Vom Nürnberger Prozess zum intergenerationellen Dialog

Neuere Veröffentlichungen zur Vergangenheitspolitik der Nachkriegszeit

Von Felix WiedemannRSS-Newsfeed neuer Artikel von Felix Wiedemann

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

In den letzten Jahren ist der Umgang mit den Verbrechen des Nationalsozialismus nach 1945 zu einem zentralen Gegenstand der historischen und kulturwissenschaftlichen Forschung avanciert. Zweifellos haben "Vergangenheits-", "Gedenk-" und "Erinnerungspolitik" der Nachkriegszeit im Moment Hochkonjunktur, und so manches Denkmal scheint bald besser erforscht zu sein, als das Verbrechen, an das es erinnern soll. Wie anhand einiger jüngerer Veröffentlichungen aus den letzten beiden Jahren gezeigt werden kann, unterscheiden sich die entsprechenden Arbeiten in Qualität und Erkenntniswert oft erheblich.

Aus Anlass des Sechszigsten Jahrestages der Urteile im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess sind im letzten Jahr zahlreiche Publikationen über die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen erschienen. Einen zentralen Aspekt der Forschung stellen dabei die oft weitgehend unbekannten Prozesse dar, die im Anschluss an "Nürnberg" in verschiedenen Ländern gegen NS-Täter geführt worden sind. Grundlage hierfür war das Statut des International Military Tribunal (IMT), welches vorsah, Deutsche an diejenigen Länder auszuliefern, in denen sie ihre Verbrechen vorrangig begangen hatten und nach dort geltendem Recht zu verurteilen. Folglich waren 1945 alle Staaten, die im Laufe des Krieges von Deutschland besetzt worden waren, mit der Frage konfrontiert, wie die auf ihrem Territorium verübten Verbrechen juristisch geahndet werden sollten.

Unter dem Titel "Transnationale Vergangenheitspolitik" hat Norbert Frei einen Sammelband herausgegeben, der sich den in verschiedenen Staaten der Nachkriegszeit geführten Kriegsverbrecherprozessen in vergleichender Perspektive widmet. Die vierzehn Aufsätze befassen sich mit Prozessen in den Niederlanden (Dick des Mildt, Joggli Meihuizen), Belgien (Pieter Lagrou), Dänemark (Karl Christian Lammers), Norwegen (Stein Ugelvik Larson), Polen (Wlodzimierz Borodziej), der Tschechoslowakei (Katerina Kocova, Jaroslav Kucera), Griechenland (Hagen Fleischer), Italien (Filippo Focardi) und Kanada (Ruth Bettina Birn). Eine Sonderrolle nehmen die ersten Beiträge des Bandes ein, die die Prozesse vor den Gerichten der Alliierten behandeln: USA (Frank Buscher), Großbritannien (Donald Bloxham), Frankreich (Claudia Moisel) und der Sowjetunion (Andreas Hilger). Ein einleitender Aufsatz schildert die Ahndung beziehungsweise Nichtahndung deutscher Kriegsverbrechen in den drei Nachfolgestaaten des "Dritten Reiches" (Annette Weinke).

Neben erheblichen Unterschieden, die auf verschiedene Rechtstraditionen, politische Interessen und natürlich auf das unterschiedliche Ausmaß von Verbrechen in den einzelnen Ländern zurückzuführen sind, werden bei der Lektüre der Beiträge aber auch Konstanten und überraschende Gemeinsamkeiten deutlich.

Überaschen mag etwa die Tatsache, dass in allen ehemals von Deutschland besetzen Staaten zunächst die Abrechnung mit den Kollaborateuren und Denunzianten in den eigenen Reihen als vorrangig betrachtet wurde und diese - sofern sie nicht bereits der Lynchjustiz zum Opfer gefallen waren - in der Summe wesentlich härter bestraft wurden als die deutschen Kriegsverbrecher. Dies hing nicht nur mit dem Bedürfnis nach Bestrafung der "Landesverräter" zusammen, sondern auch mit den diffizilen juristischen Problemen, welche die deutschen Kriegs- und Besatzungsverbrechen hervorriefen. Dabei ging es vor allem um die Frage, nach welchem Recht vorgegangen und - da die herkömmlichen nationalen Rechtsgrundlagen sich in der Regel als ungeeignet erwiesen - inwieweit bei der Heranziehung neuer Rechtsgrundlagen der Grundsatz nulla poena sine lege außer Kraft gesetzt werden sollte.

