Wer darf Opfer sein?
Jan Korte und Gerd Wiegel publizieren einen Sammelband zur deutschen Geschichtspolitik
Von Kai Köhler
Besprochene Bücher / LiteraturhinweiseDie großen Schlachten scheinen geschlagen: In jüngerer Zeit gab es keine der heftigen Debatten über die NS-Zeit mehr, wie sie noch für die vorigen Jahrzehnte charakteristisch waren. Kein Martin Walser mehr, der Streit provozierte; was dieser Autor politisch unbelehrbar weiterhin von sich gibt, wird eher gelangweilt in die Kategorie Altersstarrsinn abgelegt. Keine wissenschaftlichen Polemiken mehr wie die um die Thesen Ernst Noltes 1986 oder Daniel Jonah Goldhagens 1996.
Von Zeit zu Zeit stellt sich zwar heraus, dass Intellektuelle, die zum linksliberalen Inventar der alten Bundesrepublik gehörten, in ihrer Jugend vom NS-Regime begeistert waren. Die Auseinandersetzungen 2003 um Walter Jens und 2006 um Günter Grass wurden jedoch ohne Leidenschaft geführt, weil jeder schnell begreifen konnte, dass es sich um verführte Jugendliche handelte, die von klein auf von der Nazi-Ideologie geprägt worden waren. Da war doch ein Großteil der Elite in der frühen Bundesrepublik von anderem Kaliber: Leute, die sich als Erwachsene bewusst gegen die Demokratie von Weimar entschieden und ein offenkundig völkermörderisches Regime bis zu seinem Ende unterstützt hatten.
Über solche Täter gibt es wenig mehr zu diskutieren, und ihre Verbrechen sind – in bestimmten, noch zu erwähnenden Grenzen – unumstritten. Versuche einer nationalistischen Relativierung operieren denn auch nicht mehr damit, die Untaten zu leugnen. Vielmehr geht es um eine Strategie der Identifikation mit den Opfern, mit deutschen Opfern freilich. Wenn Jan Korte und Gerd Wiegel im Untertitel ihres Sammelbandes zur aktuellen Geschichtspolitik in Deutschland eine Entwicklung „von der Tätergeschichte zur Opfererinnerung“ ausmachen, so ist damit also nicht gemeint, dass man nun die Opfer der Nazis würdigte. Die Opfer, an die es zu erinnern gilt, sind vielmehr Deutsche.
Man kennt die Strategie seit einigen Jahren: Wenn bombardierte deutsche Städte zu „Krematorien“ (Jörg Friedrich) werden, wenn auf Millionen von Fernsehbildschirmen moralisch saubere Ostpreußen oder Schlesier vor mörderischen Bolschewiki fliehen, dann scheinen die Deutschen nur noch eine Opfergruppe unter vielen anderen. In dem Band von Korte und Wiegel wird diese Strategie im Beitrag von Dirk Burczyk geschildert. Burczyk weist nach, dass von einer Tabuisierung der Vertreibung nicht die Rede sein kann, dass vielmehr im Gegenteil das Leid der Vertriebenen seit Jahrzehnten geschichtspolitisch instrumentalisiert wird und auch in neuen Konzeptionen des Gedenkens einem nationalen Zweck dient.
Gerd Wiegel beschäftigt sich mit dem Gedenkstättenkonzept des Bundes. Dabei macht er einerseits deutlich, dass die Anhörung von Wissenschaftlern zu einer erheblichen Abmilderung von einer ersten zur jetzt beschlossenen Zweitfassung führte. Eine plumpe totalitarismustheoretische Gleichsetzung zwischen Drittem Reich und DDR fehlt nun zwar; doch geht es andererseits im praktischen Teil vorwiegend darum, dass gezeigt werden möge, wie schlimm die DDR doch gewesen sei. Die eng formulierten Vorgaben dürften jede unvoreingenommene wissenschaftliche Untersuchung des DDR-Alltags verhindern und jedes Detail im Alltag doch wieder nur auf die bis zum Überdruss bekannte These von der Allmacht von SED und Stasi beziehen. Mit gutem Gespür für Machtverhältnisse zeigt Wiegel, dass ein paar nette Sätze in der Einleitung der vom Bundestag beschlossenen Konzeption nicht verändert haben und nur die taktische Lernfähigkeit der deutschen Konservativen belegen. Wie freilich auch im Ausland die Erinnerung von konservativer Seite zur Herrschaftssicherung im Inneren eingesetzt wird, macht Holger Politt mittels der Rhetorik der Kaczynski-Brüder in Polen nachvollziehbar.
