„Wenn das einem einfachen Studenten möglich ist …“

Stephan Alexander Glienke hat einen Band zur Geschichte der Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ verfasst

Von Kurt SchildeRSS-Newsfeed neuer Artikel von Kurt Schilde

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

 

Mitten im „Kalten Krieg“, zwischen 1959 und 1962, ist es dem in Berlin an der Freien Universität studierenden Reinhard Strecker mit Hilfe einiger Kommilitonen gelungen, aus Archiven der DDR, Polen und der Tschechoslowakei stammende Dokumente für eine Ausstellung über die „Ungesühnte Nazijustiz“ aufzufinden und auszustellen. „Wenn das einem einfachen Studenten möglich ist, wie viel leichter müsste es einem Staatsanwalt oder einer Juristenkommission möglich sein.“ Die Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik aber wollte, konnte oder durfte nicht: „Die nicht selten zögerlichen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung nationalsozialistischer, neonazistischer und antisemitischer Straftaten hatte insbesondere durch verschiedene Justizskandale die Unvoreingenommenheit der Justiz in Frage gestellt.“ Denn durch eine Zusammenarbeit mit der „Zonenjustiz“ sollten keine Argumente für eine Anerkennung der DDR geschaffen werden.

Damit ist die frühe studentische Aufarbeitung nationalsozialistischer Justizverbrechen in der Bagatellisierung in der frühen Bundesrepublik zu suchen. Zwar fanden in den 1950er-Jahren wiederholt Proteste gegen die Reintegration von NS-belasteten Juristen statt. Aber erst mit dem 1958 am Schwurgericht in Ulm durchgeführten Strafprozess gegen Beteiligte an den 1941 begangenen Mordaktionen der „Einsatzgruppe Tilsit“ wurde offensichtlich und öffentlich, dass viele NS-Verbrechen ungeahndet geblieben sind.

Die bis dahin ausgebliebene Sühne stieß bei FU-Studenten auf Empörung. Reinhard Strecker, der der an der Freien Universität gegründeten Deutsch-Israelischen Studiengruppe angehörte, erfuhr von seinen jüdischen Kommilitonen, dass in der westdeutschen Justiz zahlreiche Funktionsträger des NS-Staates wieder „in Amt und Würden“ waren. Nach vergeblichen Versuchen, durch Petitionen die bundesdeutsche Gesellschaft aufzurütteln, wurde von Strecker und einigen Kommilitonen die Ausstellung organisiert, um „das Thema der Öffentlichkeit aufzuzwingen“. Mit den gezeigten Kopien von Dokumenten „furchtbarer Juristen“ (Ingo Müller) sollte eine Überprüfung der wieder als Richter und Staatsanwälte tätigen Personen erreicht werden. Nachdem die Versuche gescheitert waren, in Westdeutschland lagernde Akten von nationalsozialistischen Sondergerichten einzusehen, wurden – angeregt durch Propagandakampagnen der DDR gegen „Blutrichter“ in der westdeutschen Justiz – Kopien von Verhandlungsprotokollen und Todesurteilen nationalsozialistischer Sondergerichte gesammelt.

Mit der im November 1959 zuerst am Sitz der obersten deutschen Gerichte in Karlsruhe gezeigten Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ gelang es endlich, der Abwehr von Universitätsleitungen, Kultus- und Justizministerien zum Trotz, das brisante Thema ans Licht zu bringen. Auf Ablehnung stieß das Projekt wegen der Übernahme des Ausstellungsprojektes durch den SDS auch bei der SPD-Führung. „Der Parteivorstand reagierte heftig auf das Karlsruher Ausstellungsprojekt“. Dieser in einer langen Reihe von Auseinandersetzungen zwischen SPD und SDS stehende Konflikt hat die Differenzen zwischen der Partei und ihrem damaligen Studentenbund weiter vertieft. Weil die Exponate aus Archiven „hinter dem Eisernen Vorhang“ stammten, wurden sie pauschal als Fälschungen angesehen und den Initiatoren vorgeworfen, sie würden das „Geschäft der Kommunisten“ betreiben. In mehreren Fällen kam es zu Ausschlüssen aus der SPD, weil die Studenten Beziehungen zu der SPD feindlich gesonnenen Organisationen hätten.

Die Ausstellung wurde – fast immer mit Behinderungen verbunden – in verschiedenen Universitätsstädten gezeigt. Begleitend erfolgen durch Strecker und seine Kommilitonen Strafanzeigen gegen ehemalige NS-Sonderrichter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Totschlag. Dieser letztlich ergebnislose Vorgang wird von Glienke ausführlich dargestellt. Die studentischen Aktivitäten finden Beachtung im In- und Ausland (Amsterdam, Oxford) und entwickelten sich zu einem medialen Thema. Ein wichtiges Element dieser öffentlichen Auseinandersetzung ist die „politische Diffamierung zwecks Popularisierung von Vorurteilen gegen politische Gegner und Positionen“.

Die als Dissertation an der Universität Hannover entstandene Studie zur Vergangenheitspolitik verbindet zeithistorische Forschung mit Politik- und Medienwissenschaft sowie Jurisprudenz. Akribisch hat Glienke die unterschiedlichen Facetten des Themas erarbeitet und präsentiert sie anschaulich. Ausführlich werden die Schwierigkeiten der vergangenheitspolitischen Dispute in der Zeit des „Kalten Krieges“ angesprochen. Diesen skandalösen Prozess haben Rufmordkampagnen gegen Strecker und Einschüchterungsversuche gegen seine Familie begleitet. Die Skandalchronik wird ausführlich dargelegt und ist ein großes Verdienst der Arbeit. Es wäre allerdings sehr gut gewesen, wenigstens einige Abbildungen der Ausstellung zu zeigen. Auch enthält der Band leider kein Register. Ärgerlich sind zudem die vielen Flüchtigkeitsfehler. Aber trotz dieser Kritikpunkte ist Glienke ein beachtenswerter Beitrag zum Umgang mit der NS-Vergangenheit gelungen. Die Arbeit fordert dazu heraus, sich weiterhin und vor allem biografisch mit Richtern und Staatsanwälten und deren Rolle im nationalsozialistischen und demokratischen Deutschland auseinanderzusetzen. Es ist immer noch viel zu wenig über die NS-Juristen und deren skandalöse Tätigkeit in der Bundesrepublik bekannt.

Kein Bild

Stephan Alexander Glienke: Die Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz" (1959 - 1962). Zur Geschichte der Aufarbeitung nationalsozialistischer Justizverbrechen.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2008.
349 Seiten, 59,00 EUR.
ISBN-13: 9783832938031

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