen. Sein Camerad Friedrich Hölderlin von Nürtingen der von der ganzen Sache ebenfalls unterrichtet war, ist in eine Art von Wahnsinn verfallen, schimpft beständig auf Sinclair und die Jacobiner und ruft zu nicht geringem Erstaunen der hiesigen Einwohner in einem fort: ich will kein Jakobiner bleiben. / Es ist keinem Zweifel unterworfen daß Sinclair und Batz durch eine Verwirrung in Schwaben ein allgemeines Feuer anzufachen glauben, und daß man bey einer Staatsumwälzung daselbst nicht stehen geblieben wäre. (Zitiert aus den Akten im HauptStaatsArchiv Stuttgart, Bestand A 202)

Hölderlins hier kolportierte Ausrufe „ich will kein Jakobiner bleiben“ wurden in der Folge von der Homburgischen Regierung bestätigt, allerdings in der Version „ich will kein Jacobiner seyn, fort mit allen Jacobinern. Ich kann meinem gnädigsten Churfürsten mit gutem Gewißen unter die Augen treten“ (StA VII 2, 330). Beide Versionen sind in der Forschung unterschiedlich interpretiert worden. Einerseits wurde ihre Echtheit entschieden angezweifelt, meistens mit dem Argument, dass der Aussage eines Denunzianten ohnehin kein Glauben geschenkt werden dürfe und deren Wahrheitswidrigkeit an anderen Stellen bewiesen sei. Auf der anderen Seite wurden die Aussagen Hölderlins zwar als authentisch eingestuft, aber als verständliche Schutzbehauptungen gewertet, die dann immerhin doch einen wahren Kern haben müssten. Der Hinweis Blankensteins, dass Hölderlin „in eine Art von Wahnsinn verfallen“ sei, war insofern sehr geschickt, als die Untersuchungskommission kein Interesse daran haben konnte, einen „Wahnsinnigen“ als Zeugen vorzuladen. Und in der Tat wurde, nachdem ärztliche Gutachten aus Nürtingen und Homburg Hölderlins Unzurechnungsfähigkeit bestätigt hatten, auf eine solche Vorladung verzichtet.

Die geheime Untersuchungskommission kam in ihrem abschließenden Gutachten vom 23. August 1805 zu dem Ergebnis, dass sich gegen die drei Angeklagten Baz, Sinclair und Seckendorf kein Vorwurf einer Verschwörung habe erhärten lassen und sie daher freizulassen seien. Sinclair wurde – nach einer Intervention der Homburgischen Regierung und einem Gutachten der Heidelberger Juristenfakultät – schon im Juli 1805 entlassen, Seckendorf (gegen den noch in einer anderen Sache ermittelt wurde) im Oktober 1805. Baz kam als letzter erst im November 1805 frei. Zwei Monate später wurde Württemberg Königreich von Napoleons Gnaden. Baz, dessen ohnehin nicht sehr stabile Gesundheit durch die Gefängnisaufenthalte ruiniert worden war, starb 1808.

3. Frieden

Eines der berühmtesten Gedichte Hölderlins aus der Zeit zwischen 1801 und 1804 heißt Friedensfeier (MA 1, 361-366). Berühmt ist das Gedicht nicht nur, weil es eines der wenigen ist, die zu einer als Druckvorlage gedachten Reinschrift gediehen sind, sondern auch, weil es sensationellerweise erst 110 Jahre nach dem Tod des Dichters aufgefunden und bekannt gemacht wurde. Der hymnische Gesang feiert in großartigen Bildern eine imaginierte Festversammlung von Heroen und Halbgöttern, die gemeinsam eine neue Zeit inaugurieren. In der Forschung ist dann vor allem eine Kontroverse um die Identifizierung jener Gestalt entstanden, die im Gedicht der „Fürst des Fests“ genannt wird. Vorgeschlagen wurde der auch sonst im Gedicht hervorgehobene Jesus Christus, dem ja in der christlichen Liturgie der Titel „Friedensfürst“ verliehen wird; dann aber auch eine eher abstrakte und überzeitliche Personifizierung des Friedens selbst, und schließlich ganz konkret der zum Höhepunkt seiner Karriere strebende französische General Bonaparte, der sich soeben zum Konsul auf Lebenszeit hatte ernennen lassen und auf dem Weg war, sich selbst zum Kaiser Napoleon I. zu krönen. Wir können diese Frage auf sich beruhen lassen. Der Anlass für das Gedicht war vermutlich der Frieden von Lunéville, der für die südwestdeutschen Territorien, die fünf Jahre darunter gelitten hatten, bevorzugter Kriegsschauplatz zu sein, ganz sicher ein Segen war.

