Narri-Narro!

Andreas Bässler präsentiert „Spottgilden, Narrenzünfte und Narrenabteien“ des 14. bis 18. Jahrhunderts

Von Jörg FüllgrabeRSS-Newsfeed neuer Artikel von Jörg Füllgrabe

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

Zu pandemischen Hochzeiten erschienen, mögen Verfasser und Verlag mit der Publikation der „Spottgilden“ womöglich genau die Subversion geltender Regeln im Sinn gehabt haben, die eben für mittelalterliche und frühneuzeitliche Vereinigungen der närrischen Art kennzeichnend war. Wo der Narr den Mund auftut, schweigt die Vernunft nicht selbstverständlich, mitunter wird sie durch närrisches Reden nur auf ungewöhnlichem Wege deutlicher gemacht. Der subversive Charakter jener närrischen Vereinigungen, die Andreas Bässler in seinem Werk Spottgilden, Narrenzünfte und Narrenabteien (1381–1743) nachweist, mag allein insofern einen Gegenwartsbezug in sich tragen, als – so scheint es – gerade im aktuellen (gesellschafts-)politischen Diskurs, der zu oft gar nicht mehr stattfindet, Kritisch-Kluges allenfalls in närrischer Verpackung die notwendige Aufmerksamkeit erfahren würde.

Die eher einem Plädoyer entsprechende Einleitung beginnt denn auch mit einem ‚närrischen Paukenschlag‘: Um ein Haar wäre im Jahre 1541 in Rouen der traditionelle Karnevalsumzug ausgefallen. Zwar hatte die Stadtregierung einen Umzug genehmigt, die einschränkenden Auflagen – etwa das Verbot, Masken zu tragen – jedoch erbosten die Narren dermaßen, dass ihrerseits bereits erwogen wurde, das Ereignis kurzerhand außerhalb des Hoheitsgebietes der Stadt zu veranstalten.

Traditionsbruch und wohl nicht zuletzt geschäftliche Einbußen zum einen, vor allem aber wohl auch Befürchtungen vor Unruhen zum anderen führten schließlich zum Einlenken. Der Umzug fand wie von den Narren geplant statt, und die Beschreibung der Themengruppen erinnert stark an die Motivwagen der gegenwärtigen Umzugsnarreteien. Wesentlich ist hier das Auftreten der Abbaye des Conards, also der (Narren-)Abtei der Conards. Diese Vereinigung war offensichtlich mächtig genug, um sich gegen die Bedenkenträger durchzusetzen, wobei die entsprechenden Vorgänge sehr gut dokumentiert sind. Die dem in der Renaissance populären Genre der Festbeschreibung zugehörige, etwa 100 Seiten umfassende Schrift erschien unter dem bezeichnenden Titel Les Triomphes de l’Abbaye des Conards.

Mit diesem prominenten Beispiel lenkt der Autor den Blick dezidiert auf ein Phänomen, das auf den ersten Blick enge Parallelen zu vermeintlich adäquaten Erscheinungen der Gegenwart aufweist und doch etwas ganz Eigenes ist: das der Narrenabteien und verwandter Zusammenschlüsse. Diese ‚Abteien‘ beziehungsweise Spottgilden und Narrenzünfte sind eine Erscheinung zunächst des späten Mittelalters und sicherlich im Kontext des ökonomischen Aufschwungs der Städte, dem dann auch eine gewisse politische Emanzipation folgte, zu sehen.

Allerdings waren sie nicht bloß eine mittelalterliche Erscheinung des Überganges, sondern existierten ohne Unterbrechung zum Teil bis ins 18. Jahrhundert. Und sie waren eindeutig mehr als der typische Karnevalsverein der Gegenwart. Zwar lag auch bei den Narrenzünften der Schwerpunkt entsprechender Aktivitäten in der Karnevalszeit; über diese hinaus engagierten sich die Zünfte neben der einen oder anderen stadtpolitischen Aktivität jedoch vor allem auch für die Bewahrung von Tradition und Kultur.