Letztlich aber konnte der Charakter der nationalsozialistischen Massenverbrechen mit Mitteln nationalstaatlicher Rechtsprechung kaum erfasst werden. Dies zeigt vor allem der juristische Umgang mit den "grenzüberschreitenden" rassistischen Mordprogrammen an den Juden und den Sinti und Roma, wurden diese doch in der Regel gar nicht als zusammenhängende "Tateinheiten" begriffen. So kann das Urteil Donald Bloxhams über eine britische Nachkriegsgesellschaft, die unfähig gewesen sei, "die Dimensionen der nationalsozialistischen Rassen- und Vernichtungspolitik zu begreifen und ihnen adäquat Rechnung zu tragen", umstandslos auf alle hier behandelten Länder übertragen werden.

Schließlich lassen die Einzelbeiträge auf parallele Phasen im Umgang mit NS-Verbrechern schließen: In der unmittelbaren Nachkriegszeit bis ungefähr 1948 überwogen in den meisten Staaten harte Strafen, und eine Vielzahl der verhängten Todesurteile wurden in der Regel auch unmittelbar vollstreckt. Anschließend verringerte sich die Zahl der durchgeführten Kriegsverbrecherprozesse bis zu ihrer beinahe überall erfolgten Abwicklung in den 1950er-Jahren relativ rasch. Bereits Ende der 1940er-Jahre setzten zudem in nahezu allen Ländern Amnestiekampagnen ein, was dazu führte, dass sich (abgesehen von den Nürnberger Hauptkriegsverbrechern) zu Beginn der 1960er-Jahre nahezu sämtliche inhaftierte Kriegsverbrecher wieder auf freiem Fuß befanden.

Dass die Amnestiekampagnen besonders nachhaltig in der Bundesrepublik betrieben wurden, hat der Herausgeber, Norbert Frei, bereits in seiner 1996 erschienenen Studie "Vergangenheitspolitik" gezeigt. Bisher wenig bekannt ist allerdings die Unverfrorenheit, mit der die sich Bundesregierung auch im Ausland für NS-Verbrecher einsetzte. Besonders drastisch zeigt dies Hagen Fleischer in seinem Beitrag über Griechenland, wurde den griechischen Regierungen in den 1950er-Jahren doch wiederholt mit harten wirtschafts- und sicherheitspolitischen Konsequenzen (Verweigerung des NATO-Beitritts) gedroht, falls die Verfolgung von deutschen Kriegsverbrechern nicht unmittelbar eingestellt werde (ärgerlich ist allerdings der für diesen Aufsatz gewählte reißerische Titel "Endlösung der Kriegsverbrecherfrage"). Dass die Deutschen - wenngleich freilich mit maßvolleren Mitteln - auch auf die Franzosen und Amerikaner in dieser Hinsicht Druck auszuüben vermochten, verdeutlichen die Beiträge von Frank Buscher über die USA beziehungsweise von Claudia Moisel über Frankreich.

Dabei waren Amnestiekampagnen keineswegs auf die NS-Nachfolgestaaten beschränkt, wie insbesondere Donald Bloxham in seinem Aufsatz über den britischen Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern zeigt. Angeführt von Winston Churchill (der von vornherein standrechtliche Erschießungen in überschaubarem Rahmen dem aufwendigen Prozessprogramm vorgezogen hätte) setzte in Großbritannien bereits Ende der 1940er-Jahre eine massive Lobbyarbeit zugunsten verurteilter Wehrmachtsgeneräle ein. Bloxham führt dies unter anderem darauf zurück, dass die Briten während des Krieges selbst nicht unter deutscher Besatzung zu leiden hatten und man in weiten Teilen der konservativen Opposition der Ansicht war, im heraufziehenden Kalten Krieg auf das militärische Know-how der Wehrmachtselite nicht verzichten zu können.

Ein derartiger Umschwung in der Kriegsverbrecherfrage im Zuge des Ost-West-Konfliktes war allerdings keineswegs auf Großbritannien beschränkt. Vielmehr zeigen alle Beiträge, dass sich der Kalte Krieg in sämtlichen Ländern für die NS-Täter günstig auswirkte und die Kriegsverbrecherprozesse Ende der 1950er-Jahren beinahe überall vollständig abgewickelt worden waren. Denn auch die Beiträge über die Sowjetunion (Andreas Hilger), Polen (Wlodzimierz Borodziej), und die Tschechoslowakei (Katerina Kocova, Jaroslaw Kucera) zeigen, dass dieser Trend auf beiden Seiten des "Eisernen Vorhangs" durchaus ähnlich verlief.

Angesichts dessen mag die recht hohe Zahl an NS-Tätern, die sich dennoch vor Gericht zu verantworten hatten, überraschen: So resümiert Norbert Frei die Ergebnisse der einzelnen Beiträge und kommt auf rund 100.000 Deutsche und Österreicher, die seit 1945 in den verschiedenen europäischen Ländern wegen NS-Verbrechen verurteilt worden sind.