Über die Nachricht von diesem konkreten Friedensschluss des Jahres 1801 gibt es einige briefliche Äußerungen Hölderlins, die ein bezeichnendes Licht auf sein Verständnis von Politik werfen können. Hölderlin schreibt an seinen Stuttgarter Freund, den Kaufmann Christian Landauer, im Februar 1801:

Was mich vorzüglich bei demselben [dem Frieden von 1801, MF] freuet, ist, daß mit ihm die politischen Verhältnisse und Misverhältnisse überhaupt die überwichtige Rolle ausgespielt und einen guten Anfang gemacht haben, zu der Einfalt welche ihnen eigen ist; am Ende ist es doch wahr, je weniger der Mensch vom Staat erfährt und weiß, die Form sei, wie sie will, um desto freier ist er. […] Ich denke, mit Krieg und Revolution hört auch jener moralische Boreas, der Geist des Neides auf, und eine schönere Geselligkeit, als nur die ehernbürgerliche mag reifen! (MA 2, 895)

Zunächst mag überraschend sein, dass Hölderlin als wichtigstes Resultat des Friedens hervorhebt, die Politik werde nunmehr eine – wie er hofft – weniger wichtige Rolle spielen. Politik scheint ihm offenbar eine eher schädliche Angelegenheit zu sein. Das stimmt überein mit dem Gebrauch, den Hölderlin schon früher von dem Adjektiv „politisch“ gemacht hat. Es taucht vorzugsweise in solchen Verbindungen auf wie „politischer Jammer“ oder „politische Lumpereien“. Das erinnert uns heute an den wohl erst im Bismarck’schen Kaiserreich entstandenen Spruch „Politik ist ein schmutziges Geschäft“.

Ist Hölderlin somit unter die Vertreter eines rechtskonservativen Politik-Verständnisses zu rechnen, zu denen man auch Thomas Mann mit seinen Betrachtungen eines Unpolitischen zählen darf? Ganz so einfach scheint mir die Sache nicht zu sein. Denn auch der britische Kunsthandwerker und Romanautor William Morris, der als einer der Gründerväter des Anarchismus gilt, ließ in seiner Utopie News from Nowhere (1890) seinen Protagonisten verkünden, dass „wir uns in bezug auf Politik sehr wohl befinden – weil wir keine haben.“ Festgehalten werden kann aber in Bezug auf Hölderlin, dass sein Verhältnis zur Politik gelinde gesagt „angespannt“ war, gerade weil sie in seinen Augen die ihr zugewiesene Aufgabe, aus einer Gesellschaft von Individuen eine „Gemeinschaft“ zu formen, nicht oder nur sehr unzulänglich erfüllen könne. An Gemeinschaft („Kommunität“) war Hölderlin sehr wohl gelegen, weil sie eben die Grundlage bilden sollte für den Beruf des Dichters, der eben ein „Publikum“, eine „Öffentlichkeit“ ansprechen und dadurch auf eine „res publica“ (wörtlich: „öffentliche Sache“) angewiesen war, die zugleich eine gemeinsame Sache sei. Für diese Öffentlichkeit, die durch Gemeinsamkeit garantiert wird, hat er aber eher das (heute unbrauchbar gewordene) Wort „Kirche“, und nicht den Begriff des „Staats“ benutzt. Um diese „ästhetische Kirche“ (MA 2, 771) von der allenthalben sichtbaren Kirche der Konfessionen und Religionen zu unterscheiden, hat er sie auch eine „unsichtbare Kirche“ (MA 2, 599) genannt. Er hat so ein utopisches Konzept durch einen Begriff gekennzeichnet, der wiederum aus der christlichen Dogmatik stammte. Irgendwie konnte er den christlichen Bezugspunkten nicht entkommen. Davon sprechen auch einige andere Gedichte der Spätzeit, wie Patmos und Der Einzige.

