Walter Müller-Seidel in Konfliktkonstellationen an den Seminaren für Deutsche Philologie der LMU München in den Jahren um 1970

Von Jörg SchönertRSS-Newsfeed neuer Artikel von Jörg Schönert

Vorbemerkung: Die Auswertung von Materialien in diesem Beitrag, der zuerst als pdf-Datei 2012 auf der Website Walter Müller-Seidel erschienen ist, folgt mit ergänzenden Details Ulrich Dittmanns vorgabenreichem Beitrag zum Münchner Symposion vom 2. Juli 2011 über „Wissenschaftsgeschichte aus (auto-)biographischer Sicht“. Im Anschluß an ein Projekt von Walter Müller-Seidel. Ich danke ihm insbesondere für die ROTZEG-Materialien zur Kritik der methodengeschichtlichen Vorlesung von W.M.-S. im WiSe 1974/75; bei Bernd Dammann (Erwitte/Halberstadt), Hans-Wolf Jäger (Universität Bremen) und Hans-Harald Müller (Universität Hamburg) bedanke ich mich für hilfreiche Kommentare zu meinem Beitrag.

Im Blick auf die bildungs- und hochschulpolitischen Entwicklungen lassen sich für die Universitäten im Freistaat Bayern zum Zeitraum um 1970 zwei begrenzende Ereignisse markieren: die 1966 ergangenen Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Neuordnung des Studiums und die Bekanntmachung des Bayerischen Hochschulgesetzes am 21.12.1973; es wurde nach jahrelangen Diskussionen und wiederholten Protestaktionen der Studierenden (intensiv im WiSe 1972/73 und SoSe 1973) vom Bayerischen Landtag am 28.11.1973 verabschiedet. W.M.-S. war an den Diskussionen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnungen (insbesondere der Lehrerausbildung) sowie zu den Umgestaltungen der Hochschulorganisation in besonderer Weise beteiligt durch das Wahrnehmen von akademischen Mandaten und Leitungsfunktionen an der LMU München,[1] durch seine Führungspositionen im Deutschen Germanisten-Verband und im Philosophischen Fakultätentag sowie durch Beratungsleistungen für die Hochschulrektoren- und die Kultusministerkonferenz.[2] Die aus solchen Zusammenhängen erwachsenen zahlreichen Konfliktkonstellationen werden in diesem Beitrag nur am Rande berücksichtigt. Im Blickpunkt stehen die fachpolitischen Probleme der Hochschulgermanistik[3] und das institutionelle Geschehen an den beiden Seminaren für Deutsche Philologie der LMU München mit Auseinandersetzungen im Kräfte-Dreieck von Professoren, Akademischem Mittelbau (insbesondere den Wissenschaftlichen Assistenten) und Studierenden.[4]

1.  Konflikte zwischen Seminarvorständen,[5] Assistenten und Studierenden

Seit den späten 1960er Jahren suchten die ‚linken’ Gruppen der Studierenden die hochschulpolitischen Auseinandersetzungen mit den Professoren als ‚Klassenkampf’ zwischen machtbewußten Ordinarien und unterdrückten Studierenden zu gestalten. In der diesbezüglichen Informationspolitik erhielt neben der sog. Aufklärungsarbeit die polarisierende Polemik (bis hin zur Diffamierung) eine wichtige Funktion. An den beiden Münchner germanistischen Seminaren kam dabei der kontinuierlich anwachsenden Gruppe der aktiven und zu weiterqualifizierenden Forschungsprojekten beurlaubten Wissenschaftlichen Assistenten eine weithin unbestimmte Rolle zu, die auch durch überregionale Entwicklungen zu einem eigenständigen Interessenverband (wie der „Bundesassistentenkonferenz“, gegründet im März 1968 als hochschulpolitische Interessenvertretung des ‚Akademischen Mittelbaus’, Selbstauflösung 1974) und die lokale ‚Assistentenvollversammlung’ dieser Institute kein markantes Profil erhielt. In den Konfliktkonstellationen der beiden Seminare suchten zum einen die Studierenden die Assistenten als Bündnispartner (für den ‚Widerstand der Unterdrückten’) zu gewinnen, zum anderen bestanden die Ordinarien auf der ihnen hochschulgesetzlich zugewiesenen ‚Dienstaufsichtspflicht’. Zusammen mit den ‚junghabilitierten’ Privatdozenten sowie den beamteten Konservatoren und Wissenschaftlichen Räten bildeten die Assistenten der Münchner Lehrstühle eine in ihren hochschul- und fachpolitischen Einstellungen heterogene Gruppe. Als gemeinsame Zielvorstellung konnte jedoch gelten, daß mögliche Vermittlungen zwischen den widerstreitenden Parteien der Professoren und Studierenden gesucht und eine aufklärende (nicht ideologisierende) Informationspolitik verfolgt werden sollte.

Zu einer frühen Herausforderung für die Bewältigung von Konfliktkonstellationen kam es im ersten Halbjahr 1969. Nach den Ereignissen des Berliner Germanistentags im Oktober 1968 stand ‚das Fach’ noch mehr als zuvor in einer gesellschaftspolitisch orientierten Diskussion. In diesem Sinne meldete sich Hans-Wolf Jäger, Wissenschaftlicher Assistent am Münchner Seminar für Deutsche Philologie II, in der Januar-Ausgabe der Münchner Studentenzeitung (S. 6) zu Wort – unter der Schlagzeile „Machtinstrument oder Wissenschaft oder schafft Wissen Macht. Germanistik und Gesellschaft“. Der Artikel beginnt mit einer mittlerweile ikonisch etablierten Wendung: „Während am 2. Juni 1967 ein exotischer Tyrann in Berlin den Klängen von Mozarts ‚Zauberflöte’ lauscht, die man ihm zu Ehren aufführt, wird vor dem Theater ein Germanistikstudent erschossen. Er protestierte gegen die Feier jenes Tyrannen durch die Repräsentanten unseres Gemeinwesens.“ Es folgt die wissenschaftliche Annotation: 1791 hatten auf deutschem Territorium reaktionäre „Obskuranten“-Kreise ein Aufführungsverbot für die „Revolutionsoper“ erwirken wollen; sie nahmen Anstoß am Sieg von Sarastro, dem Vertreter von „Aufklärung und Humanität“, über die Königin der Nacht, die Vertreterin der „alten finstern Despotie“. Als „Perversion“ der damit bezeichneten aufklärerischen Tradition in der Kulturund Musikgeschichte sei anzusehen, daß mit der Berliner Aufführung dieser Oper ein orientalischer Despot geehrt wurde, als „peinliche Selbstdiskreditierung einer bildungsbegüterten Sozietät.“

An diesem Eklat trage Wissenschaft auch Mitschuld – im Hinblick auf „die Kunst-, Musik- und Literaturgeschichte [..], die seit Jahrzehnten unsere Aufmerksamkeit auf künstlerische Ründe, auf Wohlklang und Tiefsinn fixiert und uns abgewöhnt hat, nach den soziologischen Umständen eines Kunstwerks, seinen politischen Absichten und Einschlüssen zu fragen. Vor allem die republikanische Tradition unserer Literatur hat uns diese Wissenschaft lange entrückt oder verdorben.“ Jäger verweist auf Herder, den Göttinger Hain und Hölderlin sowie auf „offen politische Autoren“ wie Büchner, Heine oder Brecht. Auch die aktuelle Germanistik konzentriere sich auf ästhetische und formale Aspekte dieser Literatur unter „Kastration ihres emanzipatorischen Charakters“: „Gerade die Vernachlässigung des politischen, sozialen Kontextes von Dichtungen hat die genannten Autoren zur unschuldigen Beute von Bildungspolitik und Selbstrechtfertigung werden lassen.“ Insbesondere die sog. werkimmanente Interpretation folge „einer Artigkeit des Einfühlens“ und „engsinniger Untersuchung […] formaler Qualitäten“ – und diese wissenschaftliche Praxis wirke bis in den Schulunterricht hinein. So werde Beschäftigung mit Literatur zum permanenten Ablenkungsmanöver von den Bereichen der „Machtpolitik und Wirtschaft“, „wo allein unser Schicksal ernsthaft verhandelt wird.“ An Beispielen wird aufgezeigt, wie ein solches Verständnis von Literatur und Literaturgeschichte durch Institutionen und Repräsentanten der Politik und Wirtschaft in den späten 1960er Jahren gestützt und gefördert wurde. Damit verbunden ist die Kritik an der aktuellen Germanistik-Prominenz in Forschung und Lehre, „die sich selbst differenzierter denkt als sie ist“ und Fragen „nach dem Wohin und Wozu und Für-wen unserer Wissenschaft“ (ihrer „gesellschaftlichen Selbstbestimmung“) „erregt abweist“. „Wenn die germanistische Forschung in der Schule oder durch Presse und Rundfunk das Ghetto autistischer Gelehrsamkeit verläßt, ist sie immer und in jedem Falle politischen Machinationen, Aufstutzungen und Filterungen unterworfen“ – also keinen direkten politischen Indienstnahmen (wie etwa im Nationalsozialismus). Jäger plädiert deshalb für eine offene und methodologisch reflektierte „gesellschaftliche Literaturbetrachtung und -wertung“: „Wir möchten wissen, wem wir in die Hände arbeiten, und über das Schicksal, das unsere Arbeit in Schule und Kommunikationsmitteln erfährt, mitbestimmen. Wir möchten das Fach nicht wechseln, sondern es ändern […], daß Wissenschaft in der Gesellschaft eine kritische und emanzipatorische Funktion erfülle [Hervorhebungen im Original]!“ Damit schließt der Beitrag.

