Der gemeine Jurist

Bernhard Schlink umspielt in seinen „Gedanken über das Schreiben“ und seinem Essay über die „Kultur des Denunziatorischen“ revisionistische Denkfiguren

Von Jan SüselbeckRSS-Newsfeed neuer Artikel von Jan Süselbeck

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

Samuel Salzborn erläutert in seinem Buch über den „Antisemitismus als negative Leitidee der Moderne“ unter anderem auch jene Formen des Judenhasses, die sich seit der Jahrtausendwende erst neu entwickelt haben. Seither sei ein sekundärer Antisemitismus entstanden, der sich nicht mehr unbedingt in manifest rassistischen Vorstellungen äußere. Vielmehr versuchten dessen Multiplikatoren, die Juden dafür verantwortlich zu machen, dass die Erinnerung an Auschwitz ‚nicht vergehen‘ wolle.

Ohne also auf jene alten Formen des Antisemitismus zurückzugreifen, wie sie vor 1945 in Auschwitz kulminierten, wird so eine oft eher sublim vorgetragene ‚Kritik‘ an dem jüdischen Beharren auf deutscher Schuld zum zentralen Argument des judenfeindlichen Ressentiments: ‚Die Juden‘ stehen demnach einer nationalen „Erinnerungskompetenz“ im Wege, verhindern eine „deutsche Identitätsfindung“ beziehungsweise die ersehnte „Normalität“ der Berliner Republik und machen damit die Nachkommen der NS-Täter zu ‚Opfern‘ endloser, ungebetener Schuldvorwürfe ‚von außen‘. Ein weiteres charakteristisches Motiv des sekundären Antisemitismus ist der sich aufgeklärt gebende Vorwurf, die Juden seien als Opfer zu den ,wirklichen Tätern‘ von heute geworden, weil sie nicht wie die Deutschen ,aus der Geschichte gelernt‘ hätten – eine wahnwitzige Idee, die uns soeben Günter Grass mit seinem israelkritischen Gedicht, das nunmehr für große Aufregung sorgt, erneut vorgeführt hat. Grass behauptet allen Ernstes, es drohe die Gefahr einer „Auslöschung“ des iranischen Volkes durch einen israelischen Atomschlag, und Israel gefährde damit den gesamten Weltfrieden.

Zu dieser diametralen Verkehrung der Tatsachen äußerte der israelische Historiker Tom Segev bei „Spiegel Online“: „Ich verstehe gar nicht, wie er auf die Idee kommt. Er stellt ja Israel und Iran auf eine Stufe.“ Der Unterschied sei jedoch, dass Israel im Gegensatz zum Iran noch niemals erklärt habe, „dass es irgendein Land von der Weltkarte streichen will“, während man im Iran Tag und Nacht verspreche, „dass man Israel aus der Welt schaffen will. Was soll das mit der Auslöschung des iranischen Volkes?“

Neben Jürgen W. Möllemann und Martin Walser, die in den ersten Jahren des letzten Jahrzehnts zu laut beklatschten Protagonisten des sekundären Antisemitismus avancierten und diesen in Deutschland endgültig salonfähig machten, umkreist auch der angesehene Bestseller-Schriftsteller Bernhard Schlink die genannten Denkfiguren in seinem Werk immer wieder – wenn auch meist in verklausulierterer Form. Gerade das aber macht seine Texte umso wirksamer.

Der US-Literaturwissenschaftler William Collins Donahue etwa hat Schlinks geschickte literarische Rhetorik einer deutschen Schuldabwehr in dem beispiellosen Welterfolgs-Roman „Der Vorleser“ (1995) mehrfach kritisch analysiert – zuletzt in seinem Buch „Holocaust Light“ (2011): „Der Vorleser“ ist demnach ein Anti-’68er-Roman reinsten Wassers, der die Erinnerung an die deutsche Schuld geradezu pathologisiert. Und zwar trotz aller Zweifel und Skrupel des Protagonisten Michael Berg an seinen relativierenden Überlegungen: Laut Donahue stellen gerade diese Selbstzweifel eine zentrale Komponente der ‚Überzeugungsstrategie‘ von Schlinks Roman dar.

