I.1. Literatur und Text

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1.1 Zum Begriff ›Literatur‹

Ein eigentlich selbstverständliches und deshalb in manchen Literaturdefinitionen nicht einmal ausdrücklich genanntes Merkmal jeder Art von Literatur ist ihre Sprachlichkeit. Was immer man sonst auch von einem literarischen Werk erwartet: In jedem Fall handelt es sich um eine (in der Regel definierte und ihrem Umfang nach limitierte) Abfolge sprachlicher Zeichen. Solche sprachlichen Zeichen begegnen uns in der mündlichen Sprache als mit dem Ohr wahrzunehmende Laute und in der geschriebenen Sprache als mit dem Auge wahrzunehmende Buchstaben (bzw. in nicht-alphabetischen Schriften als Piktogramme, Ideogramme oder Silbenzeichen; vgl. I.1.2). Die Fährte eines Rehs oder der Gesang einer Nachtigall können also zwar – wie jedes andere Phänomen auch – zum Gegenstand eines literarischen Werkes gemacht oder mit sprachlich-literarischen Zeichen kombiniert werden (vgl. I.1.6), doch sie selbst sind an und für sich keine symbolischen, auf Konvention beruhenden sprachlichen Zeichen und deshalb nicht selbst literarischer Natur. Ein literarischer Text besteht also in jedem Fall (hauptsächlich und zum größten Teil) aus einer festgelegten, längeren oder kürzeren, in der Regel endlichen Abfolge von Sprachlauten und/ oder Schriftzeichen. Bei dieser Festlegung handelt es sich aber nicht um eine hinreichende, sondern nur um eine notwendige Bedingung, die ja auch z. B. von Telefongesprächen, SMS-Nachrichten oder Anfeuerungsrufen erfüllt wird. Es müssen also weitere Bedingungen erfüllt sein, damit eine Zeichenfolge als ›literarischer Text‹ bezeichnet werden kann. Drei derartige Bedingungen haben sich in der Geschichte der literarischen Kommunikation und der Literaturwissenschaft als Konstanten erwiesen, auf die immer und immer wieder rekurriert wurde: erstens die Fixierung (Speicherung), zweitens die Fiktionalität (Erfundensein) und drittens die Poetizität (künstlerische Sprachgestaltung). […]

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