Auf Hans-Wolf Jägers Philippika zur Germanistik der 1960er Jahre wird in den Informationen der Seminare für Deutsche Philologie nicht direkt reagiert, doch lassen die in den Informationen Nr. 4 (SoSe 1969) berichteten Konflikte zu seiner Seminarpraxis aufmerken. Die Auseinandersetzungen sind einbezogen in die Beschwerden des sog. Assistenten-Flugblatts (Ende Januar 1969, mit den Autoren Marie-Luise Gansberg, Hans-Wolf Jäger, Paul Gerhard Völker und Werner Weiland).[6] Sie betreffen unterschiedliche ‚Disziplinierungsmaßnahmen’ der Ordinarien, die gerechtfertigt werden in einem Beitrag von Hans Fromm mit dem Titel „Zum ‚Assistentenflugblatt’“ in Informationen Nr. 4 (S. 9f.) zum SoSe 1969. Auf die ‚öffentliche Kommunikation’[7] per Flugblatt wird in den Informationen geantwortet mit der Veröffentlichung eines Briefes an die Verfassergruppe. Das dabei zu erörternde Problem geht aus von der Frage, wie selbständig Assistenten lehren dürfen, und soll Antwort geben auf den Vorwurf, daß „eine […] Gruppe von Assistenten, die ein unorthodoxes wissenschaftliches Konzept verfolgt“, von den Vorständen „eingeschüchtert“ werden soll.[8]

Fromm hält fest: Assistenten gehören dem Lehrkörper an; sie haben aber ihre „wissenschaftliche Ausbildung noch nicht abgeschlossen“ und können „somit noch nicht alle die Freiheiten in Anspruch nehmen […], die habilitierten Mitgliedern des Lehrkörpers zuerkannt werden.“ Zur Mitarbeit in der Lehre muß für sie ein inhaltlich spezifizierter Lehrauftrag erwirkt werden. Zu klären war der Problemfall des Proseminars von Hans-Wolf Jäger im WiSe 1968/69. Fromm: „Es ist bedauerlich, daß bisher immer noch nicht eine angekündigte Stellungnahme seitens der Universität vorliegt, welche sich mit dem Ausmaß der Weisungsgebundenheit von Assistenten beschäftigt, die in Form eines Lehrauftrags am Grundstufenunterricht des Faches beteiligt sind. Ich kann darüber daher nur Vorläufiges sagen.“[9] Inhaltlich habe der Seminarleiter im Rahmen des erteilten Lehrauftrags freie Hand, doch in der formalen Organisation müssen die gültigen Verfahrensweisen eingehalten werden: Die Gestaltung und Leitung einer Lehrveranstaltung dürfe nicht – wie im Fall des Proseminars von Hans-Wolf Jäger vermutet – an ‚Unberechtigte’ (wie etwa Studierende) übertragen werden. Ausgelöst durch den anonymen Hinweis einer Seminarteilnehmerin wurde befürchtet, daß dieses Prinzip von Jäger preisgegeben worden war. Daraufhin ließen sich Friedrich Sengle und Hugo Kuhn, die Vorstände von Seminar II, von ihm über die Modalitäten seiner Seminarführung berichten; Sengle nahm zudem an einem der darauf folgenden Seminare teil – in „Wahrnehmung einer Aufsichtspflicht“, an der die Vorstände in umfassender Weise und bedingungslos festzuhalten gedachten.[10]

Ihre Aufsichtspflicht betrifft – so die Vorstände – auch die von den Assistenten durchgeführten Korrekturen der Zwischenprüfungen zum Abschluß des Grundstudiums; so waren etwa Stichproben zu den Korrekturen von Marie-Luise Gansberg angeordnet worden (veranlaßt von W.M.-S., durchgeführt von Friedrich Sengle, dem Dienstvorgesetzten der inkriminierten Wissenschaftlichen Assistentin), weil ihre Notenfestsetzungen vom durchschnittlichen Notenspiegel abwichen und von den Vorständen befürchtet wurde, daß dafür politische („nicht gegenstandsgerechte“) Einschätzungen der Klausurleistung maßgeblich gewesen waren.

Eine weitere Beschwerde galt dem Umstand, daß Werner Weiland die Eröffnung des Habilitationsverfahrens auf der Grundlage seiner Studie zu „Der bürgerliche Rechtsstaat in Kleists Novellen“ (im Manuskript) verweigert worden war, weil deren qualitative Anerkennung als Habilitationsleistung in Frage stand. An dieser Einschätzung konnte auch eine empfehlende Begutachtung von vier Wissenschaftlichen Mitarbeitern und Assistenten Sengles nichts ändern; über die wissenschaftliche Qualität eines zu Habilitierenden sollen – darauf pochten die Vorstände – nur Habilitierte urteilen. Schuldig blieb man dabei allerdings die Antwort auf die im „Assistenten-Flugblatt“ geäußerte Bitte, zugunsten einer „rationalen Klärung der Situation“ die „Beurteilungskriterien für die Einstellung und Habilitationswürdigkeit von Assistenten“ offenzulegen.

Ein letztes Monitum im „Assistenten-Flugblatt“ betraf Zurechtweisungen des Lehrbeauftragten Dr. Völker, der „Sprach- und Interpretationsübungen zur deutschen Literatur des Mittelalters“ übernehmen sollte.[11] Im SoSe 1967 wollte Völker ein fachgeschichtlich-kritisches Proseminar zum Problem von „Germanistik und Nationalismus“ (einem zentralen Aspekt des Münchner Germanistentages 1966) ankündigen. Gestützt auf Bedenken gegenüber einer ausschließlich ideologischen Festlegung für den kritischen Zugang bei einem solchen Thema, wies der Mediävist und Seminarvorstand Hugo Kuhn den Lehrbeauftragten an, auf dieses Vorhaben zu verzichten. Als Paul G. Völker für das SoSe 1968 ein Proseminar „Einführung in die Semantik. Übungen zur politischen Terminologie seit 1945“ ankündigte (sich also nicht auf den Gegenstandsbereich ‚deutsche Literatur des Mittelalters’ bezog), ersparte er sich eine Rückfrage bei den Seminarvorständen, die dann ihrerseits die Überschreitung des ihm erteilten Lehrauftrags rügten und ihn um eine (dem Lehrauftrag entsprechende) Anpassung des Themas für das bereits in das Lehrprogramm aufgenommene Proseminar ersuchten. Für das WiSe 1969/70 wurde schließlich Völkers Lehrauftrag nicht mehr erneuert.

Auf die Weiterungen im ‚Fall Völker’ ging die Münchner Studentenzeitung vom 17.11.1969 (S. 4) ausführlich unter der Überschrift „Zur Situation der Germanistik“ ein – mit einem Abdruck der Presse-Erklärung, die von den Seminaren für Deutsche Philologie der LMU München zur Nichterneuerung des Lehrauftrags von Dr. Völker abgegeben worden war.[12] Herausgestellt wurde, daß diese Vorgehensweise nicht das Ziel habe, „eine unerwünschte politische Meinung zu unterdrücken. […] Es ging allein darum, ein Mindestmaß an Ordnung und zumutbaren Arbeitsverhältnissen am Arbeitsplatz zu gewährleisten.“ Inkriminierend war die Tatsache, daß Dr. Völker im SoSe 1969 den Vertrieb „einer Schrift (‚apo press’) […] im Institut […] veranlaßte oder billigte.“ Darin heißt es: „ Nicht nur dem Huber,[13] sondern allen reaktionären Drecksäuen wie Kapitalisten, Staatsfunktionären, Rektoren und ähnliches [sic] Gesindel müßt ihr permanent in den Sack treten.“ Auch im Falle, daß Dr. Völker nicht der Urheber dieser Aufforderung sei, trage er dafür die volle Verantwortung, da der Text unter seinem Namen vervielfältigt wurde. Er habe mit diesem Text für „Gewalt und Sabotage gegen Universität und Forschung agitiert.“ Zudem habe er im SoSe 1969 im Seminargebäude zu gewaltsamen Aktionen aufgerufen, die am 26.6.69 in der Besetzung eines Institutsraums durch Studenten resultierten. Allein schon die eigenmächtige Überschreitung des Dr. Völker erteilten Lehrauftrags im SoSe 1968 führe eigentlich „ohne weiteres zur Beendigung des Vertragsverhältnisses“ als Lehrbeauftragter.