Insgesamt bieten die gut recherchierten und meist sehr detaillierten Aufsätze des Bandes einen profunden Einblick in die Problematik der justitiellen Ahndung von NS-Verbrechen der Nachkriegszeit. Besonders hervorzuheben ist schließlich, dass es den Autoren dabei weitgehend gelungen ist, die mit der Thematik verbundenen komplexen rechtshistorischen Fragen in einen gesellschaftlichen und politischen Kontext zu stellen.

Genau dies lassen nämlich die Beiträge des von Thomas Albrich, Winfried R. Gascha und Martin F. Polaschek herausgegebenen Bandes "Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht. Der Fall Österreich" oft vermissen. Dabei präsentiert dieses Buch erste Ergebnisse eines von Winfried Gascha initiierten Forschungsprojekts über die Rolle der österreichischen Justiz bei der Verfolgung von NS-Verbrechern. Die hier gesammelten Aufsätze konzentrieren sich auf den Zeitraum bis 1955 - einfach deshalb, weil die juristische Ahndung von NS-Verbrechen mit dem Ende des Besatzungsstatuts in Österreich faktisch beendet war. Demgegenüber gab es in der Dekade davor fast 30.000 Anklageerhebungen und über 13.000 Verurteilungen. Vorwiegend resultieren diese hohen Zahlen aus einer österreichischen Besonderheit, den so genannten "Volksgerichten": Diese stellten von 1945 bis zu ihrer Abwicklung 1955 eine außerordentliche Gerichtsbarkeit dar, der die Aburteilung von NS-Tätern oblag, wobei allerdings auch Tatbestände behandelt wurden, die in Deutschland unter die Entnazifizierung gefallen wären (wie etwa die Zugehörigkeit zu bestimmten NS-Organisationen).

Der vorliegende Band beschäftigt sich jedoch vorrangig mit von den Volksgerichten geahndeten Tötungsdelikten. Diese waren Gegenstand von ca. 600 Prozessen, wobei immerhin 43 Mal die Todesstrafe und 29 Mal eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt wurden. Angesichts der Tatsache, dass Österreicher in SS und SD in erheblichem Maße überrepräsentiert waren und schätzungsweise 40% des Personals in den Vernichtungslagern stellten, bleibt das freilich eine vergleichsweise geringe Zahl.

Die einzelnen Beiträge befassen sich mit Verfahren wegen Beteiligung am Novemberpogrom von 1938 (Thomas Albrich, Michael Guggenberger), an der "Euthanasie" (Martin Achrainer, Peter Ebner), an Massenerschießungen an der Ostfront (Eva Hopfner, Sabine Loitfeller), an der Deportation der Juden (Eva Holpfer), an Verbrechen in den Gettos (Gabriele Pöschl) und den Konzentrationslagern Auschwitz (Sabine Loitfeller) und Mauthausen (Peter Eigelsberger), an Denunziationen mit Todesfolge (Heimo Halbrainer), an Verstößen gegen das Kriegsvölkerrechts (Winfried Garscha) sowie an so genannten Endphaseverbrechen (Susanne Uslu-Pauer).

Zwar verweisen die Autoren an einigen Stellen auch auf die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Kriegsverbrecherprozesse, diese bleiben aber in der Regel unterbelichtet, denn vorrangig sind die Beiträge auf rechtshistorische und rechtstheoretische Fragen fokussiert. So wird der Leser schon in der Einleitung von Winfried Garscha und Claudia Kuretsidis-Haider über die rechtlichen Grundlagen der Volksgerichtsbarkeit, das heißt das "Verbotsgesetz" und das "Kriegsverbrechergesetz" von 1945, sowie über die Unterschiede des österreichischen und des deutschen Strafrechts ausführlich informiert. Dies ist für eine thematische Einleitung in ein rechtshistorisches Thema selbstverständlich unverzichtbar, in den meisten anderen Beiträgen aber, die zweifellos gut recherchiert sind und viel Interessantes zu bieten haben, verliert der juristisch nicht informierte Leser bisweilen die Orientierung. Dieser Eindruck verstärkt sich noch durch den ausgiebigen Gebrauch von Tabellen und statistischen Auswertungen, wobei dieses Material in der Regel lediglich präsentiert und nicht interpretiert wird.