Ein „sichtbares Zeichen“, wie es der Titel des Sammelbandes ankündigt, wird vielleicht irgendwann das Freiheits- und Einheitsdenkmal, das in Berlin geplant ist. Dirk Kannapin weist auf, von welchem Irrsinn der Plan gezeichnet ist. Kein analytisch nachvollziehbarer Begriff von Einheit oder Freiheit steht hinter der Konzeption. Gefeiert werden soll wohl, dass das Volk, oder dass ein Volk – das Deutsche – sich befreit habe. Doch wurde die Bevölkerung wohlweislich von Planungs- und Entscheidungsprozessen ausgeschlossen und steht es zu erwarten, dass das „Freiheitsdenkmal“ nichts als eine Machtdemonstration der heute Herrschenden wird.
In diesem Jahr ist das Denkmal für die im Dienst umgekommenen Bundeswehrsoldaten bereits eingeweiht worden, das Ulrike Gramann zum einen ästhetisch entschlüsselt: Es geht darum, durch Pathos zu überwältigen und Fragen nach dem politisch Gewollten und vielleicht Vermeidbaren abzuwehren. Zum anderen bietet die Integration in das Gelände des Verteidigungsministeriums auch ganz praktisch die Chance, bei Bedarf die Öffentlichkeit auszuschließen und fürs Fernsehen geeignete Bilder zu arrangieren.
Überhaupt ist das Militär wichtiger Bezugspunkt geschichtspolitischer Debatten, wie die Beiträge von Frank Brendle zur Instrumentalisierung der Verschwörer des 20. Juli und von Jan Korte zur Debatte um die sogenannten „Kriegsverräter“ zeigen. Die Offiziere, die Hitler beseitigen wollten, werden nun als Vorbilder inszeniert. Das mag man als Fortschritt gegenüber der früher besonders in Bundeswehrkreisen verbreiteten Diffamierung als Verräter ansehen. Doch zeigt Brendle, dass die anfänglichen Sympathien der Beteiligten für die NS-Diktatur alles andere als nur eine kurzfristige Verblendung waren. Vielmehr waren zentrale Akteure der Militäropposition gegen Hitler nicht nur an Kriegsverbrechen beteiligt. Oberst Henning von Tresckow etwa ging in seinen Plänen zur „Partisanenbekämpfung“ in der überfallenen Sowjetunion deutlich über das von den Nazis vorgegebene Maß hinaus, General Eduard Wagner war als Generalquartiermeister dafür verantwortlich, dass im Winter 1941/42 fast zwei Millionen sowjetische Kriegsgefangene verhungerten. Von einem „Aufstand des Gewissens“, so die gängige Formel, kann also keine Rede sein – die Offiziere wurden von der Vorstellung geleitet, den deutschen Imperialismus besser organisieren zu können als die Nazis.
Während diese Fraktion von Nationalisten, die im Juli 1944 im internen Machtkampf den Kürzeren zogen, heute jenseits jeder Kritik steht, mussten einfache Soldaten, die das Morden verweigerten, bis vor kurzem in demütigender Einzelfallprüfung nachweisen, dass sie zu Unrecht verurteilt worden waren. Erst auf langes Drängen der Linkspartei verabschiedete der Bundestag endlich im August 2009 eine pauschale Rehabilitierung. Überhaupt scheinen die Leiden von Personen, die nicht das Glück haben, deutsche Offiziere gewesen zu sein, vernachlässigenswert zu sein: Ulla Jelpke zeigt, wie jämmerlich gering die Entschädigung für die ausländischen Zwangsarbeiter ausfiel. Statt der etwa 220 Milliarden D-Mark, die Arbeitslohn und Zinsen seit 1945 ausgemacht hätten, erkaufte sich die deutsche Wirtschaft für fünf Milliarden, die zudem steuerlich absetzbar waren, Rechtssicherheit. Was als moralische Großtat gepriesen wurde, war doch nichts als die Spekulation darauf, dass den meist uralten Opfern keine Zeit für harte Verhandlungen bleiben würde.