Zu dieser Presse-Mitteilung wurde in der MSZ eine „Persönliche Erklärung“ Völkers gestellt. Darin erklärt er u.a.: „In der Verherrlichung der Ordnung der Ordinarienuniversität und in der Kennzeichnung der bestehenden Zustände an deutschen Universitäten als ‚zumutbare Arbeitsverhältnisse’ kann ich nichts als Hohn erkennen. Es fällt mir nicht schwer, diese Ordnung und diese Arbeitsverhältnisse als unzumutbar zu bezeichnen und zuzugeben, dagegen argumentiert zu haben.“ Daß er zu gewaltsamen Aktionen gegen die Seminare für Deutsche Philologie aufgerufen habe, entspreche jedoch nicht den Tatsachen.

Auf das „Assistenten-Flugblatt“ hatte bereits im Februar 1969 unireport (S. 3) mit einem Artikel von „H. F. Kopp u.a.“ reagiert; er trägt die Überschrift „Mittelalterliche Bräuche“ und wird eingeleitet mit einem Zitat des Mediävisten Hugo Kuhn aus einer Podiumsdiskussion vom 19.12.1968: „Es gibt keine Herrschaft am Deutschen Seminar“. Dieses Diktum forderte – so die Verfasser – zu Gegenbeweisen heraus, die „geschurigelte Germanistikstudenten“ sammelten und die zudem für vier persönliche Fälle im „Assistenten-Flugblatt“ herausgestellt wurden,[14] um die Abhängigkeiten der weisungsgebundenen Assistenten von ihren Ordinarien zu belegen: Selbst „Ordinarienwillkür“ müßten sie im Hinblick auf ihr berufliches Fortkommen hinnehmen.[15] Polemisch werden die Seminarvorstände als die „sechs Stellvertreter“ des „lieben Gottes“ „auf den Münchner Germanistiklehrstühlen“ angesprochen und namentlich genannt – so auch W.M.-S., „der sich den Studenten gewöhnlich als liberaler Mittler anzubiedern versucht.“

In unzutreffender Weise wird den Germanistik-Ordinarien vorgeworfen, daß sie sachliche und personale Ressourcen (wie die Mitarbeit von Assistenten und Sekretärinnen) für Publikationsprojekte im Sinne „einträglicher Privatgeschäfte“ (so die Zwischenüberschrift) nutzen. Unter der weiteren Zwischenüberschrift „Kollegiales Getätschel“ wird das aktuelle Rezensionswesen gekennzeichnet, das weithin Kritik ausblendet, um die wissenschaftliche Reputation der Rezensierten nicht zu beschädigen und ihnen damit die Chancen auf auswärtige Berufungen zu erhalten, die durch Verbesserung der Bezüge abgewendet werden können. Nur ihre Reputation und ihre Einkommensverhältnisse seien Ordinarien wichtig; es mangele ihnen jedoch an Engagement für ihr Institut, ihre Lehrveranstaltungen und ihre Studierenden.

‚Freiheit von Forschung und Lehre’ gelte dagegen nicht für die Assistenten; so habe Sengle am 13.12.1968 erklärt: „Der Wissenschaftsbegriff der Assistenten muß mit dem der Professoren koordiniert werden“; eine solche Auffassung führte dazu, daß Hans-Wolf Jägers Proseminar, „das neue methodische und didaktische Ansätze erprobt[e]“, im WiSe 1968/69 kontrolliert wurde. Im Zusammenhang mit Weilands gescheitertem Versuch, seine Kleist-Studie als Habilitationsschrift einzureichen, schließt der Beitrag einen polemischen Ausfall gegen W.M.-S. ein, der sich „von Freunden und Schülern für einen bedeutenden Kleistforscher halten“ lasse und sein Kleist-Bild nicht durch Weilands gesellschaftswissenschaftlichen Ansatz gestört sehen wolle.

Unter der Zwischenüberschrift „Abgetakelte Prominenz“ wird die Praxis von Gastvorträgen in der Münchner Germanistik kommentiert. Prinzipiell gelte, daß Ordinarien ihre ‚Monopolstellung’ in der Wissenschaft nicht durch selbständige Beteiligung von Studierenden und Assistenten beeinträchtigt sehen wollen. Ihr ‚Heim-Prestige’ solle auch durch Gastvorträge nicht gefährdet werden, so werde zumeist „abgetakelte Prominenz aufgefahren“ (z.B. seien zuletzt Vorträge von Paul Böckmann und Gerhard Baumann nicht auf der Höhe des aktuellen Forschungsstandes gewesen).

Auf diesen unireport-Beitrag wurde in Informationen Nr. 4 (S. 10f.) zum SoSe 1969 mit einem Beitrag „Schmutzige oder beschmutzte Wäsche?“ reagiert. Dabei will der ungenannte Verfasser – wie stets für die im Mitteilungsblatt der Seminare veröffentlichten „Meinungen zu aktuellen Fragen der Hochschulpolitik“ – auf Polemik verzichten. Allerdings wird der inkriminierte Artikel gleich eingangs als eine „ausgekübelte Ladung Unrat“ gekennzeichnet; auf diese Weise werde die ‚schmutzige Wäsche’, die gewaschen werden soll, erst zu einer solchen gemacht. Die Vorwürfe von „H. F. Kopp u.a.“ werden Schritt für Schritt ‚abgearbeitet’, und das Faktum, daß mit ‚u.a.’ anonyme Autoren an der Polemik beteiligt sind, wird mit nicht näher ausgeführten Verdachtsmomenten herausgehoben.

Ein letzter Konfliktfall soll anhand seiner Darstellung in Informationen Nr. 10 (S. 7f.) zum WiSe 1971/72 aufgegriffen werden. Es galt, massiven Protesten von Studierenden zu begegnen, die sich darauf bezogen, daß dem Privatdozenten Klaus Briegleb vom Kultusministerium keine Berechtigung zur Mitwirkung für das Staatsexamen zu den Lehrämtern erteilt wurde. Auf die – einer solchen Beauftragung regelhaft vorausgehende – Anfrage bei den Vorständen der beiden Seminare für Deutsche Philologie wurde keine befürwortende Antwort erteilt. In ihrem Beitrag weisen die Vorstände darauf hin, daß mit der (1970 vollzogenen) Habilitation von Briegleb zwar die Voraussetzung zur Mitwirkung in den Staatsexamina geschaffen worden sei, nicht aber ein Anrecht darauf erworben wurde. Die Entscheidung treffe das Kultusministerium. Als Grund für die Nicht-Befürwortung in der ‚causa Briegleb’ wird dessen Seminarpraxis genannt. Er habe im SoSe 1971 für die Vergabe von Leistungsnachweisen in seinem Hauptseminar auch für die bloße Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe ein „Grundzeugnis (Note 3)“ ausstellen wollen. Nach Ansicht der Vorstände sind Hauptseminarscheine als Voraussetzungen für die Teilnahme am Staatsexamen nur für nachprüfbare individuelle Leistungen zu erteilen, so daß die angekündigte Vorgehensweise des Privatdozenten der Prüfungsordnung widerspreche.

