1. Zum Fragment gebliebenen Register zu Goethes „Divan“

Goethes Bemühen, den Lesern, „die mit dem Osten wenig oder nicht bekannt sind“, ein „unmittelbares Verständnis“ zu ermöglichen, sollte auch das Register dienen. So schreibt er in der Einleitung: „ein angefügtes Register bezeichnet die Seite, wo dunkle Stellen vorkommen und auch wo sie erklärt werden.“ Damit hat er die persischen oder arabischen Wörter gemeint, die im Gedichtteil vorkommen und im Prosateil erklärt werden. erfüllt das Register diese Aufgabe?

Von den Divan-Forschern scheint diese Frage verneint worden zu sein. Denn es wurde in keinem Beitrag zu Goethes Divan auf das Register eingegangen. In den kommentierten Ausgaben wurde lediglich erwähnt, dass es von Kosegarten erstellt wurde, dass bei einigen Wörtern Goethes Schreibweise übernommen wurde und dass die Seitenzahlen der jeweiligen Ausgabe entsprechend geändert wurden.

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