Auch in seiner Heidelberger „Poetikvorlesung“ aus dem Jahr 2010, die unter dem Titel „Gedanken über das Schreiben“ erschienen ist, umkreist Schlink das Thema der Shoah ausführlich – und seine Überlegungen gehorchen dabei abermals den von Donahue beobachteten ‚Emotionalisierungsstrategien‘ des Autors, wenn auch mittels einer etwas anders gearteten rhetorischen Konstruktion: Schlink versucht seine Rezipienten in diesem Buch damit zu überzeugen, dass er die Strafbarkeit der Leugnung des Holocausts in Deutschland als Jurist zunächst geflissentlich unterstreicht und ausdrücklich begrüßt – um sie sodann mit Evokationen rhetorischer Figuren des Zweifels, wie sie ursprünglich von Holocaust-Leugnern ersonnen worden sind, dennoch wieder andeutungsweise in Frage zu stellen: „Eine Wirkung der Normierung als Straftat ist allerdings, dass die, die den Holocaust leugnen, es nicht mehr auf schlichte Weise tun, sondern dass sie, was geschah, auf subtile Weise minimalisieren“, gibt Schlink hier zu bedenken.

Das klingt nun beinahe so, als sei damit bereits ein rationaler Einwand gegen das sinnvolle Gesetz benannt: Er habe als Jura-Professor mit seinen Studierenden eine Website entdeckt, auf der die suggestive Frage gestellt wurde, warum noch nicht alle Massengräber der Juden in Osteuropa lokalisiert worden seien, so wie im Falle der Schauplätze aller anderen „großen Massaker des letzten Jahrhunderts“ auch – „von Katyn über Kambodscha bis Kosovo“. Es seien „bei weitem nicht genug Gräber gefunden“ worden, „um die offizielle Zahl ermordeter Juden zu stützen – wie also rechtfertigt sich die Zahl?“

Jeder weiß, dass es an der Summe sechs Millionen ermordeter Juden nichts zu deuteln gibt und dass zudem auch längst historiografische Forschungsliteratur zu den in Osteuropa keineswegs ‚vergessenen‘ beziehungsweise ‚unauffindbaren‘ Massengräbern ermordeter Juden existiert – etwa von dem Kiewer Historiker Boris Zabarko oder auch dem katholischen Priester Patrick Desbois, dessen Buch „Der vergessene Holocaust. Die Ermordung der ukrainischen Juden“ im Jahr 2009 unter anderem auch in „konkret“, der „taz“ und der „Welt“ vorgestellt und somit einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Doch Professor Schlink gibt sich in seiner „Poetikvorlesung“ von den leicht ignorierbaren, weil schlicht gegenstandslosen Shoah-Anzweiflungen auf irgendeinem windigen Web-Portal neunmalkluger Holocaust-Leugner erstaunlich beeindruckt und beginnt ernsthaft darüber zu grübeln, ob denn das gesetzliche Verbot solcher Behauptungen wirklich eine so gute Idee gewesen sei: „Ich habe die Internetseite mit meinen Studenten gelesen, alle zeitgeschichtlich interessiert und engagiert, und sie fanden es alles andere als einfach, die Argumente zu parieren. Hier ist die Verfälschung der Wahrheit, die nicht leicht zu belegen und zu widerlegen ist, der Preis dafür, dass die Norm begrenzt, was gesagt, geschrieben, gezeigt werden darf. Vielleicht ist die Begrenzung den Preis wert. Ich sehe, was dafür, sehe aber auch, was dagegen spricht.“

Diese ‚Argumentation‘ ist für Schlink typisch: Auf den ersten Blick wirkt sie für den unbedarften Leser vielleicht noch verständig, objektiv abwägend und in ihrem leisen Zweifel geradezu zaghaft formuliert. Und doch handelt es sich dabei um eine Denkfigur, die der Autor umstandslos aus der Asservatenkammer der Relativierungsrhetorik des sekundären Antisemitismus hervorgeholt hat: So wie die Juden heutzutage nach Ansicht vieler Leute selbst am Antisemitismus schuld sein sollen, weil sie auf die Notwendigkeit einer historischen und aufklärenden Erinnerung an Auschwitz pochen, gerät bei Schlink das Gesetz zur Verhinderung von Holocaust-Leugnungen in den Verdacht, durch seine bloße Existenz um so gefährlichere, weil angeblich ‚durchdachtere‘ Holocaust-Leugnungen zu provozieren, die dem Autor und seinen Studierenden aus unerfindlichen Gründen plötzlich als ‚schwer widerlegbar‘ erscheinen.