In keinem rechtlichen Zusammenhang mit der Auskunft zur möglichen Beteiligung von Klaus Briegleb an den Staatsprüfungen steht ein weiterer Konflikt, auf den in dieser Ausgabe der Informationen auch eingegangen wird – mit einer unüblichen öffentlichen Information zum Begutachtungsvorgang in der Habilitation des Privatdozenten. Im Vorwort (vom 12.8.1971) zu seiner 1971 im Druck erschienenen Habilitationsschrift Lessings Anfänge 1742-1746. Zur Grundlegung kritischer Sprachdemokratie formuliert Briegleb Dank an seinen „Lehrer Hugo Kuhn“: „vor allem seiner Autorität verdanke ich eine Konstellation, in der es möglich wurde, mein Habilitationsverfahren mit dieser Arbeit (deren politische Motivation und fachpolemische Tönung und Problematik unter den gutachtenden Kollegen nicht auf ungeteilte Anerkennung treffen konnte) im Juli 1970 abzuschließen.“ Die germanistischen Kommissionsmitglieder Roger Bauer, Hugo Kuhn und W.M.-S. erklären: In den der Fakultät eingereichten Gutachten sei nicht von „politischer Motivation“ die Rede; der Untertitel der Publikation wurde in Abänderung der Titelei der Habilitationsschrift neu eingefügt;[16] die Buchpublikation sei den Unterzeichneten erst im Januar 1972 bekannt geworden (d.h. nach der Anfrage des Kultusministeriums zur Prüfungsberechtigung). Es wird darauf verwiesen, daß keines der eingereichten Gutachten die Ablehnung der Habilitation empfohlen hatte. Allerdings habe die Habilitationsschrift in den Gutachten – so auch in dem des Philosophen Krings – deutliche Kritik erfahren.

Dieser Konflikt wurde im Institutsgeschehen nicht weiter verfolgt; in derselben Ausgabe der Informationen (S. 3) wird mitgeteilt, daß Klaus Briegleb zur Wahrnehmung einer Professur an der Universität Hamburg beurlaubt wurde; zum 31.1.1973 erfolgte seine Berufung am Hamburger Literaturwissenschaftlichen Seminar.

2.  Walter Müller-Seidel in der Polemik der studentischen Presse und Flugblätter

In Informationen Nr. 4 (S. 8f.) zum SoSe 1969 erschien – Hans Fromms Stellungnahme zum „Assistenten-Flugblatt“ vorausgehend – von W.M.-S. der Beitrag „Zur ‚Assistenten-Reform’“. Der Autor geht von veränderten Personalverhältnissen an den Universitäten der Bundesrepublik Deutschland aus. Im Zuge des Ausbaus der Hochschulen seien die Stellen für Wissenschaftliche Assistenten erheblich vermehrt worden. Diese Gruppe bilde sozusagen eine schon gut organisierte ‚dritte Kraft’, die im hochschulpolitischen Kräftespiel von mehreren Seiten umworben wird. Eine solche große Gruppe sei im Humboldt’schen Modell der Universität noch nicht vorgesehen gewesen und erscheine als ein Phänomen der ‚neuen Universität’. Die Assistenz fülle nun das Vakuum zwischen Studium und Professur. In früheren Zeiten war ein Assistent das ‚Mädchen für alles’, zumeist ohne Verpflichtungen zu eigenständigen Lehrveranstaltungen – sozusagen „das fünfte Rad am Wagen“.

Im Verlauf der 1960er Jahre seien die germanistischen Institute der größeren Universitäten zu einem ‚akademischen Großbetrieb’ mit verteilten Aufgabenbereichen geworden.[17] An den meisten Universitäten übernahmen die Assistenten die Proseminare für die Studienanfänger (bis zur Zwischenprüfung). Durch diese Lehraufgaben verzögerte sich vielfach ihre weitere akademische Qualifikation: „Sie wurden älter und älter, aber an der Gehilfenfunktion änderte sich wenig. Daß sich dabei ungute Abhängigkeitsverhältnisse herausgebildet hatten, ist nicht zu leugnen. Aber daß es vielfach sehr kollegiale, liberale und fast freundschaftliche Verhältnisse gab, sei nicht verschwiegen.“[18] Ungeachtet dessen sei es dringlich notwendig, den traditionellen Assistenten-Status in den neu zu erarbeitenden Hochschulgesetzen zu reformieren. Dazu habe eine Assistentenkonferenz im Februar 1968 in Bad Godesberg sinnvolle Vorschläge entwickelt: „Die dort erarbeiteten Empfehlungen wurden am 1. Oktober [1968] in Tutzing anläßlich eines außerordentlichen Philosophischen Fakultätentages von diesem übernommen und in einigen Punkten modifiziert. Diese Empfehlungen zielen darauf ab, den einzelnen Assistenten aus der engen Bindung an einen einzelnen Ordinarius zu entlassen. Seine Lehrtätigkeit wird anerkannt“ – als Lernerfahrung zur akademischen Weiterqualifikation; die dabei erzielten Erfolge sollten nach zwei bis drei Jahren überprüft werden, um den Weg zur Habilitation zu bestätigen oder das Dienstverhältnis aufzulösen.[19] Für die anzustrebenden Reformen sollten Professoren und Assistenten als gemeinsames Ziel verfolgen, den „reaktionären Ständestaat“ aus der Universität zu entfernen.

Auf diesen Beitrag bezieht sich in Informationen Nr. 5 (S. 6-8) zum WiSe 1969/70 die Wissenschaftliche Assistentin Marga Reis mit „Zur ‚Assistenten-Reform’. Eine Gegenmeinung“, worauf W.M.-S. in derselben Ausgabe der Informationen „zur Fortsetzung der Diskussion“ antwortet. Reis kennzeichnet die „zweitrangige Mündigkeit auch des promovierten Assistenten in wissenschaftlicher und didaktischer Hinsicht“, obwohl die Assistenten die Hauptaufgaben für die Lehre im Grundstudium wahrnehmen. Assistenzzeit sei kein organisatorisch geregelter Ausbildungsabschnitt, sondern das ungeregelte Umsetzen der bereits erworbenen Kompetenzen; die Habilitation markiere nicht den Abschluß eines eigenständigen Ausbildungsabschnitts (denn Habilitationsschriften seien zumeist Dissertationen in einem umfassenderen Zusammenhang), damit habe die Habilitation vielfach den Charakter eines Rituals. Assistenzprofessuren einzurichten, sei eine sinnvolle Alternative. W.M.-S. stimmt diesen Ausführungen insofern zu, daß die Assistenzzeit in der Tat bislang nicht als ein eigenständiger Ausbildungsabschnitt angesehen wurde; hierzu seien Verbesserungen angezeigt. Prinzipiell gelte: „Die bloße Hilfstätigkeit eines promovierten Assistenten in unselbständiger Stellung und die Abhängigkeiten, die sich damit verbinden, können unserem Denken nicht mehr entsprechen.“ Allein daraus lasse sich jedoch nicht rechtfertigen, die Habilitation abzuschaffen.

Eine polemische Fortsetzung der Diskussion hatte bereits kurz nach dem Erscheinen von Informationen Nr. 4 ein ungezeichneter Artikel in unireport vom Juni 1969 (S. 2) angestossen – unter der Schlagzeile „Die Liebesverhältnisse der Assistenten“. Zur Einleitung wird Polemik gegen die Informationen formuliert: „Ein universitäres Blümchen ist seit zwei Semestern im steigenden Maße bemüht, sich der Lächerlichkeit preiszugeben.“ Die Informationspolitik der Seminarvorstände stehe im Zeichen von „unfreiwilligen Hanswurstiaden, […] hilflosem Schwulst […], schleimigen Perfidien“. Als Beispiel für diese Perfidien sei der Beitrag „Zur ‚Assistenten-Reform’“ anzusehen, der mit W.M. unterzeichnet ist. In der Strategie ironischer ‚dissimulatio’ heißt es: „Wir wissen nicht, welcher Pseudonymus dahinter steckt. Diese Ordinarien lassen ja nicht einmal ihre Ghostwriter unterfertigen – sie selbst als Verfasser dieser Makulaturen anzunehmen, verbietet uns ein Rest von Respekt und Zutrauen zu ihrem Denk- und Ausdrucksvermögen.“ Unter Assistenten-Reform könnten eigentlich nur die Bemühungen der Betroffenen „um eine Verbesserung ihrer rechtlichen und finanziellen Stellung“ angesehen werden. W.M. schalte sich in „infamer Weise“ in diese Bemühungen ein. Man habe Münchner und auswärtige Assistenten zu diesem Beitrag eines Ordinarius befragt; daraus – so wird nahegelegt – sei die dann folgende Kritik zu den einzelnen Aussagen gewonnen. Zu behaupten, die Assistenten hätten mit der neu gegründeten Bundesassistentenkonferenz „einen ‚Verband mit allem Zubehör’“, sei, „wenn es nicht Hohn ist, dann […] blanke Dummheit“ – die BAK sei keine Berufsgenossenschaft und erhalte keine staatlichen Zuschüsse.