So wirkt das Fazit, das Joachim Perels am Ende seines so instruktiven wie übergreifenden Beitrags zum Umgang mit dem NS-Unrecht seit 1945 zieht, etwas zu optimistisch. Perels unterscheidet drei Phasen. Auf die erste in der unmittelbaren Nachkriegszeit, in der die alliierte Justiz vom grundsätzlichen Unrechtscharakter des gesamten NS-Herrschaftsapparats ausging, folgte in den frühen Jahrzehnten der Bundesrepublik die Gegenbewegung: Die Täter wurden nach dem Kriterium beurteilt, ob nach dem Nazi-Recht ihr Handeln legal gewesen sei. Da aber das Regime die Spielräume von Justiz und Exekutive planmäßig entgrenzt hatte, kam es in der BRD nicht nur kaum je zu Verurteilungen. Zudem wurden die Urteile der NS-Justiz bestätigt und so die Opfer ein weiteres Mal ins Unrecht gesetzt.
In jüngerer Zeit sieht Perels eine Abwendung von dieser Praxis. Tatsächlich sind nun fast alle NS-Opfer rehabilitiert und ist die Erkenntnis, dass die personelle Kontinuität von der Nazi-Justiz zur bundesrepublikanischen Justiz jahrzehntelang die Aufarbeitung der Vergangenheit verzögert hat, fast schon Gemeinwissen. Perels lässt seinen Aufsatz in diesen Erfolg münden, doch hat er selbst zuvor neuere Urteile genannt, die dem widersprechen: Immer noch weigern sich deutsche Gerichte, Massenmorde an Zivilisten in von der Wehrmacht besetzten Gebieten als Kriegsverbrechen zu verurteilen, denn dies würde Entschädigungsforderungen nach sich ziehen.
Jelpke nennt in ihrem Beitrag eine ähnlich haarsträubende Rechtsinterpretation: 1943 wurde kriegsgefangenen Italienern auf Befehl Hitlers ihr Status als Kriegsgefangene aberkannt, um sie als Zwangsarbeiter deportieren zu können. Dennoch erhalten sie keine Entschädigung als Zwangsarbeiter, mit der Begründung, dass Hitlers Befehl rechtswidrig gewesen sei. Sie seien also stets Kriegsgefangene geblieben, wären also nie zu Zwangsarbeitern geworden, die zu entschädigen seien.
Früher war es die Ideologie: Nazis urteilten über Nazis, der Freispruch war die unvermeidliche Folge. Heute herrscht Pragmatismus: Rehabilitiert wird, wer nichts – oder wenigstens keine nennenswerten Summen – einklagen kann. Ausgeschlossen bleiben Gruppen, die anzuerkennen richtig teuer würde. Das immerhin berechtigt zu dem Optimismus, dass in zehn Jahren, wenn die letzten Überlebenden tot sind, auch ihnen bestätigt wird, dass sie Ansprüche gehabt hätten.
In solchen Fällen wird deutlich, wie sehr Geschichtspolitik auch mit Geld zu tun haben kann. In anderen Fällen, wie beim dämlichen Antitotalitarismus des Einheitsdenkmals, geht es um einen ausschließlich ideologischen Zweck, nämlich um einen sinnentleerten Freiheitsbegriff, der vom Geld gerade absieht. Anstelle der Frage, wer heute frei ist, und wozu, gilt es, jede soziale Alternative zu diskriminieren. Solche Diskussionen sind heute freilich nicht gefragt. Sie dennoch zu eröffnen, ist ein Verdienst dieses klugen, gut und pointiert geschriebenen Sammelbands.
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