Auch Schlink bedient sich, wie etwa in seinem in der letztjährigen Juni-Ausgabe des „Merkur“ erschienenen Pamphlet gegen eine halluzinierte „Kultur des Denunziatorischen“, immer wieder der altbekannten Behauptung von Populisten, es gebe in Deutschland eine ‚zwanghafte‘ und übertriebene linksliberale Hegemonie der ‚political correctness‘, die man nur durch das selbstlose Brechen von ‚Tabus‘ – also gewissermaßen im einsamen, tapferen Widerstand gegen einen öffentliches ‚Meinungsdiktat‘ – zu überwinden vermöge. Wohl deshalb kommt Schlink im „Merkur“ auch auf Thilo Sarrazins rassistisches Buch „Deutschland schafft sich ab“ zu sprechen.

Dabei erweckt der beliebte Romancier zunächst abermals den Eindruck, über jeden Verdacht populistischer Parteinahme für Sarrazin erhaben zu sein: „Die falschen erbbiologischen Thesen des Buchs sind widerlegt und erledigt, anscheinend auch in den Augen des Verfassers.“ Aber am Ende eben dann doch weniger „anscheinend“, sondern vielmehr scheinbar: Denn letztlich stimmt Schlink der Meinung des Skandal-Autors trotzdem zu, eine „differenzierte und nuancierte Beschäftigung“ mit „Deutschland schafft sich ab“, wie sie Sarrazin fordere, stehe in der Tat noch aus – wobei der schlichte Massen-Erfolg des Pamphlets bereits das hinreichende Argument für eine solche Auseinandersetzung hergeben soll: „Man muss das Buch gar nicht schätzen, um eine solche Diskussion notwendig zu finden. Dass es millionenfach verkauft wird, zeigt das gesellschaftliche Bedürfnis nach ihr an.“

Wobei Schlink die Bedürfnisse seiner eigenen, kritischen und historisch interessierten Studierenden sogar weniger ernst zu nehmen scheint als die des gemeinen Sarrazin-Lesers: In seinem erwähnten „Merkur“-Beitrag beschwert sich der Jura-Professor nämlich zunächst einmal ganz offen über das moralische Selbstbewusstsein seiner ungehobelten Studierenden, die etwa juristische Autoren aus dem 19. Jahrhundert einfach als „reaktionär“ abtäten, wenn diese ihnen nicht auf Anhieb hinreichend demokratisch erschienen.

Schlink verurteilt diesen angeblichen rigorosen Moralismus seiner Schüler in seinem Essay unter Verweis auf die konkrete geschichtliche Situation, in der sich gewisse Rechtstheoretiker der Vergangenheit nun einmal befunden hätten. Die konfliktreiche Komplexität solcher historischer Verhältnisse gelte es stets genau zu berücksichtigen, bevor man derartig apodiktisch urteile wie seine Seminarteilnehmer.

Als weiteres Beispiel für die Missachtung dieses Grundsatzes muss bei Schlink obendrein auch noch die Germanistik herhalten. Zur „mentalitätsgeschichtlichen Begleitung“ seines rechtswissenschaftsgeschichtlichen Seminars zum 19. Jahrhundert habe er Gustav Freytags 1855 erschienenen Roman „Soll und Haben“ gelesen: „Er war das tausendfach gedruckte, tausendfach gelesene Hausbuch des deutschen Bürgertums und bietet Einsicht in das damalige bürgerliche Selbstverständnis, in die Gründe, aus denen das Bürgertum sich nach der gescheiterten Revolution von 1848/49 mit den ökonomischen Herausforderungen der Moderne und mit seiner politischen Stellung in der konstitutionellen Monarchie versöhnte, und in die Art und Weise dieser Versöhnung. Vom Glauben an Freiheit, an menschliche und bürgerliche Rechte, an eine Verfassung des Kompromisses und an Fortschritt getragen, ist der Roman zugleich bürgerlich eng – Weltläufigkeit gehörte nun einmal nicht zu den Merkmalen des deutschen Bürgertums in der Mitte des 19. Jahrhunderts.“

Was Schlink hier als eine gewisse ‚bürgerliche Enge‘ beziehungsweise ‚mangelnde Weltläufigkeit‘ wie nebenbei entschuldigt, sind allerdings die manifesten Elemente des Literarischen Antisemitismus in Freytags Roman sowie der damit verbundene Antiamerikanismus und Antislawismus, den mittlerweile selbst die Germanistik, die diese Textbefunde noch bis in die 1980er-Jahre hinein hartnäckig unter Verweis auf Freytags biografische Ambivalenzen zu diesem Thema zu relativieren versuchte, in ihren Forschungen problematisiert hat.