Als eine „miese“ Aussage von W.M. sei zu verstehen, daß man auf dem Gebiet der Assistenten-Reform innerhalb kurzer Zeit ein gutes Stück vorangekommen sei; einige wenige Assistenten „sind vielleicht darin vorangekommen, daß ihnen die Unwürdigkeit ihres Zustandes langsam aufgegangen ist.“ Einstellung und Entlassung von Assistenten sei allein Sache eines Ordinarius, ebenso verhalte es sich mit der Zulassung zur Habilitation, über die dann eine „zu großen Teilen fachlich inkompetente Habilitationskommission“ entscheide „nach hochschul- und gesamtpolitischen Gesichtspunkten.“ Letztlich sei „der Assistent […] immer noch eine Funktion im Prestigestreben des Ordinarius“; er solle ihm fachlich und politisch keine Schande machen sowie die Denkweise und Forschungsergebnisse des Lehrers in Proseminaren und Publikationen verbreiten. Zum Assistenten würden Konformisten und Radfahrer bestellt; Assistenturen führen zu „Rückgratverkrümmungen“ und zu „Kreach-ins“ bei den Professoren: „Der Assistent gewöhnt sich schnell daran wachend und schlafend sich zu fragen ‚ob er mich noch liebhat?’“ So ist „das Assistentenverhältnis […] eher ein Liebes- als ein Rechtsverhältnis.“ Die – von W.M. bezeichneten – kollegialen oder sogar freundschaftlichen Verhältnisse seien nicht in Sicht; es gelten „Abhängigkeit und Unmündigkeit“ – rechtlich gesichert durch „Dienstaufsichtspflicht“ des Ordinarius und „Weisungsgebundenheit“ des Assistenten. Gemeinhin vergessen wird, „daß Assistenten Hauptseminare halten und dort die Referate korrigieren, daß sie auch Magister- und Doktorarbeiten beurteilen, Staatsexamensklausuren durchsehen, Gutachten ‚vorbereiten’ (!) über auswärtige Wissenschaftler, die eine Fakultät als Ordinarien zu berufen wünscht.“ Zudem profitieren – so heißt es – Ordinarien von Assistenten-Tätigkeit „finanziell [vor allem in der klinischen Medizin] oder in ihrer Eitelkeit.“ Im Fazit wird W.M. der Einmischung in die Belange der Assistenten bezichtigt – er „möge in Zukunft in Dingen, die ihn nicht angehen, sein Maul halten.“

Von Seiten der Studierenden wird die polemische Auseinandersetzung mit W.M.-S. in einem Flugblatt vom 12.5.1969 zugespitzt; es montiert Zitate des Bonner Germanisten Benno v. Wiese (dessen NS-konforme Vergangenheit zum Diskussionsthema geworden war) und Zitate des Münchner Ordinarius W.M.-S. (die für ihn zumeist nicht verifiziert werden konnten) mit den Emblemen von Hakenkreuz und Maßkrug.

Einen Monat später (am 11.6.) schürt ein weiteres studentisches Flugblatt Empörung mit der Schlagzeile „Müller-Seidel will Diskussion über das Hochschulgesetz verhindern“: W.M.-S. lasse nicht zu, daß im Forum seiner Vorlesung der studentische Streik gegen den Entwurf zum Bayerischen Hochschulgesetz organisiert werden könne. Damit werden Ereignisse der Vorlesung vom 10.6. im Hörsaal 201 angesprochen. Eine Gruppe von Studierenden wollte die Vorlesung zur Diskussion über das Hochschulgesetz ‚umfunktionieren’. W.M.-S. interpretierte eine Abstimmung per Handzeichen im Hörsaal als Votum zum Abhalten der Vorlesung; die Studierenden beharrten auf ihrem Diskussionswunsch, so daß W.M.-S. den Hörsaal verließ. Seine Position wurde durch das Zitat einzelner Argumente der Kritik überwiesen: Er diskutiere nicht in der Öffentlichkeit, solange er in Flugblatt-Aktionen diffamiert werde; über die Vorlesungszeit von 16.15-17.00 Uhr verfüge und bestimme allein er; wenn Diskussionen erzwungen werden, werde ihm die ‚Freiheit der Rede’ verweigert. Unabhängig davon mißbillige auch er den Entwurf des neuen Hochschulgesetzes.

Auf diese Folge von heftiger Kritik und kruder Polemik reagierte eine Autorengruppe der Assistenten von W.M.-S. ihrerseits nun mit Satire und Polemik im Flugblatt „Jagdszenen aus der Schellingstraße“.[20] Daraus seien hier längere Passagen zitiert:

Diffamierung ist Mode geworden. Die Diffamierungskampagne gegen M.-S. und andere gehört zum Modesommer 1969, exemplarisch und stilbildend. Arsch ist progressiv und Scheiße chic. Ordinarien kommt man ordinär, ein etymologisches Mißverständnis! Die Jäger formieren sich im Unterholz.

Rekapitulieren wir einige Jagdszenen aus der Schellingstraße.

Im Februar blasen die Treiber: „… Müller-Seidel, der sich den Studenten gewöhnlich als liberaler Mittler anzubiedern versucht“ (unireport, Februar 1969). Das Organ der Aktionsgemeinschaft Demokratischer Universität unterschlägt, daß M.-S.s Dienstzimmer im WiSe 1968/69 dasvielbefahrene Schlupfloch der Fachschaftsprominenz war. Man konsultiert „arschige Ordinarien“ (Ch. Leszczynski im „flugblatt“ vom 14.1.69), aber der „Arsch“-Kriecher weiß im Foyer nicht mehr, was er im 4. Stock tut.

Allerdings: die Fachschaft hat inzwischen selbst („flugblatt“ vom 16.4.69) ihre Vorstellungen von sachbezogener Strategie expliziert: Information = Provokation + Agitation. Folgerichtig, daß man den liberalen Anbiederer ins gängige Vorstellungsklischee des fossilen Germanistenordinarius hineinprovoziert. Es gibt den deutschen Gartenzwerg und den deutschen Ordinarius […] – bequem, geldgierig, weihrauchlüstern …

„Müller-Seidel, der sich von Freunden und Schülern für einen bedeutenden Kleistforscher halten läßt…“ – seine Haupt- und Oberseminare als Akklamations- und Feiergemeinden? Dieses Idyll kann nur im Kopf von H. F. Kopp „und anderen“ spuken, die noch kein M.-S.-Seminar von innen gesehen haben. […]

Aber es kommt noch besser. Halali! Die Fachschaft demonstriert im „flugblatt“ vom 12.5.69, daß sie in Proseminaren so wenig in die Kunst des Zitierens eingedrungen ist wie auf der Höheren Schule in die des Zeichnens. Zum primitiven Provokationsklischee gehört eben auch die fatale deutsche Emblematik. Es lebe POP und die infantile Ideologiekritik der Basis-Babys. Denn Wahrheit und Lüge sind in ihr austauschbar zu montieren wie Maßkrug, Adler, Hakenkreuz und Worte: unbegrenzte Möglichkeiten zynischer Kombinatorik. Das „wissenschaftliche Gewissen“ und der „Nutzen der Sache“ (allein für diese Wendungen ist M.-S. verantwortlich) sind die unpassendsten Einlagen in der braunen Brühe dieses Jagdgerichts. Aber um Aufklärung geht es ja nicht!

Neue Jagdszenen. Die Treiber blasen zur Eskalation. Denn: der Ordinarius auf der Strecke ist mehr wert als der Huber im Zuber.[21] Ein anonymes Pamphlet in der letzten Nummer von „unireport“ (Juni 1969), „Die Liebesverhältnisse der Assistenten“ betitelt, befaßt sich mit einem Beitrag von M.-S. zur Assistenten-Reform, der als „schleimige Perfidie“ verleumdet wird, und schließt: „W. M. möge in Zukunft in Dingen, die ihn nicht angehen, das Maul halten.“ Die den germanistischen Augiasstall mistenden ghostwriter, munteren Stichwortlieferanten und feigen Hintermänner erfüllen mit „üblen Taschenspielertricks“ naiver Fiktionen lediglich ihr Jagdsoll. Mehr nicht. Man mag über M.-S.s Vorstellungen denken, wie man will. Er hat das Recht, seine Meinung zu sagen. Die repräsentative Intoleranz und der autoritäre Meinungsterror des „Völkerschen Beobachters“ und seiner Mitjäger stellen Springer samt BILD in den Schatten. Zynismus oder Zensur und neue Herrschaftsstruktur? Bestimmt „unireport“, wann M.-S. über welches Thema was zu sagen hat?

Nicht nur die niedere Stilebene der Flugblätter und Pamphlete scheint die nächtlichen Parolenschmierer und die Fäkal- sowie Sexualmetaphorik ihres „corpus inscriptionum latrinarum“ zu inspirieren. Noch sind die Jagdszenen bei permanent sinkendem Niveau im Gange und bald jagdschein-reif. Was der „unireport“ sät, treibt aus dem Uni-Abort üppige Blüten.