Insgesamt droht auf diese Weise das Verbrechen hinter dem juristischen Jargon zu verschwinden. Ein Beispiel hierfür ist die Übernahme des Begriffs "Endphaseverbrechen", läuft man damit doch Gefahr, die im Diskurs der Nachkriegszeit zweifellos exkulpierende Funktion derartigen Vokabulars weiterzutransportieren; auf diese Weise fiel etwa auch der letzte Akt der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik, die so genannten Todesmärsche, unter den verschleiernden Mantel der "Endphaseverbrechen". Handelt es sich hier aber immerhin noch um einen Quellenbegriff, so muten einige begriffliche Neukonstruktionen der Autoren zur Bezeichnung der verhandelten Straftatbestände regelrecht geschmacklos an: Hierzu gehören vor allem die von Claudia Kuretsidis-Haider in ihrer Schlussbetrachtung geprägten Ausdrücke "Humanitätsverbrechen an Juden und Jüdinnen ohne Todesfolge" (darunter versteht die Autorin "Arisierungen" sowie Verbrechen während des Pogroms von 1938, sofern diese "ohne Todesfolge" blieben) und vor allem "Holocaust-Verbrechen mit Todesfolge": Hier fragt man sich, wie denn wohl ein "Holocaust-Verbrechen ohne Todesfolge" aussehen soll.

Unter dem etwas irreführenden Titel "Das Volk sitzt zu Gericht" ist von derselben Autorin, Claudia Kuretsidis-Haider, schließlich auch eine aus ihrer Dissertation hervorgegangene Detailstudie über die so genannten Engerau-Prozessen erschienen. Dabei handelte es sich um sechs Verhandlungen, die zwischen 1945 und 1954 vor dem Wiener Volksgericht gegen Wachmannschaften des Lagers Engerau (heute in der Slowakei gelegen) geführt wurden. In Engerau waren ungarische Juden inhaftiert, die zur Sklavenarbeit auf der Baustelle des "Südostwalls" eingesetzt wurden. Mehrere Hundert Menschen waren im Lager und während des anschließenden "Todesmarsches" nach Mauthausen ermordet worden. Nach 1945 wurden wegen dieser Verbrechen insgesamt 21 Personen angeklagt, wobei neun Todesurteile (vier davon wurden vollstreckt) und vier langjährige Haftstrafen verhängt wurden.

Die Darstellung Kuretsidis-Haiders ist der Abfolge der einzelnen Verfahren entsprechend streng chronologisch aufgebaut. Dabei werden die einzelnen Angeklagten und ihre Taten, die Richter, Zeugen sowie der Verlauf (teilweise mit Zusammenfassung der einzelnen Verhandlungstage) der Verfahren jeweils ausführlich geschildert. Dabei kommen viele durchaus interessante Einzelheiten zur Sprache, allerdings wäre mitunter ein mehr geraffter und strukturierter Zugang angebrachter gewesen. So ist etwa eine übergeordnete Fragestellung, unter der die Autorin das Material untersucht hätte, nur schwer erkennbar. Zudem bleibt auch in diesem Buch der gesellschaftliche und politische Kontext merkwürdig unterbelichtet. Daran ändern auch die kurzen Anmerkungen am Schluss des Buches über die zeitgenössische Presseberichterstattung nicht viel.

Ärgerlich ist zudem die Gewichtung in dem ohnehin vergleichsweise kurzen resümierenden Kapitel "Personen und Funktionen": So fällt der sehr knappe (3 von 400 Seiten) Abschnitt zu den "Opfern und ihrer Funktion als Zeugen" - mithin eigentlich ein zentraler Aspekt - noch kürzer aus als ihre Bemerkungen über "Gender-Aspekte in den Engerau-Prozessen": Angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen Verfahren um, so die Autorin, "typische Männer-Prozesse" handelte - das heißt, alle Beteiligten von den Angeklagten bis zu den Opfern, Richtern und Staatsanwälten waren Männer und Frauen hätten dem "Verfahren keine spezifische Prägung" geben können - erfährt man hier etwas über SA-Schreiberinnen und das Verhalten der Frauen der Angeklagten.

Im Kontext des verhandelten Geschehens bietet ein solcher "Gender"-Zugang, der zudem theoretisch vollkommen unreflektiert bleibt, im Grunde lediglich eine supplementäre Aufzählung von Belanglosigkeiten. Ihrem eigenen Anspruch, mit diesem Buch "die unzähligen Opfer der Vergangenheit" zu "entreißen", wird die Autorin auf diese Weise jedenfalls nicht gerecht. Dabei hätte von vorn herein klar sein müssen, dass allein durch Heranziehung eines naturgemäß rein täterfokussierten Prozessmaterials diesem Ansinnen auch gar nicht hätte entsprochen werden können.

Zur Vergangenheitsbewältigung in Österreich sind im Wiener Studien-Verlag schließlich noch zwei weitere Bücher erschienen. Zum einen handelt es sich um die bereits 2005 erschienene Abhandlung "Langes Schweigen - Späte Erinnerung" der beiden Salzburger Sozialpsychologen Joachim Sauer und Markus Zöchmeister. Der Untertitel "Die Wehrmachtsausstellung in Salzburg" ist allerdings etwas irreführend, bildet die im Frühjahr 1998 in Salzburg Station machende (erste) Ausstellung des Hamburger Instituts für Sozialforschung über den Vernichtungskrieg der Wehrmacht für die Autoren doch lediglich den Anlass dafür, sich grundsätzlich mit den psychischen Mechanismen des Umgangs mit der NS-Vergangenheit in Österreich seit 1945 auseinanderzusetzen.