Der vorliegende Band gliedert sich in zwei Schwerpunkte: Der erste von beiden stellt den Komplex der Narrenzünfte vor, der in der deutschsprachigen Forschung offenbar bislang nicht übermäßig intensiv bearbeitet wurde. Daraus resultiert das Vorgehen Andreas Bässlers, die Forschungslage zum Thema zu paraphrasieren, die bisherigen Darstellungsschwerpunkte aufzuzeigen und in diesem Zusammenhang auch auf die entsprechenden Desiderate zu verweisen. Der zweite, anthologische Teil ist eine Auswahl schweizerischer, deutscher, niederländischer und französischer Texte, die im Sinne eines Vergleichs der jeweiligen Narrenkorporationen zusammengestellt sind. Der Akzent liegt dabei auf Textsorten wie (Spott-)Mandaten, Vexierbriefen, Spottpredigten, Priameln und Carmina. Den jeweiligen Texten vorangestellt ist eine Einleitung, die neben einer allgemeinen (kultur-)historischen Einbettung auch weiterreichende Informationen bietet. Die Auswahltexte selbst liegen im Original und einer lesefreundlichen neuhochdeutschen Übertragung vor, sodass für eine adäquate Rezeption gesorgt ist.

Im knapp 180 Seiten umfassenden Einführungsteil werden zunächst die Forschungsstände zu den dann weiter untersuchten Großregionen Frankreich, den Niederlanden sowie Deutschland-Schweiz präsentiert; dabei werden als besonderes Kennzeichen die (Eigen-)Benennungen dem jeweiligen Traditionsraum vorangestellt. Dass dabei die Reihenfolge des Buchtitels – die Spottgilden, Narrenzünfte und Narrenabteien werden in der Folge „Narrenabteien“, „Spottgilden“ sowie „Narrenzünfte“ abgehandelt – nicht eingehalten wird, irritiert ein wenig, ist allerdings kein schwerwiegender Faktor. Hier macht Andreas Bässler bereits deutlich, wo er mit der Forschungstradition konform geht und wo er andere oder zumindest erweiterte Ansätze verfolgt. Schon die namentliche Erwähnung einiger dieser Vereinigungen macht deutlich, wohin das ‚Narrenschiff‘ denn fährt. Faszinierend etwa die „Rapperswiler Sauzunft“, die im Zusammenhang mit einer ‚närrischen Wappenscheibe‘ aus dem Jahre 1583 später noch weitere Erwähnung finden wird.

Im zweiten Unterkapitel der Einführung wird bereits im Titel die Frage aufgeworfen, inwieweit Narrenkorporationen vielleicht Jungmännerbünde seien. Hier liefert der Verfasser Belege dafür, dass, zumindest was die Gründung der entsprechenden Vereinigungen betrifft, die jeweilige Stadt- oder Dorfjugend wesentlichen Anteil hatte. Oft – so der Autor – sind etwa die ‚närrischen‘ Vereinigungen Untergruppen der ‚seriösen‘ Zünfte, stehen mithin im Zusammenhang mit den vielfach belegten ‚Ledigenverbänden‘, auch wenn Verheiratete nicht grundsätzlich ausgeschlossen waren.

Zünftler im jungen Erwachsenenalter wurden also quasi organisiert an ihre gesellschaftliche Rolle herangeführt. Und da dies ein flächendeckendes Phänomen war, greift Bässler auf einen Aufsatz Maria Königs (Bäuerliche Burschenschaften. Ein Beitrag zur deutschen Volkskunde) aus den späten 30er-Jahren zurück, in dem eine frühe Zusammenfassung der auch später beobachteten Phänomenik paraphrasiert wird: „Die Vereinigungen sind demnach grundlegende Institutionen für die Sozialisation in der männlichen Adoleszenz.“ Dies bezieht sich selbstverständlich nicht ausschließlich auf die ‚Narritäten‘, aber – dies macht das Ganze so komplex und faszinierend – organisierte Subversion gehörte allem Anschein nach in diesen gruppendynamischen Kontext mit hinein. Freude am Erwachsenwerden beziehungsweise mitunter harte, aber letztlich die Gesellschaft stabilisierende Brechungen erscheinen in diesem Kontext als die tragenden Elemente.