Müller-Seidel nimmt Stellung. – „Er soll das Maul halten.“
Müller-Seidel schweigt. – „Er leckt Hubers Scheiße.“
Müller-Seidel redet. – „Er biedert sich an.“
Müller-Seidel schweigt. – Wen wundert ’s?
Müller-Seidel liest. – „Er macht impotent.“

Für alle, deren Triebstruktur durch M.-S. – laut Wandparole – wirklich geschädigt sein sollte, inseriert „unireport“ (sinnigerweise im Kontext der zitierten „Liebesverhältnisse“) Posters und Präparate aus Dr. Müllers SexBoutique. Präparate gegen Diffamierungstrieb und Jagdfieber – hat er sie auch auf Lager?

(Eigendruck im Selbstverlag. Verantwortlich für den Inhalt: Günter Hess, Walter Klaar, Karl Richter, Jörg Schönert)

3.  Vorlesungen von Walter Müller-Seidel in der studentischen Kritik

In der hektographierten Publikation des Münchner ‚Germanistischen Arbeitskreises’ von Studierenden (in Zusammenarbeit mit der Fachschaft Germanistik) zum WiSe 1967/68 findet sich im Rezensionenteil zu Lehrveranstaltungen aus dem SoSe 1967 eine Kritik zur (vermutlich einstündigen) Vorlesung „Die Situation der Literaturwissenschaft“ von W.M.-S.; als Themen der einzelnen Vorlesungen werden aufgeführt: Epoche des Faschismus / Abschied von der Geistesgeschichte / Editionsmethoden / Russischer Formalismus / Kunst der Interpretation/ Stilwandel / Probleme der Poetik und Hermeneutik / Literatursoziologie / Marxistische Literaturwissenschaft / Literaturkritik / Sinn der Wissenschaft.

Die für die Vorlesung angekündigte ‚Methodenreflexion’ sei – so heißt es – ein wichtiges Thema, ihr gehöre „höchstes Interesse aller vom Unbehagen an der Germanistik Geplagten“. Doch W.M.-S habe nur ein Nebenund Nacheinander der Methoden präsentiert, „die Chance einer Methodenkonfrontation wurde verpaßt.“ Mit Entschiedenheit plädierte der Vortragende für das Ausarbeiten der geschichtlichen Dimension in der literaturwissenschaftlichen Praxis, weniger bestimmt blieb die gesellschaftliche Dimension. Prinzipiell kritisiert wurde: „Er verstand es stets, These und Antithese herauszuarbeiten [das ‚einerseits, anderseits’], während der eigene Standpunkt meist nur in vagen und unverbindlichen Formulierungen sichtbar wurde.“ W.M.-S. war klar in seinen kritischen Einschätzungen, wagte aber keinen Blick ‚nach vorne’ und verzichtete „auf den Entwurf möglicher Modelle“, hielt aber ein Plädoyer für das Entwicklungsprinzip auch in der Wissenschaft.

In FACHSCHAFTsINFORMATIONEN (zeitung der fachschaften anglistik, germanistik, romanistik) Nr. 2 (Juli 1971) wurde eine Rezension der Fontane-Vorlesung von W.M.-S. vom SoSe 1971 unter dem Kolumnentitel „Zur Ideologie- und Methodenkritk einer bürgerlichen Wissenschaft“ aufgenommen; im Vergleich mit der Kritik von 1967 war nun Polemik vorherrschend; neu wurde die ideologiekritisch-klassenkämpferische Ausrichtung eingebracht. So lautet die Überschrift: „Schön brilliant, tief menschlich und sinnlos.“ Wissenschaftler werden verstanden „als Träger und Vermittler von Ideologie, als objektive Apologeten des Bestehenden […], notwendig zur ständigen Reproduktion von falschem Bewußtsein der Realität. In dieser und nur in dieser Funktion sind sie von uns zu bekämpfen. […] Hierzu gehört auch der Kampf gegen diese ‚Wissenschaftler’ als Funktionäre institutionalisierter Macht, die ihnen die herrschende Klasse zur Ausübung der Ideologievermittlung überträgt.“

Ausgegangen wurde vom Untertitel dieser Vorlesung zu Fontane: „Soziale Romankunst in Deutschland“ und gefragt: Inwieweit wurde die Vorlesung einer solchen Perspektive (hier verstanden für „das Werk als soziales Phänomen“) gerecht? „Sicherlich, M.-S. gibt vor, historisch-gesellschaftlich vorzugehen, aber dies geschieht im Stil des schönsten bürgerlichen Historismus des 19. Jahrhunderts“ und unter Orientierung an der „werkimmanenten Methode“, die W.M.-S. „virtuos“ beherrsche im Wechselbezug von formalen und inhaltlichen Aspekten. Dabei zeige sich die von ihm verfolgte Methode „in ihrer ganzen Dürftigkeit, die auch noch so große Rhetorik am Katheder nicht verdecken kann: wo die Werkanalyse nichts mehr hergibt, muß der metaphysische, immerwährende ‚Mensch’ herhalten. Nichts davon, daß die Individuen Produkte ihrer Gesellschaft sind.“ W.M.-S. stilisiere „die konkrete gesellschaftliche Bedeutung der [literarisch] dargestellten Personen auf ein überzeitliches, allgemein-menschliches Prinzip.“ Und als Fazit: „Der schale Idealismus, der solchermaßen zutage tritt, ist nichts anderes als ein später Aufguß bürgerlicher Ideologie. Dies sollte man in Rechnung stellen, wenn man der sich so modern gebenden Brillianz Herrn Müller-Seidels auf den Grund kommen will.“[22]

In eine neue Phase der hochschulpolitischen Konflikte an der LMU München reicht die ausführlicher angelegte Fortführung der methodologischen Vorlesung aus dem SoSe 1967 in einer fachgeschichtlich besonders engagierten zweistündigen Lehrveranstaltung von W.M.-S. im WiSe 1974/75: „Die Situation der Literaturwissenschaft. Versuch einer Orientierung“ (mit bibliographischen Hinweisen auf 19 Seiten und dem folgenden Programm): 06.11.: Die Situation der Universität / 12.11.: Bücherwachstum  / 13.11.: Die Einheit der deutschen Philologie / 19.11.: Editionstechnik und Autorenphilologie / 26.11.: „Meisterwerke“ und Werkimmanenz / 27.11.: Grundbegriffe der Historik / 03.12.: Grundbegriffe der Hermeneutik / 04.12.: Paradigmawechsel / 10.12.: Geschichtsbegriffe und Geschichtstheorien / 11.12.: Die Provokation der Literaturgeschichte / 17.12.: Marxistische Literaturtheorie / 18.12.: Gastvortrag [geplant: H. R. Jauß] / 07.01.: Literaturgeschichte des Lesers / 08.01.: Unterhaltungsliteratur, Trivialliteratur und Verwandtes / 14.01.: Literatursoziologie und Sozialwissenschaft / 15.01.: Gastvortrag / 21.02.: Literarische Wertung / 22.01.: Gastvortrag / 28.01.: Literaturwissenschaft und Linguistik / 29.01.: Kommunikationstheorien / 04.02.: Formalismus und Strukturalismus / 05.02.: Gastvortrag [geplant Ju. Striedter oder F. Vodička] / 12.02.: Die Wahrheit des Unbewußten: Psychologie, Psychoanalyse und Literaturwissenschaft / 18.02.: Hermeneutik und Ideologiekritik / 19.02.: Gastvortrag / 25.02.: Didaktik und Literaturwissenschaft / 26.02.: Not und Notwendigkeit der Geisteswissenschaft.

Der erste Teil der Vorlesung – bis zum Jahresende 1974 – wird begleitet von Flugblatt-Veröffentlichungen unter der Adresse Rote Zelle Germanistik / AK; presserechtlich verantwortlich zeichnet Herbert Ludwig Fertl, der ‚Chefideologe’ der Münchner Fraktion der „MG“ (der Marxistischen Gruppe); in seiner Regie wird Wissenschaftskritik konsequent durch Polemik ersetzt.

