Beteiligung an den Auszahlungen der VG WORT

für Veröffentlichungen in literaturkritik.de: Informationen und eine Bitte an unsere Mitarbeiter

Zu jedem Jahreswechsel machen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass sie bis zum 31. Januar ihre Veröffentlichungen des vergangenen Jahres in literaturkritk.de (und nachträglich noch die des Jahres davor), die immer auch in gedruckten Ausgaben erscheinen, bei der VG WORT melden können, um dafür eine kleine Vergütung zu erhalten. Auf einer Informationsseite geben wir dazu Anleitungen. Zusätzlich können die gleichen Veröffentlichungen auf den Internet-Seiten von literaturkritik.de eine Vergütung von der VG WORT erhalten, wenn die VG WORT bei diesen mit Hilfe der von uns in die Beiträge integrierten "Zählpixel" das Erreichen einer Mindestzahl an Zugriffen festgestellt hat.

Die VG WORT verwaltet die Vergütungen, die den Autoren für die Verwertung und Nutzung ihrer Werke zustehen, beispielsweise für das Erstellen von Kopien, Ausleihen in öffentlichen Bibliotheken oder Nachdrucken in Schulbüchern. Ein Teil der Gebühren wird seit vielen Jahren nach einem komplexen Verteilungsschlüssel an die Autoren und ihre Verlage ausgeschüttet.

Im April 2016 hat der Bundesgerichtshof nach der Klage eines Autors gegen eine prozentual festgelegte Auszahlung der Vergütungen an Verlage mit einem umstrittenen Urteil entschieden, dass nach damals bestehender Gesetzeslage Verlage ihren Anteil an den VG WORT-Auszahlungen der Jahre 2012 bis 2015 zugunsten der Autoren zurückzahlen müssten und künftig keine Vergütungen mehr erhalten sollten. Der Gesetzgeber hat als Konsequenz hiervon zeitnah gehandelt. Eine Beteiligung der Verlage an den von der VG WORT zu vereinnahmenden Vergütungen wird ab 2017 wohl wieder möglich sein. Wie sich diese neue Regelung allerdings konkret auswirken wird, ist derzeit ungewiss. Klar ist aber, denn darauf haben sich Autoren und Verlage bei der Mitgliederversammlung der VG Wort am 26. November 2016 geeinigt, dass Autoren mittels einer "Verzichtserklärung" von Nachforderungen an einen Verlag absehen können.  

Damit lassen sich die negativen Folgen des Urteils für Verlage und vor allem für ihre Zusammenarbeit mit Autoren abmildern. Denn nachträgliche Rückzahlungen würden viele Verlage hart treffen, ihren Handlungsspielraum erheblich beschränken oder ihre weitere Existenz gefährden. Für unsere Zeitschrift beispielsweise könnte das unter anderem die Einrichtung von Bezahlschranken im Internet-Angebot einschließlich deutlicher Umfangsbeschränkungen und den Verzicht auf kostenintensive Veröffentlichungen von Druckfassungen zur Folge haben.

Dies möchten wir nicht. Vielmehr wollen wir auch zukünftig unserer Linie treu bleiben und unsere verlegerischen Leistungen in bleibender Qualität und zu denselben fairen Konditionen anbieten.

Wir wären daher sehr dankbar, wenn unsere Autorinnen und unsere Autoren, die in den Jahren 2012 bis 2015 für ihre Beiträge in literaturkritik.de Vergütungen von der VG Wort erhalten haben, bis zum 28. Februar 2017 von der Möglichkeit der Verzichtserklärung Gebrauch machen.

Eine solche Erklärung hat zur Folge, dass die in dem benannten Zeitraum bereits vorgenommene Ausschüttung durch die VG WORT an unseren Verlag diesem erhalten bleibt. Für die Autorinnen und Autoren, die in das oben beschriebene „Verzichtsverfahren“ eintreten, entstehen keine Zahlungsverpflichtungen, sondern sie erklären lediglich, auf zusätzliche und nachträgliche Zahlungen für den Zeitraum 2012 bis 2015 zu verzichten. Die Verzichtserklärung kann zudem für das Jahr 2016 abgegeben werden. Auch darum bitten wir unsere Autorinnen und Autoren, damit der Verlegeranteil wie in früheren Jahren an uns ausgeschüttet werden kann.

Die VG WORT wird keine Auskünfte erteilen, die Rückschlüsse auf die Identität der jeweiligen Autoren zulassen. Auch der Verlag verpflichtet sich seinerseits mit einer von der VG WORT geforderten Erklärung dazu, auf Informationsansprüche gegenüber der VG WORT oder gegenüber seinen Autoren in diesem Zusammenhang zu verzichten. Vor diesem Hintergrund halten wir es für angemessen, vertretbar und sogar notwendig, in das Verzichtsverfahren einzutreten. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung unserer Redaktions- und Verlagstätigkeit. Wir hoffen daher auf die Unterstützung aller unserer Autorinnen und Autoren und danken ihnen bereits an dieser Stelle für ihre Bereitschaft dazu.

Hier eine kurze Anleitung zum Verzichtsverfahren:

1. Das einfachste und schnellste Vorgehen nimmt etwa eine Minute Zeit in Anspruch. Voraussetzung ist, dass Sie bereits Zugangsdaten zum Internetportal „T.O.M.“ der VG WORT haben:

- http://tom.vgwort.de anklicken und links oben über „Einloggen“ anmelden

- links im Menüpunkt „Verzicht auf Rückabwicklung“ und darunter "Erklärung abgeben" anklicken

- in dem sich dann öffnenden Formular in das Feld für die "Karteinummer des Verlags" eingeben: 2200811

- den Zeitraum wählen, für den Sie auf die "Rückabwicklung" verzichten (angezeigt wird danach automatisch auch der Verlagsname "LiteraturWissenschaft.de / TransMIT GmbH")

- Häkchen bei "Erklärung des Urhebers" mit dem gewählten Zeitraum setzen

- auf "Erklärung abgeben" klicken

2. Etwas, aber nicht viel umständlicher ist Zusendung der Erklärung an die VG Wort per E-Mail oder Post

- die pdf-Datei der Erklärung mit dem von uns bereits eingetragenen Verlagsnamen und der Karteinummer ausdrucken

- Ihren Namen, Ihre Karteinummer und Ihr Geburtsdatum eintragen

- Das Feld bzw. die Felder mit dem gewünschten Zeitraum unterzeichnen

- Die Erklärung entweder scannen bzw. digital fotografieren und angehängt an eine E-Mail an autoren@vgwort.de senden

- oder per Post an die in der Erklärung angegebene Adresse der VG Wort schicken

Bei beiden Verfahrensweisen gilt: Die Erklärung muss spätestens am 28. Februar 2017 die VG Wort erreicht haben, um wirksam zu werden.

 

Redaktion literaturkritik.de
im Verlag LiteraturWissenschaft.de
(Karteinummer bei der VG Wort: 2200811)

Letzte Aktualisierung am 26. Januar 2017