Zentraler Ansatzpunkt stellt für Sauer und Zöchmeister dabei der Mythos von Österreich als "erstem Opfer" der nationalsozialistischen Aggression dar, wie er bereits von den Alliierten in der "Moskauer Erklärung" von Oktober 1943 festgehalten worden war. War den Alliierten die starke Verankerung des Deutschnationalismus und Antisemitismus im Österreich der Zwischenkriegszeit sowie der überdurchschnittliche Anteil von Österreichern unter den Exekutoren der NS-Vernichtungspolitik möglicherweise wenig bekannt, so war die Aufrechterhaltung der Opferthese im Nachkriegsösterreich im Grunde kein bloßer Mythos, sondern eine vorsätzliche Lüge. Dabei heben die Autoren weniger auf den unmittelbaren politischen Nutzen dieses Selbstbildes - zur innen- wie außenpolitischen Abschmetterung von Entschädigungsforderungen -, als vielmehr auf dessen psychologische Funktion zur Herstellung eines homogenen nationalen Opferkollektivs ab. Schließlich habe sich zum Konsens der österreichischen Gesellschaft der Nachkriegszeit noch ein weiterer, "sekundärer Opfermythos" gesellt, nämlich das Empfinden ungerechterweise Opfer alliierter "Siegerjustiz" und Besatzung geworden zu sein. Wiewohl spätestens durch die Waldheim-Affäre in den 1980er-Jahren diese Selbststilisierung aufgebrochen worden sei, habe eine wirkliche Auseinandersetzung mit der österreichischen Schuld am Nationalsozialismus in weiten Teilen der Bevölkerung nicht stattgefunden. Als integralen Bestandteil der Opfertheorie stellen die Autoren schließlich den Mythos der "sauberen" Wehrmacht heraus, die von Deutschland zum Nachteil Österreichs missbraucht worden sei. Aus diesem Grund seien die Widerstände gegen die Wehrmachtsausstellung besonders groß gewesen. Nach dem, was die Autoren berichten, scheinen die Reaktionen auf die Ausstellung in Österreich in der Tat zum Teil noch heftiger ausgefallen zu sein als in Deutschland.

Zu ähnlichen Ergebnissen hätte auch eine politik- und mentalitätsgeschichtliche Untersuchung der österreichischen Nachkriegsgesellschaft kommen können. Die Autoren versuchen diesem Sachverhalt allerdings mit dem Instrumentarium der klassischen Psychoanalyse beizukommen. Wie bei entsprechenden Anwendungen auf die bundesdeutsche Nachkriegsgesellschaft vermag auch hier vor allem die pauschale Ausweitung von Begriffen aus der Individualpsychologie auf die Ebene des Kollektivs nur bedingt zu überzeugen. Irritierend angesichts des Gegenstandes ist aber vor allem der therapeutische Gestus des Buches: Da die unterlassene "Trauerarbeit" etwa dazu geführt habe, dass "der Mehrheit der Österreicher der heilende Zugang zu ihrem Unbewussten" versperrt geblieben sei, plädieren Sauer und Zöchmeister für ein "ganzheitliches Nachempfinden" der Vergangenheit - was immer das auch heißen mag. Unangenehm an derartigen Formulierungen ist ihr latent exkulpierender Beiklang, der am Ende noch Mitleid denen gegenüber erwecken soll, die keinen Zugang zu ihrem Unbewussten haben oder aufgrund irgendwelcher psychischer Dispositionen unfähig zum "ganzheitlichen Nachempfinden" sind.

Von daher wundert auch der ganz auf "Versöhnung" und "Heilung" gerichtete Ausklang des Ganzen nicht: So schlagen die Autoren einen "intergenerationellen Dialog über die NS-Vergangenheit in österreichischen Familien" vor, wobei wiederum völlig offen bleibt, was darunter genau zu verstehen sei. Als "intergenerationellen Dialog" könnte man schließlich auch ein Schwätzchen mit dem Nazi-Opa über dessen Erlebnisse an der Ostfront bezeichnen. Abschließend bleibt der Eindruck, dass das Buch jeden, der von jeher kollektivpsychologischen Deutungen misstraut hat, nur bestätigen wird.