Diese kritische Wende in der literaturwissenschaftlichen Freytag-Forschung ist nun offenbar auch Schlink aufgefallen, was ihn allerdings erneut in Rage bringt: „Dann fand ich einen Band mit Studien zu Gustav Freytags kontroversem Roman, der sich nach hundertfünfzig Jahren vornahm, ‚seinen historischen Ort neu zu vermessen‘. Der neuen Vermessung hält der Roman ebenso wenig stand, wie die Texte meines Seminars der heutigen Beurteilung durch die Studenten standhielten. Nicht dass an die Stelle des skizzierten Interesses am Roman als mentalitätsgeschichtlichem Material ein spezifisch literaturgeschichtliches Interesse träte. Das Interesse der Studien gilt ebenfalls der Mentalität des deutschen Bürgertums, aber nicht der Mentalität, wie sie damals existierte, sondern wie sie sich heute blamiert. Mit heutigem moralischem Maßstab vermessen, erweisen sich Freytags Judenbild, Polenbild, Frauenbild und Amerikabild als gestrig und moralisch defizitär. Wird gelegentlich gesehen, dass Freytag weder ein Antisemit noch ein Nationalist war und dass seine Bilder Spannungen und Brüche erkennen lassen, bleibt doch die kritische Frage, ob ‚ein Massenpublikum (entsprechend) differenzieren konnte‘.“

Nicht nur, dass Schlink hier Florian Krobbs äußerst ertragreichen und ausdifferenzierten Sammelband „150 Jahre Soll und Haben. Studien zu Gustav Freytags kontroversem Roman (2005), der an der Stelle offensichtlich gemeint ist, eher grob karikiert als dass er ihm in irgend einer Weise gerecht würde: Schlinks Argumentation, die Zeitgenossen im 19. Jahrhundert hätten Freytags Vision eines emanzipierten Bürgertums auf Kosten einer jüdischen Minderheit, die in „Soll und Haben“ als absolut negatives Gegenbild und Verkörperung aller schädlichen Elemente des modernen Kapitalismus dargestellt wird, womöglich ganz anders wahrgenommen, als man sie heute sehe und mit vorschnellem Überlegenheitsgestus anklage, wäre zu hinterfragen.

Denn selbstverständlich wurde Freytags Roman auch schon in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit Argumenten kritisiert, die heute immer noch genauso aktuell sind wie damals. Zwar meinte selbst einer der berühmtesten zeitgenössischen Rezensenten Freytags, der selbst ein ambivalentes Verhältnis zum Judentum seiner Zeit hatte: „Die Juden sind mal da und bilden einen nicht unwesentlichen Theil unserer Gesellschaft, unseres Staates. Zugegeben, daß es besser wäre, sie fehlten, oder wären anders, wie sie sind“. Allerdings fuhr selbst dieser Theodor Fontane, von dem hier die Rede ist, dann in seiner Besprechung von „Soll und Haben“ (1855) bereits kritisch fort, dass ihm „doch umgekehrt der Verf. darin beipflichten“ werde, dass „es nur zwei Mittel giebt sie los zu werden: das mittelalterliche Hepp, Hepp mit Schaffot und Scheiterhaufen, oder jene allmälige Amalgamirung, die der stille Segen der Toleranz und Freiheit ist. Es erscheint uns als eine Pflicht des Schriftstellers – und je höher er steht um so mehr – alle Empfindungen zu nähren, die jener Toleranz günstig sind, und der Verf. selbst wird kaum von sich behaupten können, daß er dieser Forderung nachgekommen sei.“ War also auch Theodor Fontane in den Augen Schlinks schon ein „Denunziant“?