Mitunter werden die Parallelwelten dargestellt, in denen sich die Mitglieder der Narrenvereinigungen bewegten und die in vieler Hinsicht Analogie, aber auch Spiegelbild zum echten Leben darstellten. Und noch bemerkenswerter: Anscheinend gab es sogar recht häufig das Phänomen, dass eine närrische Korporation im zivilen Leben auch ernsthaft am gesellschaftlichen Leben teilnahm. Da diese Art von Gruppendynamik im mittelalterlichen städtischen Leben zumindest eine starke religiöse Komponente trug, verehrten närrische Gruppen nicht nur ihren eigenen Gott Jokus (lateinisch iocus: Scherz), sondern waren auch in das seriöse kirchliche Leben der Stadtgemeinde eingebunden. Bässler fasst einige dieser Beispiele explizit in einem Sub-Kapitel unter dem griffigen Titel „Schutzpatrone, Heilige und Scheinheilige“ zusammen.

Der Fakt, dass diese Vereinigungen überdies eine eigene Gerichtsbarkeit hatten (als grundsätzlicher Referenztext wird im zweiten Teil das Stockacher Narrengericht aufgeführt), nimmt angesichts ihrer grundsätzlichen Spiegelbildlichkeit gegenüber der jeweiligen Zivilgemeinde nicht wunder: Regularien, und mögen sie noch so abstrus wirken, müssen für ihre Einhaltung gegebenenfalls eben auch justiziabel sein. Unter diesem Gesichtspunkt erscheinen die karnevalistischen Subversionen deutlich geordneter als das närrische Treiben vielerorts in der Gegenwart.

Dass die scheinbaren Brandstifter jedoch durchaus Biedermänner waren oder zumindest sein konnten, macht der Verfasser daran deutlich, dass mitunter auch „Mitglieder wider Willen“ zwangsrekrutiert und somit der närrischen Gerichtsbarkeit unterworfen werden konnten. Dies galt insbesondere für Angehörige randständiger Gruppen der mittelalterlichen (Städte-)Gesellschaft wie in erster Linie etwa Bettler und Prostituierte. Da gerade hinsichtlich des närrischen Gerichtswesens Überschneidungen nicht nur mit der Zivilgesellschaft, sondern auch mit diesen außergesellschaftlichen Gruppen erkennbar sind, lässt sich eine gewisse Unschärfe erkennen, was etwa die Abgrenzung zu Jungmännerbünden oder explizit außerhalb der Gesellschaft stehenden Bettlergilden betrifft. Mithin wird erkennbar, wenngleich bedauerlicherweise im Textteil lediglich implizit belegt, dass es in mancher Hinsicht offenbar nicht nur Wechselwirkungen, sondern eben auch vielerlei Überschneidungen zwischen närrischer und realer Welt gegeben hat.

Die prominente Rolle der Gewalt, die Bässler bereits anhand der närrischen Gerichtsbarkeit andeutet, wird bei den entsprechenden Initiationsriten noch einmal verdeutlicht. Während das Ambraser Heldenbuch denjenigen, die sich im Feld der Mediävistik bewegen, durchaus vertraut sein wird, dürfte das für den Ambraser Narrenteller wohl eher nicht der Fall sein. Dieses „Aushängeschild einer Narrenzunft“ aus dem Jahre 1528, das neben einigen anderen ähnlichen Relikten dieser Art als eine bildliche Ergänzung zu den vorhandenen Textquellen anzusehen ist, illustriert in einigen Darstellungen auch Initiationsrituale, die mitunter äußerst brutal gewesen sein müssen.