Die Beste der jüngeren Arbeiten über den Umgang mit der NS-Vergangenheit im Nachkriegsösterreich ist sicherlich die auf einer Dissertation basierende Studie "Monument, Macht, Mythos" der Grazer Historikerin Katharina Wegan. Dabei nimmt die Autorin einen - durchaus provozierenden - Vergleich zwischen der Vergangenheitspolitik in Österreich und in Frankreich nach 1945 vor. Wie Sauer und Zöchmeister stellt Wegan in ihrer politik- und mentalitätsgeschichtlichen Studie den Opfermythos als Dreh- und Angelpunkt der österreichischen Vergangenheitspolitik heraus. Dieser markiert zugleich das tertium comparationis ihres Vergleichs mit Frankreich: Sie stellt die österreichische Stilisierung zum "ersten Opfer" Nazideutschlands dem französischen "Résistancemythos", das heißt dem Selbstbild einer sich im kollektiven Widerstand aufopfernden Grande Nation, gegenüber. Vorwiegend anhand erinnerungspolitischer Debatten um die Gestaltung zentraler Gedenktorte zeichnet die Studie Genese und Funktion dieser vergangenheitspolitischen Erzählungen nach.

Eine offenkundige Parallele beider Mythen scheint dabei auf der Hand zu liegen: Beide bieten ein höchst einseitiges Bild der Vergangenheit und blenden unangenehme Bereiche völlig aus - in dem einen Fall die Tatsache, dass Österreich nicht Opfer, sondern integraler Bestandteil des nationalsozialistischen Staates gewesen ist und in dem anderen Fall die französische Kollaboration und das Vichy-Regime.

Deutlich hervorgehoben werden in der Studie allerdings auch die Unterschiede zwischen dem österreichischen und dem französischen Nachkriegsmythos. So beschreibt Wegan, wie die österreichische Opfertheorie ganz auf die Konstruktion der eigenen Gesellschaft als homogenes Kollektiv passiver und unschuldiger Opfer abzielte, in das sowohl die Verfolgten des Naziregimes als auch - und darauf kam es letztlich an - ehemalige Nationalsozialisten und Wehrmachtssoldaten integriert werden konnten. Die Folge dieser Verwischung von Tätern und Opfern war schließlich eine weitgehende Delegitimierung des Widerstandes. Für Frankreich hingegen schildert die Studie den quasi gegenläufigen Prozess einer Verklärung der Vergangenheit als heldenhafte Selbstaufopferung einer ganzen Nation im Kampf der Résistance. Terminologisch differenziert die Autorin von daher zwischen einem "passiven" Opferbegriff (im Sinne von "victima") der österreichischen und einem "aktiven" Opferbegriff (im Sinne von "sacrificium") der französischen Vergangenheitspolitik.

Der letzte Abschnitt des Buches beschreibt schließlich die "Umbrüche", welche seit den 1980er-Jahren zur partiellen Auflösung beider Narrationen geführt habe. Dies führt Wegan vor allem auf die Konfrontation mit dem "Jüdischen Gedächtnis" zurück, ließen sich doch die Opfer der Shoah weder in den "Résistancemythos" noch - und dies schon gar nicht - in den österreichischen nivellierenden Opfermythos integrieren. Die Erinnerung an die ermordeten Juden habe schließlich in beiden Ländern einen Paradigmenwechsel im "sozialen Langzeitgedächtnis" vom "emphatischen Patriotismus" zu den universellen Menschenrechten geführt.

Kaum vereinbar mit diesem optimistischen Resümee scheinen allerdings die am Schluss des Buches erwähnten vergangenheitspolitischen Skandale in Österreich aus den letzten zehn Jahren zu sein, die auf eine erschreckende Präsenz apologetischer Geschichtsmythen in weiten Kreisen des politischen Establishments schließen lassen, was zumindest in dieser Vehemenz in Frankreich (außerhalb der rechtsextremen Front National) keine Parallele findet.

So drängt sich bei Lektüre des Buches mitunter der Eindruck auf, dass die Unterschiede zwischen den vergangenheitspolitischen Erzählungen in Österreich und Frankreich mehr ins Gewicht fallen als die Ähnlichkeiten. Wie dem auch sei, stellt das Buch in jedem Fall einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der "transnationalen Vergangenheitspolitik" dar.

Einer der bekanntesten bundesdeutschen vergangenheitspolitischen Skandale ist Gegenstand des von Wolfram Wetter herausgegebenen kleinen Sammelbandes "Filbinger - Eine deutsche Kariere". Ausgelöst durch die Nominierung des ehemaligen NS-Marinerichters und langjährigen Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger zum Wahlmann der Bundesversammlung, die 2004 Horst Köhler zum Bundespräsidenten wählte, wird der "Fall Filbinger" in neun knappen Beiträgen renommierter Rechts- und Militärhistoriker noch einmal rekapituliert.