Man muss aber nicht einmal Fontane zitieren, um gerade in der von Schlink geforderten historischen Kontextualisierung von Freytags Roman, der aus der paradoxen Ideologie eines nationalen Liberalismus heraus entstand, also insbesondere im Nachvollzug der zeitgenössischen Wahrnehmung, wie sie Schlink verlangt, das spezifische Wirkungspotential des Literarischen Antisemitismus von „Soll und Haben“ umso deutlicher hervortreten zu sehen: In dem von Schlink als Form germanistischer ‚Denunziation‘ Freytags und seines bürgerlichen Umfelds abgetanen Sammelband „150 Jahre Soll und Haben“ wäre dazu etwa der luzide Aufsatz Christine Achingers zu würdigen gewesen, der übrigens auch in dem neueren Band von Nicolas Berg, „Kapitalismusdebatten um 1900 – Über antisemitisierende Semantiken des Jüdischen“ noch einmal ausführlicher nachzulesen ist und auf der Dissertation der Germanistin beruht: Achinger vermag unter anderem anhand historiografischer Erkenntnisse zur Geschichte des bürgerlichen Liberalismus im 19. Jahrhundert zu zeigen, wie sehr dieses gesellschaftliche Umfeld, aus dem heraus „Soll und Haben“ entstand, mit antisemitischem Gedankengut durchsetzt war und seinen ‚Liberalismus‘ damit sozusagen selbst demontierte. Dies wird von Achinger zudem auf der Basis einer intimen Kenntnis zentraler denkerischer Standpunkte jener Zeit akribisch herausgearbeitet. So etwa in einer detaillierten Auseinandersetzung mit Hegels „Ästhetik“, die Freytags Roman gewissermaßen hemdsärmelig vulgarisiert, um Hegels tatsächlichem philosophischem Skeptizismus gegenüber einer literarischen Versöhnbarkeit der „Prosa der Verhältnisse“ mit der „Poesie des Herzens“ mittels eines verklärenden Lobs des aufkommenden Kapitalismus, mit großem Aplomb und einem langen epischen Atem zu widersprechen. Mit anderen Worten: Mehr ,Einfühlung’ in die Denkweisen des 19. Jahrhunderts, wie sie Schlink in Krobbs Band vermisst und wie sie Achinger tatsächlich leistet, ist in Wahrheit kaum denkbar.

Noch dazu finden sich in dem Buch verschiedene weitere erhellende Beiträge, die zeitgenössische literarische Gegenentwürfe zu Freytags Kaufmannsroman vorstellen. Zu nennen wäre hier etwa Reinhold Solgers Buch „Anton in Amerika. Seitenstück zu Freytag’s ‚Soll und Haben‘. Aus dem deutsch-amerikanischen Leben“, in dem sein Autor im Jahr 1862 Freytags tendenziöse ‚Poetisierung‘ des Kapitalismus mit einer weit realistischeren Darstellung des Weltmarktes konterkarierte. Mindestens ebenso wichtig waren aber auch Kaufmannsromane wie Fanny Lewalds „Die Familie Darner“ (1887) oder auch die Bücher von Freytags jüdischem Bekannten Berthold Auerbach, der die Sklavenhaltergesellschaft der amerikanischen Südstaaten, die in „Soll und Haben“ als Teil des zeitgenössischen kapitalistischen Weltmarkts noch vollkommen ausgeblendet blieb, in Romanen wie „Das Landhaus am Rhein“ (1869) kritisierte.

Alle diese Informationen hätte Schlink dem von ihm abgekanzelten literaturwissenschaftlichen Band „150 Jahre Soll und Haben“ entnehmen können, ja müssen. Dennoch wendet der Jurist seinen stets nur im Sinne revisionistischer Schlussfolgerungen angewandten Imperativ einer ‚Einfühlung‘ in die angeblich unhintergehbaren Denk- und Sachzwänge gewisser Autoren und Denker in ihrer Zeit, der letztlich selbst all jene Einseitigkeit eigen ist, die Schlink seinen kritischen Jura-Studenten und den Germanisten gleichermaßen zum Vorwurf macht, in seinem Essay zu allem Unglück auch auf den Nationalsozialismus an. Auch hier müsse man sich zunächst einmal in die Situation der Zeitgenossen zu versetzen versuchen, bevor man selbstgerecht über sie urteile: Denn welche Wahl habe schon jemand gehabt, der sich etwa in den 1930er-Jahren gezwungen sah, an rassistischen NS-Gesetzen mitzuschreiben? „Der normale Jurist“, so Schlink im „Merkur“, „lebt nicht nur in seiner Zeit und in seiner Welt, sondern dient ihrer Erhaltung, wie das Recht ihrer Erhaltung dient.“