4. Fürsten

Wenn der Dichter also eine öffentliche Aufgabe hat und sein Gesang einer Gemeinde vorgetragen werden soll, dann muss ihm auch eine „bürgerliche Existenz“ verschafft werden. Trivial ausgedrückt: der Dichter muss von seinem Beruf leben können. Das aber war Hölderlins alltägliches Problem. Dass er von seiner Arbeit seinen Lebensunterhalt eben nicht bestreiten konnte, hatte der finanzielle Misserfolg seines Romans Hyperion und der gescheiterte Zeitschriftenplan gezeigt. Und dass eine Republik, die auch für den Unterhalt ihrer Dichter sorgen konnte, nicht nur knapp verfehlt worden, sondern eher in weite Ferne gerückt war, hatten die politischen „Missverhältnisse“ der auf 1801 folgenden Jahre drastisch vor Augen geführt. Es kann deshalb nicht als Opportunismus abqualifiziert werden, dass Hölderlin zunehmend den Kontakt zu Fürstenhäusern nicht nur persönlich suchte und durch Widmungen (wie zum Beispiel der Sophokles-Übersetzungen an die Prinzessin Auguste von Homburg) zu festigen versuchte, sondern dass er dem Thema fürstlicher Gestalten und ihres Wirkens zunehmend Raum verschaffte in seinen Dichtungen. Das Wort „Fürst“, das in seinen jugendlichen Anfänger-Gedichten ausschließlich als Schmähwort vorkommt und dann zehn Jahre lang in seinem dichterischen Werk nicht mehr gebraucht wird, taucht seit 1801 plötzlich wieder auf – und wird jetzt positiv besetzt. Das ist dadurch möglich geworden, dass Hölderlin das Wort jetzt aus seiner Etymologie (ein „Fürst“ ist ein „Erster“, vgl. englisch „first“) versteht.

Ein Fürst ist also in irgendeiner Hinsicht „Erster“, sei es als Begründer eines Geschlechts, sei es als Anführer eines geordneten Kollektivs, zum Beispiel eines Heeres. Das Wort wird nun auch für den Vordersten in der Formation eines Vogelzugs gebraucht: „wie Vögel langsam ziehn / Es bliket voraus / Der Fürst“ (MA 1, 402). In dem wichtigsten von Hölderlins Entwurfsmanuskripten, dem Homburger Folioheft, dessen größter Teil in den Jahren 1803 und 1804 beschrieben wurde, steht dann auch ein Entwurf, der den Titel trägt Dem Fürsten. Dass nicht irgendein Fürst aus Geschichte oder Gegenwart gemeint ist, geht aus der Anrede hervor, die in dem – leider nur sehr lückenhaft beschriebenen – Entwurf enthalten ist: „Mein Churfürst!“ Das – wie gesagt unvollständige – Gedicht wendet sich also an den württembergischen Kurfürsten Friedrich, der sich mehr als einmal als ungerechter Despot erwiesen hatte. Dennoch darf man nicht einfach schließen, Hölderlins Gedicht hätte dem Fürsten gewissermaßen „die Leviten lesen“ wollen. Der Konflikt, in dem sich der Schreiber dieses Entwurfs befand, wird besonders deutlich dort, wo davon die Rede ist, „Daß man Sünden / Fünf Jahre oder sieben / Nachträgt“ (MA 1, 403). Die grammatische Analyse des Wortlauts dieser dunklen Stelle erbringt keine Sicherheit bezüglich der Frage, wer hier wem „Sünden nachträgt“: der Fürst einem oder mehreren der Bürger seines Landes, oder diese Bürger ihrem Fürsten.

Die gleiche Unentschiedenheit zeigt sich in einem am Seitenrand platzierten, flüchtigen Notat: „prince / grand homme“ (MA 1, 403). Das französische „prince“ kann einerseits auf den Fürsten, genauer den „prince électorale“, also den Kurfürsten bezogen werden. Es könnte aber auch seinen Sohn, den Kronprinzen („prince héritier“), meinen, der in dieser Zeit zum abtrünnigen Widersacher seines Vaters und heimlichen Favoriten der Landschaft geworden war. Das Prädikat „grand homme“ („großer Mann“) könnte einen Gegensatz zu besagtem Kurfürsten hervorheben, oder es könnte ihm zugesprochen werden sollen. Der Ausdruck „grand homme“ hat eine gewisse Prominenz erlangt durch einen Artikel in der berühmten Encyclopédie von Denis Diderot und D’Alembert, wo er gegen den Begriff des „héros“, des Helden profiliert wird. Das Wort „héros“ („Held“) soll demnach nur für einen militärischen Helden reserviert werden; derjenige hingegen, der nicht durch Kraft und Stärke, sondern durch humane Gesinnung und Dienst für die Allgemeinheit sich auszeichne, müsse im Unterschied dazu ein „grand homme“ genannt werden. Aber auch diese Unterscheidung hilft bei der Identifizierung des „prince“ Genannten nicht weiter.