Die einzelnen Beiträge befassen sich dabei sowohl mit dem rechtshistorischen Kontext der Funktion der Wehrmachtsjustiz im NS-Staat (Manfred Messerschmidt) sowie den personellen (Helmut Kramer) und ideologischen (Joachim Perels) Kontinuitäten zwischen nationalsozialistischer und bundesdeutscher Justiz als auch speziell mit dem "Fall Filbinger" und dessen Bedeutung in den vergangenheitspolitischen Debatten bis zur Rehabilitierung der Wehrmachts-Deserteure durch den Bundestag 2002 (Wolfram Wette, Ricarda Berthold). Obwohl dabei in der Sache selbst im Grunde nichts Neues zur Sprache kommt (im Zentrum steht weiterhin das im Frühjahr 1945 von Filbinger erwirkte Todesurteil gegen den Matrosen Walter Gröger), vermitteln die Beiträge einen kompakten und guten Einblick in die Kontinuitäten der deutschen Rechtsgeschichte und das gruselige, bisweilen auch skurrile Niveau vergangenheitspolitischer Debatten der 1950er- bis 1970er-Jahre.

Etwas aus dem Rahmen fällt dabei der Beitrag des Rechtsextremismusforschers Anton Maegerle über die Funktion des von Filbinger initiierten "Studienzentrums Weikersheim" als Schnittstelle zwischen Rechtskonservatismus und Rechtsextremismus. Wie leider viele antifaschistische Enthüllungstexte leidet der Beitrag an einer Überfülle von Namen unbekannter Personen und Organisationen, die die Scharnierfunktion des Studienzentrums bezeugen sollen. Möglicherweise wäre ein solcher Nachweis anhand ideologischer Kontinuitäten und Überschneidungen angebrachter gewesen.

Einen interessanten Beitrag zur Geschichte der bundesdeutschen Vergangenheitspolitik stellt auch das aus einer Magisterarbeit hervorgegangene Buch Geralf Gemsers über die Frage der "Vorbildwirkung" des wegen seiner Beteiligung am Attentatsversuch vom 20. Juli 1944 hingerichteten Wehrmachtsgenerals Erich Hoepner (1886-1944) dar. Anlass der Arbeit war die Diskussion über eine mögliche Namensänderung des Berliner "Ernst-Hoepner-Gymnasiums", weswegen das Buch den etwas irreführenden Titel "Darf eine Schule diesen Namen tragen?" trägt. Dass dies eine rhetorische Frage ist, die eindeutig mit "Nein" zu beantworten ist, zeigt Gemsers biografische Studie über den - von der Widerstandsforschung bisher nur unzureichend untersuchten - Generaloberst Erich Hoepner eindeutig.

Im Zentrum des Buches steht Hoepners zweifelhaftes Wirken vor 1944. Ähnlich wie andere Mitglieder des militärischen Widerstandes wie Eduard Wagner oder Henning von Tresckow teilte Hoepner nämlich offenkundig nicht nur weitgehend die NS-Ideologie, sondern war auch unmittelbar an den Verbrechen der Wehrmacht in Polen und der Sowjetunion beteiligt. So kann Hoepners Aufmarschbefehl vom 2. Mai 1941 geradezu als paradigmatischer Beleg für den deutschen Vernichtungskrieg gelten: Der Generaloberst hatte den bevorstehenden Überfall auf die Sowjetunion zum Abwehrkampf gegen "das Slawentum" und den "jüdischen Bolschewismus" stilisiert, der mit "ungehörter Härte" bis zur "erbarmungslosen Vernichtung des Feindes" geführt werden müsse; der berüchtigte "Kommissarbefehl" fand seinen Niederschlag in Hoepners ausdrücklichem Hinweis, dass es "keine Schonung für die Träger des heutigen russisch-bolschewistischen Systems" geben dürfe. Gemser führt noch zahlreiche weitere Dokumente an, welche die Verbrechen des späteren Widerständlers eindeutig belegen. Hierzu zählen etwa seine Vorschläge, Giftgas gegen Partisanen einzusetzen, seine Anstachelungen zu Pogromen im Baltikum, seine Anordnungen zu Geiselerschießungen und zum Niederbrennen ganzer Dörfer oder seine enge Zusammenarbeit mit Walter Stahlecker, dem Kommandeur der Einsatzgruppe A, die bis Ende 1941 im Baltikum annähernd 250.000 Juden ermordete.

Das vorläufige Ende von Hoepners Fronteinsatz erfolgte im Januar 1942 und hatte mit "Widerstand" nicht das Geringste zu tun: Der Generaloberst hatte den Rückzug der vor Moskau in eine ausweglose Lage geratenen deutschen Truppen befohlen und war daraufhin auf Hitlers persönliche Anordnung hin entlassen worden. Gemser stellt schlüssig heraus, dass die Motive Hoepners, sich am 20. Juli zu beteiligen, wohl weniger "grundlegender Natur" gewesen sind, sondern vorwiegend seiner persönlichen Degradierung sowie der militärisch ausweglosen Lage geschuldet waren.

