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Editionsphilologie : Raubdruck |
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Nicht vom Autor autorisierte Drucklegung; seit der Durchsetzung des Urheberrechts, die im 18. Jahrhundert beginnt und erst 1901 kodifiziert wird, auch ein illegale Form des Nachdrucks. | ||||||||
Aktualisiert am 2007-06-16 22:16:29 | ||||||||
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