Schließlich könnte für die Verbindung von „prince“ und „grand homme“ noch ein anderer literarischer Kontext eine Rolle spielen. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts erlangte das Werk Il Principe des italienischen Historikers und Politik-Theoretikers Niccolò Machiavelli (1532 zum ersten Mal gedruckt) erneut große Aufmerksamkeit, diesmal durchaus im positiven Sinne. Das bis dahin vorherrschende Machiavelli-Bild, das auch der Student Hölderlin teilte, hatte den Autor als „den furchtbaren Lehrer der Despoten“ eingeordnet. Dennoch hatte Hölderlin im Jahr 1793 das Werk seinem Bruder zur Lektüre empfohlen, möglicherweise nach seiner Beschäftigung mit Jean-Jacques Rousseaus Contrat Social, in dem der Satz steht: „Machiavellis Fürst ist das Buch der Republikaner“ (3. Buch, 6. Kap.). Vielleicht aber auch, weil er Christoph Martin Wielands Vertheidigung des Machiavelli in dessen Teutschem Merkur (1792) gelesen hatte. Auch Johann Gottfried Herder, dessen Spuren Hölderlin in vielem folgte, hat in seinen Briefen zu Beförderung der Humanität (1795) eine Lanze für Machiavelli gebrochen. Und schließlich war auch Hölderlins Freund Georg Wilhelm Friedrich Hegel im Jahr 1801 – kurz nach ihrem gemeinsamen Aufenthalt in Frankfurt – zu einem positiven Urteil über Machiavelli gekommen.

Wir können eine ähnliche Entwicklung auch für Hölderlin vermuten. In diesem Falle wäre das Stichwort „prince“ als Reminiszenz an den Titel des Machiavellischen Werks zu verstehen (auch Hegel las Machiavelli in einer französischen Übersetzung). In der einleitenden Widmung an Lorenzo de’ Medici spricht Machiavelli davon, dass man die Gunst eines Fürsten (hier Lorenzos) am besten wie üblich durch ein Geschenk erlangen könne, in seinem Falle sei dieses sein Geschenk die „Kenntnis der Taten großer Männer“ („la cognizione delle azioni degli uomini grandi“). Helden und „große Männer“ sind in der Tat auch der Hauptgegenstand der Dichtung Hölderlins nach 1802. Dieser literarische Kontext löst natürlich nicht das Rätsel des Hölderlin’schen Textes mit der Überschrift Dem Fürsten. Aber Hölderlins Rätsel sind vermutlich auch nicht dazu aufgeschrieben worden, um „gelöst“ zu werden.

Hölderlins Verhältnis zur Politik seiner Zeit ist also im Ganzen uneindeutig und wenig transparent. Hohe Begeisterung und tiefe Skepsis wechselten immer wieder. Die paradoxen politischen Ereignisse (die Verkehrung der Französischen Revolution zum Napoleonischen Kaiserreich und die Aufhebung der württembergischen Verfassung durch ein neugeschaffenes Königreich) waren es, die seine politischen Hoffnungen enttäuschten und ihm nahelegten, der Pindarischen Weisheit zu folgen: „anderes denk in anderer Zeit.“ (MA 2, 379)

 

 

Literatur:

Hölderlin wird zitiert nach der „Münchener Ausgabe“: Friedrich Hölderlin: Sämtliche Werke und Briefe. Hrsg. von Michael Knaupp. 3 Bände, München 1992-1993 (abgek.: MA).

Lebensdokumente ausnahmsweise auch aus: Friedrich Hölderlin: Sämtliche Werke. Siebenter Band: Dokumente. Hrsg. von Adolf Beck. Stuttgart 1968-1977 (abgek.: StA).

 

Sekundärliteratur:

Brauer, Ursula: Isaac von Sinclair. Eine Biographie. Stuttgart 1993.

Franz, Michael: Hölderlin und der ‚politische Jammer‘ I: Die angebliche ‚revolutionäre Verschwörung‘ von 1799/1800, und ders., Hölderlin und der ‚politische Jammer‘ II: Die Vorgeschichte des ‚Hochverratsprozesses‘ von 1805 (abgek. Franz 2012 a und b). Beides in:

Turm-Vorträge 7 (2008-2011): Hölderlin: Literatur und Politik. Hrsg. von Valérie Lawitschka, Tübingen 2012, S. 9-38 und 39-67.

Kirchner, Werner: Der Hochverratsprozeß gegen Sinclair. Ein Beitrag zum Leben Hölderlins. Neue, verbesserte Auflage mit einem Nachwort besorgt von Alfred Kelletat. Frankfurt am Main 1969.