Das erste Rotzeg-Flugblatt formuliert als Schlagzeile „Müller-Seidels Methodenrevue – Tragikkomödie der bürgerlichen Wissenschaft“. Im Zeichen des neuen Bayerischen Hochschulgesetzes von 1973 wird dem „Staatsbürger und Staatsbeamten Müller-Seidel“ zugeschrieben, daß er sich der obrigkeitsstaatlichen Verwaltung der Universität unterwerfe, doch als Geisteswissenschaftler wolle Müller-Seidel das offene wissenschaftliche Gespräch umso entschiedener betreiben. Allerdings entarte in der aktuellen Situation – so W.M.-S. – dieses Gespräch zum „Chaos der Monologe“. In der W.M.-S.-Interpretation der Rotzeg liest sich das folgendermaßen: „Die Wissenschaft soll dem konkreten Menschen dienen, dies tut sie als nicht endendes Gespräch, dieses entartet zum Methodenwirrwarr und führt zum Verlust der fachlichen Einheit, dieses Resultat beklagt Müller-Seidel.“ Die Vorlesung im WiSe 1974/75 – so vermuten ihre Rezensenten – solle diese Einheit wieder herzustellen versuchen: „Das Vorlesungsprogramm jedoch verheißt nichts anderes als eine Methodenrevue, die durch den persönlichen Auftritt ihrer Vertreter [in Gastvorträgen] nur umso frivoler wird. […] Die Einheit der Germanistik […] wird also nur in der Conferencierleistung Müller-Seidels bestehen.“

Das zweite Flugblatt kennzeichnet mit seiner Schlagzeile W.M.-S. als „Standpunktjongleur“:„Wir kritisierten die Blindheit und Dreistigkeit eines Wissenschaftlers, der mit der Phrase von der ‚Humanität’ seiner Wissenschaft für deren Desorientiertheit Reklame macht.“ „Mit der Phrase von der ‚Geschichtlichkeit’ der Methoden streift er dem Aberwitz nur ein geschichtliches Gewand über.“ Müller-Seidel erweist sich so als Vertreter jener Variante bürgerlicher Wissenschaft, welche Marx [in „Theorien über den Mehrwert III“] als „Professoralform“ der Erkenntnis kennzeichnet, „die ,historisch‘ zu Werke geht und mit weiser Mäßigung überall das ,Beste‘ zusammensucht.“

Das dritte Flugblatt verweist auf die „Unterbrechung der Methodenrevue“ in der W.M.-S.-Vorlesung und auf „die Rede des beleidigten Professors“. W.M.-S. habe in der letzten seiner vorausgegangenen Vorlesungen die Kritik von Rote Zelle Germanisik / AK behandelt, um der dort betriebenen „Liquidierungsaktion“ für die Germanistik entgegenzutreten und den Hörer/innen seiner Vorlesung Orientierungen in diesem Disput zu vermitteln – „ein redlicher Wissenschaftler ist Müller-Seidel, so sehr sich auch seine Wissenschaft blamiert“: „Müller-Seidel hält dem auf Endgültigkeit und Abschluß zielenden Charakter der Erkenntnis die prinzipielle ‚Offenheit’ seiner Wissenschaft entgegen und billigt damit das Elend des Methodenpluralismus.“ Die diesbezügliche Kritik habe W.M.-S. in folgender Weise verarbeitet: Die Rotzeg kritisiere nur, ohne konkret-wissenschaftspraktische Alternativen zu eröffnen; sie entstelle seine methodenkritischen Aussagen, die eben nicht auf eine bedingungslose Akzeptanz des Methodenpluralismus hinauslaufen. Zudem wehrt sich W.M.-S. gegen die persönliche Verunglimpfung in den Vorlesungsrezensionen, gegen Gehässigkeit und Zynismus, was ihm nur neuen Hohn einträgt: „Statt unsere Argumente zu widerlegen, stellt Müller-Seidel seinen Schmerz zur Schau.“ Die von der „Marxistischen Gruppe“ betriebene ‚Kritik der bürgerlichen Wissenschaft’ erschöpfte sich dann in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre endgültig im Ritual perspektivenloser Häme.

Anmerkungen

[1] So war W.M.-S. u.a. ab WiSe 1972/73 Dekan der Philosophischen Fakultät II (Philologie und Kulturwissenschaften) und Mitglied im Akademischen Senat der LMU München.

[2] Vgl. dazu Vf.: „Keine leichten Jahre für die Germanistik“. Walter Müller-Seidel und die Vereinigung der deutschen Hochschulgermanisten im Deutschen Germanisten-Verband (1958-1972). 2011. In: <http://www.waltermueller-seidel.de/materialien.php>. – Die bildungs- und hochschulpolitischen Positionen von W.M.-.S. werden im vorliegenden Beitrag nur implizit angesprochen; wichtiger war mir der institutionengeschichtliche Blick auf die Konstellationen der beiden germanistischen Seminare der LMU München – im Sinne des autobiographischen Vorhabens von W.M.-S., in dem die ‚Geschichte der Person’ immer wieder zugunsten übergreifender wissenschaftsgeschichtlicher Aspekte zurücktreten sollte. Im ersten Teil meines Beitrags akzentuiere ich die institutionelle Perspektive, in der individuelles Handeln sich kollektiv-abgestimmten Entscheidungen und Vorgehensweisen (der Seminar-Vorstände) nachzuordnen hat – vgl. hier auch Anm. 15. Den beiden nachfolgenden Teilen ist zu entnehmen, welche Ausdauer investiert werden mußte, wenn – wie im Fall von W.M.-S. – permanenter Kritik und Polemik standzuhalten war, um die Grundeinstellung von Aufgeschlossenheit für wissenschaftlich Neues und institutionelle Entwicklungen in der ‚academia’ nicht preiszugeben zugunsten simpler ‚Lösungen’ entweder im Überlaufen zur ideologisch-bedingungslosen ‚Fortschrittspartei’ oder im Verstocken unbelehrbar reaktionärer Rechthaberei.

[3] Ausgeblendet werden dabei die Diskussionen und Auseinandersetzungen zur Gestaltung des sog. Grundstudiums und der Zwischenprüfung. In den Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 1966 wird für die Gliederung des Studienablaufs in Grundstudium – Zwischenprüfung – Hauptstudium – Abschlußprüfung die (in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre bereits benutzte) Terminologie ‚Grundstudium/Hauptstudium’ noch nicht verwendet – vgl. Olaf Bartz: Wissenschaftsrat und Hochschulplanung. Leitbildwandel und Planungsprozesse in der BRD zwischen 1957 und 1975. Phil. Diss. Köln 2006, S. 110, Fn. 82, in: <https://kups.ub.uni-koeln.de/1879/>. – Zu gegebener Zeit will ich einen vergleichenden Beitrag zur Ausarbeitung der Modelle und Inhalte des Grundstudiums in Neuerer deutscher Literatur an den germanistischen Instituten der LMU München und der Universität Hamburg ausarbeiten. Kennzeichnend für die Konstellationen an den beiden Münchner Seminaren ist, daß von den Professoren der Begriff ‚Grundstudium’ nur mit Bedenken verwendet wird, da er mit den Implikationen einer (den weiteren Studienverlauf bestimmenden) ‚Grundlegung’ wissenschaftlicher Praxis verbunden ist, durch die der Akademische Mittelbau als Träger dieser Lehrveranstaltungen überfordert wäre. So wurde an der Terminologie von Pro- und Hauptseminaren festgehalten; die Lehrveranstaltungen der ‚Studieneingangsphase’ wurden in Neuerer deutscher Literatur als „Einführungsproseminare“, dann als „Proseminare für Anfänger“ bezeichnet (wohingegen in der germanistischen Sprachwissenschaft „Grundkurse“ angeboten wurden).

[4] Insbesondere die Informationen der Seminare für Deutsche Philologie Universität München dienen mir dabei (mit Nr. 1 bis 10) als Quelle; sie wurden von den Seminarvorständen (den Lehrstuhlinhabern) der beiden Seminare verantwortet und erschienen mit der Nr. 1 erstmals im SoSe 1968; ab der Nr. 4 (SoSe 1969) wurden sie regelmäßig für jedes Semester erstellt; kommentierende Beiträge waren zunächst nicht namentlich und dann nur mit Initialen gekennzeichnet. Mit den Informationen sollte eine ‚Gegenstimme’ zu den (seit den späten 1960er Jahren) expandierenden Zeitungen und Flugblättern der unterschiedlichen studentischen Vereinigungen und Arbeitskreise eingebracht werden. Für die Konfliktkonstellationen der Münchner Germanistik waren u.a. von Bedeutung: unireport, herausgegeben von der Aktionsgemeinschaft Demokratischer Universität; Münchner Studentenzeitung (MSZ), organ der fachschaften und basisgruppen, herausgegeben vom asta-th, asta-uni und asta-kunstakademie; FACHSCHAFTsINFORMATIONEN, zeitung der fachschaften anglistik, germanistik, romanistik [bis in die 1970er Jahre von den Roten Zellen Germanistik/Rotzeg geprägt]; MSZ Germanistik [verantwortlich i.S.d.P.: H. L. Fertl]; Rote Zellen/AK München (Reihe Sozialistisches Studium – u.a. Rotzeg: Kritik bürgerlicher Wissenschaft); Kommunistische Studentenpresse (des Kommunistischen Studentenverbands).