Offenbar gilt dies allerdings zum Beispiel nur noch bedingt, wenn sich jemand wie Schlink in seiner „Poetikvorlesung“ über rechtliche Maßnahmen gegen die Leugnung des Holocausts den Kopf zerbricht: Zieht hier Schlink doch jenes Recht, das der ‚Erhaltung‘ seiner eigenen demokratischen Gegenwart dienen soll, bereits in dem Moment als angesehener Jurist hasenfüßig in Zweifel, in dem er ‚zufällig‘ eine rechtsextreme Website aufgerufen und durchgelesen hat.

Hinter all dem erkennt man letztlich immer wieder jene zentrale emotionale Abwehrhaltung, die auch Schlinks Weltbestseller „Der Vorleser“ im Innersten bestimmt und die heute dem Massenpublikum offenbar bereits global anschlussfähig erscheint, wofür auch der internationale Erfolg der Verfilmung des „Vorlesers“ durch den Regisseur Stephen Daldry (mit Kate Winslet als erotisch überaus ‚anziehender‘ SS-Täterin Hanna Schmitz) ein wichtiger Indikator ist: Man solle endlich aufhören, uns ständig zu zwingen, aus unserer ‚heutigen Perspektive‘ über die Shoah nachzudenken, gar über die Entscheidungen vergangener Generationen zu ‚richten‘ oder selbst geliebte Angehörige aus einer solchen ‚selbstgerechten‘ Perspektive der Nachgeborenen mit der „Gnade der späten Geburt“ (Helmut Kohl) zu ‚verurteilen‘.

Die Täter von ‚damals‘ seien eben nicht immer ‚Monster‘ gewesen, betont Schlink in seiner Heidelberger Vorlesung, sondern Menschen, die durchaus auch liebenswert hätten seien können – wie etwa die in seinem Roman „Der Vorleser“ als so attraktiv dargestellte SS-Frau Hanna, die aufgrund ihres Analphabetismus, der sie zum ‚Opfer‘ macht, ‚unschuldig‘ verurteilt wird und sich daraufhin in ihrer Gefängniszelle erhängt.

„Ich verstehe den Wunsch nach einer Welt, in der die, die monströses begehen, Monster sind“, versichert Schlink in seinen „Gedanken über das Schreiben“ – ganz so, als sei er ein sensibler Psychotherapeut, der um die Regressionsformen der Massen wisse und diese durchaus ernst nehme. Was die Attraktivität einer solchen „Kultur des Denunziatorischen“ ausmache, fragt sich Schlink in seinem „Merkur“-Essay jedoch kritisch weiter: „Der rebellische Gestus? Oder ist das Gefühl der Überlegenheit, das sich bei der Darstellung und Bewertung der Vergangenheit von der Höhe heutiger Moral einstellt, so verführerisch?“ Kurz: „Der denunziatorische Zugriff auf die Vergangenheit und auch die Gegenwart ist einfach. Moralisieren reduziert Komplexität.“ Denn: „Mit heutigem moralischen Maßstab zu entlarven und zu diskreditieren bedarf keines großen Aufwands.“

Doch wer denkt denn heute überhaupt noch so ‚unterkomplex‘? Die Historiografie etwa nimmt schon lange nicht mehr an, der Holocaust sei das Verbrechen einiger ‚weniger‘ Fanatiker und ‚Monster‘ gewesen. Nicht zuletzt: Sind jüdische Überlebende der Shoah, die tapfer daran erinnern, dass ihnen tatsächlich monströse Verbrechen angetan worden sind, etwa bloß ‚eitel‘, weil sie den ‚rebellischen‘ Gestus unterkomplexer ‚moralischer Überlegenheit‘ schätzen? Und sollte es für sie wirklich so einfach ein, ihre schmerzliche Erinnerung an diese Ereignisse zu bewahren und sie einer unwilligen Gesellschaft entgegen zu halten, die ihnen deswegen auch noch permanent Vorwürfe macht und sie anfeindet, weil sie einfach nicht ‚vergessen‘ wollen, was ihnen angetan wurde?