Der letzte Teil des Buches widmet sich schließlich dem - bisher erfolglosen - persönlichen Einsatz des Autors für eine Namensänderung des Berliner Erich-Hoepner-Gymnasiums, das diesen Namen seit 1956 trägt. Dabei gab es bereits seinerzeit, als der überwiegende Teil der Bevölkerung die Attentäter vom 20. Juli wohl noch für "Verräter" hielt, erhebliche Zweifel an der "Vorbildfunktion" Hoepners. Dass Schulleitung und Behörden allerdings noch mehr als sechzig Jahre später am zweifelhaften Namenspatron festhalten, mutet schon etwas befremdlich an. Eingebettet sind Gemsers Ausführungen über diese Auseinandersetzung in grundlegende Überlegungen zu den moralischen und pädagogischen Anforderungen von Schulnamen, die allerdings mitunter etwas langatmig sind und angesichts der zu vor geschilderten Biografie Hoepners auch gar nicht notwendig gewesen wären. Lesenswert ist das Buch denn auch vor allem aufgrund des gut recherchierten Mittelteils über den mörderischen Wehrmachtsgeneral, wirft dessen Biografie doch erneut ein bezeichnendes Licht auf die mitunter zweifelhaften Hintergründe des militärischen Widerstandes.

Die hier vorgestellten neueren Studien zur Vergangenheitspolitik stellen freilich lediglich eine selektive Auswahl eines zunehmend unübersichtlichen Forschungsfeldes dar. Nach ihrer Lektüre ergibt sich ein zwiespältiges Bild. Besonders groß sind die Unterschiede bei den rechtshistorischen Forschungen: Neben vielfältigen Beiträgen mit überraschenden Ergebnissen, wie sie etwa im Sammelband von Norbert Frei zu finden sind, vermochten vor allem die rechtshistorischen Arbeiten über Österreich nur bedingt zu überzeugen. Auch neueren Versuchen, die Besonderheiten der österreichischen Vergangenheitspolitik mit den Mitteln der Psychoanalyse zu erklären, wie von Zöchmeister und Sauer vorgelegt, ist mit Skepsis zu begegnen. Eine positive Ausnahme unter den neueren Studien zur österreichischen Vergangenheitspolitik ist allein das hervorragend geschriebene Buch von Katharina Wegan. Aber auch personenbezogene Publikationen wie der von Wolfram Wette herausgegebene Band über den "Fall Filbinger" oder von Geralf Gemser über den Wehrmachtsgeneral und Widerstandskämpfer Erich Hoepner vermögen wichtige Details zu bieten. Sie zeigen zudem, dass "Vergangenheitspolitik" ein politisch umkämpftes Terrain war, ist und wohl auch bleiben wird.


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Geralf Gemser: Darf eine Schule diesen Namen tragen? Zur Vorbildwirkung des Wehrmachtsgenerals Erich Hoepner.
Tectum Verlag, Marburg 2005.
271 Seiten, 24,90 EUR.
ISBN-10: 3828889271

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Titelbild

Markus Zöchmeister / Joachim Sauer: Langes Schweigen - Späte Erinnerung. Die Wehrmachtsausstellung in Salzburg.
Studien Verlag, Innsbruck 2005.
191 Seiten, 21,00 EUR.
ISBN-10: 3706519275

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Titelbild

Katharina Wegan: Monument - Macht - Mythos. Frankreich und Österreich im Vergleich nach 1945.
Studien Verlag, Innsbruck 2005.
388 Seiten, 39,90 EUR.
ISBN-10: 3706519356

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Titelbild

Claudia Kuretsidis-Haider: Das Volk sitzt zu Gericht. Österreichische Justiz und NS-Verbrechen am Beispiel der Engerau-Prozesse 1945-1954.
Studien Verlag, Innsbruck 2006.
497 Seiten, 53,00 EUR.
ISBN-10: 3706541262

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Titelbild

Wolfram Wette (Hg.): Filbinger - eine deutsche Karriere.
zu Klampen Verlag, Springe 2006.
191 Seiten, 18,00 EUR.
ISBN-10: 3934920748

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Titelbild

Thomas Albrich / Winfried R. Garscha / Martin F. Polaschek (Hg.): Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht. Der Fall Österreich.
Studien Verlag, Innsbruck 2006.
349 Seiten, 29,90 EUR.
ISBN-10: 3706542587

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Norbert Frei (Hg.): Transnationale Vergangenheitspolitik. Der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg.
Wallstein Verlag, Göttingen 2006.
656 Seiten, 42,00 EUR.
ISBN-10: 3892449406

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