[5] In dem hier dargestellten Zeitraum nahmen diese Funktion wahr: Roger Bauer, Werner Betz, Hans Fromm, Hugo Kuhn, Walter Müller-Seidel und Friedrich Sengle; ein Nachfolger des Lehrstuhlinhabers Hermann Kunisch konnte erst nach geraumer Zeit (bedingt durch Absagen von Kandidaten) 1974 mit Wolfgang Frühwald ernannt werden.

[6] Gansberg, Jäger und Weiland sind zu diesem Zeitpunkt Wissenschaftliche Assistenten am Lehrstuhl von Friedrich Sengle (Neuere deutsche Literatur), Völker ist Lehrbeauftragter für Ältere deutsche Literatur.

[7] Das „Assistenten-Flugblatt“ wird eröffnet mit: „ Eine demokratische Praxis innerhalb eines Universitäts-Instituts hat zur Voraussetzung, daß vorhandene Interessen-Gegensätze öffentlich und rational ausgetragen werden. Nur auf diese Weise wird verhindert, daß an die Stelle überprüfbarer Kriterien persönliche und ideologische Differenzen als Gründe für Machtausübung treten.“

[8] Im „Assistenten-Flugblatt“ heißt es: „Wir sehen in den angeführten Vorfällen Anzeichen zu einer gefährlichen Entwicklung. Es ist nicht auszuschließen, daß man künftig mit formalrechtlichen Mitteln versuchen könnte, die genannte Gruppe von Assistenten, die ein unorthodoxes wissenschaftliches Konzept verfolgt, weiter einzuschüchtern, in ihrer Arbeit zu behindern oder sogar aus der Hochschullaufbahn zu entfernen.“

[9] Damit bezieht sich Fromm auf die Bitte im „Assistenten-Flugblatt“ zugunsten einer „rationalen Klärung der Situation“ eine „inhaltliche Definition der Begriffe ‚Weisungsbefugnis’ und ‚Aufsichtspflicht’ in Hinsicht auf Wissenschaftsbegriff (Erkenntnisinteresse), Methodik, Didaktik“ vorzulegen.

[10] Im „Assistenten-Flugblatt“ wird darauf hingewiesen, daß „didaktische Experimente“ in Seminaren anderer Wissenschaftlicher Assistenten unbeanstandet blieben und auch Hugo Kuhn sich solchen Neuerungen angeschlossen habe, so daß die Beanstandungen zum Proseminar Jäger als „ein Akt willkürlicher Kontrolle“ anzusehen seien.

[11] Lehraufträge im Lehrgebiet der neueren deutschen Literatur hatten die seltsame Bezeichnung „für Übungen zur Textkritik, Stilistik und Methodik der neueren deutschen Literaturgeschichte.“

[12] Vgl. dazu auch den Beitrag „Fall Völker“ in Informationen Nr. 5 (S. 8) zum WiSe 1969/70. Auf Beschluß der Seminarvorstände wurde der Lehrauftrag für das WiSe 1969/70 nicht mehr erneuert, dies wurde Völker in einem hier abgedruckten Schreiben vom 23.9.69 mitgeteilt. Für die Bewilligung eines Lehrauftrags sind „sachliche Notwendigkeit und persönliche Eignung“ maßgebend. Obwohl die Nicht-Erneuerung nicht begründet zu werden braucht, wird ein Hinweis gegeben: „Sie haben seit längerem agitatorisch in Wort und Schrift die gegenwärtige Wissenschaftspraxis und ihre Institutionen als inhuman verdammt und zu ihrer Beseitigung mit Gewalt aufgerufen. Über die Berechtigung soll hier gar nicht geurteilt werden. Wohl aber kann die Tatsache, daß Sie im Rahmen dieser Tätigkeit den entgeltlichen Vertrieb in Universitätsräumen von beleidigenden und obszönen Broschüren unter Ihrem Namen anregen oder zulassen, der Universität nicht gleichgültig sein, wie es ebenso Ihnen nicht entgangen sein kann, daß eine solcherart offen zur Destruktion treibende Aktivität mit einer Lehrtätigkeit an der zu destruierenden Institution nicht vereinbar ist.“ – Bereits publiziert war zu diesem Zeitpunkt Paul Gerhard Völker: Die inhumane Praxis einer bürgerlichen Wissenschaft. In: Das Argument 10 (1968) H. 49 (= Zur Methodengeschichte der Germanistik), S. 431-454; dann auch in: Marie-Luise Gansberg u. P. G. V.: Methodenkritik der Germanistik. Materialistische Literaturtheorie und bürgerliche Praxis. Stuttgart 1970, S. 40-73.

[13] Der amtierende bayerische Kultusminister Dr. Ludwig Huber.

[14] Die Autoren des Flugblatts werden im Artikel charakterisiert als „Vertreter einer materialistischen Literaturwissenschaft“, was sie – wie viel Gewicht man auch immer dieser Kennzeichnung geben will – keiner dogmatisch-marxistischen Position zuweist, sondern dem breiteren Spektrum der methodologischen Neu-Orientierungen in dem (um 1970 programmatisch vollzogenen) Bruch mit der ‚bürgerlichen Wissenschaft’. – In ihrer Selbstcharakteristik im „Assistenten-Flugblatt“ weisen sich die Verfasser als „Vertreter einer gesellschaftswissenschaftlich orientierten Literaturwissenschaft“ aus.

[15] Für den (anders orientierten) institutionenkritisch-analytischen Anspruch des „Assistenten-Flugblatts“ spricht die dort formulierte Einschränkung: „Die in den angesprochenen Fällen zum Ausdruck kommende Willkür verstehen wir nicht zuerst als individuelle Akte einzelner Professoren. Sie ist vielmehr Ergebnis einer veralteten Universitätsstruktur, die durch hierarchischen Aufbau, Nichtöffentlichkeit der Entscheidungen und Institutionalisierung der Sachkompetenz gekennzeichnet ist.“

[16] Eine solche Änderung bedarf (im Gegensatz etwa zur Veröffentlichung von Dissertationen) nicht der Zustimmung durch die Prüfungskommission.

[17] In seinem Beitrag „Germanistik in München. Zur Situation eines bedrängten Fachs“ (in den Informationen Nr. 7 [S. 1f.] zum WiSe 1970/71) verweist W.M.-S. auf 2700 Studierende der Germanistik im WiSe 1969/70 und erwägt zur Entlastung den Vorschlag, an der TU München eine Philosophische Fakultät einzurichten oder eine dritte Universität in München aufzubauen. – Im SoSe 1969 sind nach Informationen Nr. 4 den beiden germanistischen Seminaren der LMU 11 Professoren (ohne Emeriti), 5 Dozenten und Wissenschaftliche Beamte sowie 27 Assistenten (Beurlaubte eingeschlossen) zugeordnet, dazu kommen noch Lehrbeauftragte und Tutoren. Drei Jahre später sind es nach Informationen Nr. 10 weiterhin 11 Professoren (zudem werden 3 neue Lehrstühle finanziert), 17 Dozenten und Wissenschaftliche Beamte sowie 38 Assistenten und Oberassistenten (Beurlaubte eingeschlossen).

[18] Verändert werden sollten diese Konstellationen durch die in den späten 1960er Jahren erhobenen Forderungen zur Neuordnung der Kräfteverhältnisse in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung – mit dem Maximalziel einer Drittelparität zwischen Professoren, Dozenten/Assistenten und Studierenden.

[19] Neuere Entwicklungen (mit der Forderung nach Assistenzprofessuren) kommentiert W.M.-S. mit mißbilligender Ironie: „Inzwischen sind die Assistenten […] im schönen Bad Kreuznach zu abweichenden Auffassungen gelangt.“

[20] Vgl. Martin Sperr: Jagdszenen in Niederbayern. (Drama 1965)

[21] Vgl. Anm. 13 – „Haut den Huber in den Zuber“ riefen die Demonstranten gegen das neue Hochschulgesetz.

[22] Zudem finden sich in dieser Ausgabe „Anmerkungen zur ‚staatsgetreuen’ Bewußtheit der Münchner Germanistik“ im Hinblick auf die Publikation Probleme der literarischen Wertung (1965) von W.M.-S.