Tatsächlich vermeidet Schlink selbst solche offenen Angriffe auf die Opfer der Shoah, auch wenn sie stets in der Konsequenz seiner literarischen und auch essayistischen Logik liegen. Dagegen konstruiert er einen angeblichen kollektiven Wunsch der ‚Vorverurteilung‘ der NS-Generation, damit er im Gegenzug als ‚besonnener‘ und ‚einsamer‘ Mahner um mehr Verständnis für diejenigen ‚armen Schlucker‘ werben kann, die zwar schlimme Dinge getan haben mögen, aber dennoch auch ‚nette Menschen‘ gewesen sein könnten. Umgekehrt tauchen in seiner Poetikvorlesung plötzlich auch wieder die Deutschen explizit als Opfer und die Juden sogar als Mitverantwortliche der Shoah auf: „Deutsche waren Täter und Opfer, die Menschen in den besetzten Ländern wurden unterdrückt und haben kollaboriert, Juden haben gelitten und waren beteiligt.“

Geradezu sympathisch erscheint Schlink dagegen der Sportlehrer, von dem er in seiner „Poetikvorlesung“ immer noch voller Anerkennung berichtet: „Während des Turnunterrichts sahen wir Schüler die Tätowierung auf seinem Arm, die SS-Angehörige trugen und die die Blutgruppe anzeigte. Aber es war in den 50er Jahren, und wir glaubten noch, dass die Waffen-SS eine Eliteformation und dass nur die Konzentrationslager-SS schlecht gewesen sei. Selbst wenn wir es besser gewusst hätten, hätten wir uns nicht vorstellen können, dass unser Lehrer an den Furchtbarkeiten des Dritten Reichs beteiligt war. Aber er war es. Jahre nach seiner Pensionierung kam es heraus.“ Doch Schlink fügt am Ende dieser Anekdote geradezu trotzig hinzu: „Ich kann meinem Lehrer für das, was er mich gelehrt hat, darum nicht weniger dankbar sein.“

Es wäre an der Zeit, endlich einmal die verschrobene revisionistische Ideologie zu erkennen und zu benennen, die Bernhard Schlink in seinen viel gelesenen und anerkannten Schriften so konsequent vertritt. Was man in Heidelberg „Poetikvorlesung“ nennt, bewegt sich im Fall dieses Autors bei näherem Hinsehen in direkter Nähe zu den Denkfiguren des sekundären Antisemitismus und typischen Formen der Schuldabwehr, wie sie Samuel Salzborn in seinem Buch beschrieben und empirisch analysiert hat.

Anmerkung der Redaktion: Eine kürzere Version dieses Beitrags erschien bereits in „konkret“ 12/2011.

Literaturhinweise

Bernhard Schlink: Die Kultur des Denunziatorischen. In: MERKUR / 2011 / 06.

Florian Krobb (Hrsg.): 150 Jahre „Soll und Haben“. Studien zu Gustav Freytags kontroversem Roman. Würzburg: Königshausen & Neumann 2005.

Titelbild

Samuel Salzborn: Antisemitismus als negative Leitidee der Moderne. Sozialwissenschaftliche Theorien im Vergleich.
Campus Verlag, Frankfurt, M. ; New York, NY 2010.
378 Seiten, 29,90 EUR.
ISBN-13: 9783593391878

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Bernhard Schlink: Gedanken über das Schreiben. Heidelberger Poetikvorlesungen.
Diogenes Verlag, Zürich 2011.
87 Seiten, 18,90 EUR.
ISBN-13: 9783257067835

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William Collins Donahue: Holocaust Lite. Bernhard Schlinks "NS-Romane" und ihre Verfilmungen.
Aisthesis Verlag, Bielefeld 2011.
313 Seiten, 34,80 EUR.
ISBN-13: 9783895288326

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Nicolas Berg (Hg.): Kapitalismusdebatten um 1900 – über antisemitisierende Semantiken des Jüdischen.
Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2011.
461 Seiten, 59,00 EUR.
ISBN-13: 9783865833341

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