Darüber informiert der Verfasser durch Bezug auf schriftliche Quellen, in denen die Rede davon ist, dass neben den üblichen ‚Ekelritualen‘ die Initianten nicht nur mit Schlägen, sondern auch mit Hobeln traktiert oder sogar mit Schleifsteinen malträtiert wurden. Es ist davon auszugehen, auch wenn Bässler keine entsprechenden Quellen anführt, dass derlei immer wieder auch mit nicht unerheblichen Verletzungen verbunden gewesen sein wird. Und auch hier kommt der Altersaspekt zum Tragen, der mit Verweis auf studentische Inititiationsriten betont wird. Dass derlei Rituale eine lange Traditionslinie entwickeln können, mag an dieser Stelle der Hinweis auf die Skandale angesichts solcher brutalen studentischen ‚Aufnahmeprüfungen‘ an französischen Eliteuniversitäten belegen. Es ist bedauerlich, dass die zum Unterkapitel beigefügte Abbildung des Ambraser Narrentellers in dieser Hinsicht wenig Erhellendes beiträgt. Das Bild des ganzen Tellers hätte hier geschickterweise durch Detaildarstellungen ergänzt beziehungsweise hätten diese an die Stelle des Gesamtbildes gesetzt werden sollen, um die Aussagen des Textes zu verdeutlichen.

In jedem Falle sind hier gesellschaftliche Wechselwirkungen aufgezeigt, die das karnevalistische Treiben während der ‚fünften Jahreszeit‘, aber eben auch der normalen Zeiten prägten. Dass Juvenilität zumindest für einige der Korporationen oder deren Untereinheiten wesentlich identitätsstiftend war, wird von Andreas Bässler an mehrfacher Stelle angesprochen. Dies galt in vielerlei, wenngleich nicht ausschließlicher Hinsicht auch für die „Zusammenkünfte der Narrenkoporationen“ und wird in einem eigenen Unterpunkt diskutiert. Dass es dabei Abgrenzungs- wie Überschneidungstendenzen zu anderen Gruppenereignissen gab, liegt auf der Hand, und natürlich ist das jugendliche Alter der Narrenzunftmitglieder ein Aspekt, wenn es um Konflikte mit der Zivilgesellschaft ging, die „obrigkeitliche Sanktionen“ provozierten.

Im Allgemeinen, so der Verfasser, scheint die Toleranzbreite sowohl weltlicher wie auch geistlicher Honoratioren recht ausgeprägt gewesen zu sein. Wurde der Bogen der Provokation allerdings überspannt, war ein Konflikt unausweichlich, wie etwa in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Rouen. Dort entbrannte ein heftiger Streit zwischen Klerus und Narren, der fast mit dem Verbot der närrischen Korporation geendet hätte; nur das Eingreifen des französischen Königs Henri II. rettete diese, was den Konflikt allerdings lediglich überdeckte.

Den in Spätmittelalter und Früher Neuzeit real existierenden Konstellationen und Konflikten fügt der Verfasser zum Abschluss des den Forschungsstand diskutierenden und das Phänomen der närrischen Vereinigungen untersuchenden ersten Teils die zeitgenössische literarische Präsenz der Narren hinzu. Und in diesem Zusammenhang werden Interdependenzen ausgewiesen, denn mitunter – so Bässler – ist nicht die Fiktionalität das aufnehmende Element, sondern zumindest selbständig, wenn nicht gar in die närrische Wirklichkeit hinein inspirierend. Beiden Ebenen, der literarischen wie der realen, scheint jedoch zumindest das Phänomen des Kollektiven gemein gewesen zu sein: „Wo sich der Narr literarisch tummelt, ist er zumeist kein einzelner, im Gegenteil: in hellen Haufen, in Scharen treten sie zusammen an und auf, in vielgliedrige Folgen und Abfolgen, so als ob sie sich nur im Kollektiv richtig wohlfühlten.“ Dies galt ganz offensichtlich auch für die wirkliche Narretei – damals wie heute.

Der zweite, mit knapp 380 Seiten auch wesentlich umfangreichere anthologische Teil der Publikation soll hier nur kurz behandelt werden. Das mag auf den ersten Blick paradox erscheinen, allerdings ist es so, dass – sofern nicht eine eigenständige quellen- und textkritische Arbeit entgegengesetzt wird – sich allenfalls an der Auswahl etwas bemängeln oder womöglich für die Übertragung in die Gegenwartssprache nach Alternativbegriffen suchen ließe, was müßig wäre.

So soll an dieser Stelle lediglich festgehalten sein, dass die ausgewählten 32 Textquellen, jede wie bereits erwähnt um eine profunde Einführung und gegenwartssprachliche Übertragung erweitert, einerseits den in der Untersuchung in den Blick genommenen Verlaufszeitraum, andererseits die wesentlichen ‚Gattungen‘ repräsentieren. Die überwiegende Zahl der Texte stammt aus dem 16. Jahrhundert, was gut zur Wechselwirkung mit dem durch die wirtschaftlichen Entwicklungen gestärkten (stadt-)bürgerlichen Selbstbewusstsein zusammenpasst.

Deutlich aus dem Rahmen fallen die Klever Statuten aus dem Jahre 1380, in denen ein frühes Dokument närrischer Herkunft vorgestellt wird, sowie das Stockacher Narrengericht. Hier wird auch noch einmal der zeitliche Ausreißer ins 18. Jahrhundert, in dem das untersuchte Phänomen der Narrenkorporationen eher zur Randerscheinung geworden, zumindest aber nicht mehr en vogue gewesen sein dürfte, erläutert. Das Narrengericht ist indirekt deutlich früher belegt, die älteste erhaltene Textabschrift stammt allerdings aus dem 16. Jahrhundert.

Was bleibt zu vermerken? Karnevalskorporationen unterschiedlicher Benennung und ähnlicher Ausprägung gehörten, so das grundsätzliche Resultat von Bässlers Untersuchungen, in die Lebenswirklichkeit des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit. Dabei scheinen Dimensionen auf, die sich in der heutigen Zeit, die geprägt ist von einer ein- bis zweidimensionalen Auffassung des Karnevalistischen als grundsätzlich eher sozialem Unterhaltungselement, kaum mehr greifen lassen – auch schon deshalb, weil die Vielfalt der Möglichkeiten, sich die Zeit zu vertreiben, nahezu unüberschaubar ist. Das war ganz offenkundig ehemals anders, und aus diesem Grunde ist das vorliegende Werk kaum hoch genug einzuschätzen, bringt es doch nicht nur die Welt einer offenbar die urbane Lebenswirklichkeit nachhaltig durchdringenden karnevalistischen Umsetzung vor Augen, die so nicht (mehr) fassbar ist, sondern diese Welt wird zugleich durch die Auswahl entsprechender Texte, die zeitlich einen Bereich vom Spätmittealter bis in die Neuzeit abdecken, direkter zugänglich gemacht.

Die Vielzahl von in Schwarz-Weiß gehaltenen Abbildungen, was leider im einen oder anderen Fall die Erkennbarkeit des Dargestellten erschwert, ergänzt die schriftlichen Ausführungen in kluger Weise und ist kein bloßes Beiwerk. Vielleicht am bemerkenswertesten ist die auch als Titelillustration ausgewählte Darstellung aus dem Privilegion von Roemischer Keyserlicher Freyheit: Ein Narr mit zurückgeschlagener Narrenkappe hält sein Alter Ego, eine Narrenpuppe, in den Händen und betrachtet diese offensichtlich interessiert und ratlos zugleich. Ein Bild, das bestätigt, bricht und auch die Selbsteinschätzung infrage zu stellen scheint. Wenn das nicht zeitlosen Charakter besitzt!

Der Umfang des Werks, das Infragestellen von sicheren Bildern, die opulente Bibliographie sowie das zu entrichtende Entgelt sind insgesamt tolerabel und tragen eine Empfehlung in sich. Und wie bereits das Stockacher Narrengericht ermahnt: „Wenn einer vor das Narrengericht zitiert wird und nicht erscheint, soll er mittels eines Strohbandes in das Haus des Narrenrichters geführt werden, und dann soll geschehen, was Recht ist!“

Ein Beitrag aus der Mittelalter-Redaktion der Universität Marburg

Titelbild

Andreas Bässler: Spottgilden, Narrenzünfte und Narrenabteien (1381-1743). Einführung und kommentierte Anthologie.
Königshausen & Neumann, Würzburg 2021.
610 Seiten, 68,00 EUR.
ISBN-13: 9783826073816

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