Die Bedeutung des Sachsenspiegels

Heiner Lück schreibt über das „berühmteste Rechtsbuch des Mittelalters“

Von Katharina KemmerRSS-Newsfeed neuer Artikel von Katharina Kemmer

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

„Das berühmteste deutsche Rechtsbuch des Mittelalters“ – ein Untertitel, der exakt ins Schwarze trifft. Das in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts von Eike von Repgow verfasste Rechtsbuch wirkt in Teilen bis in die Gegenwart nach. Heiner Lück, seines Zeichens Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Europäische, Deutsche und Sächsische Rechtsgeschichte und Verfasser zahlreicher Beiträge zum Thema Sachsenspiegel ist daher aufgrund seiner Erfahrung und seines Wissens geradezu prädestiniert, um ein solches Werk einer interessierten Leserschaft zugänglich und verständlich zu machen.

Zum Einstieg in die Thematik werden dem Leser zunächst allgemeine Informationen über Rechtsbücher und deren Schreiber bzw. Auftraggeber gegeben, um dann anschließend direkt auf die Entstehung des Sachsenspiegels und das dazugehörige räumliche wie personelle Umfeld einzugehen. Dieses wird verwoben mit der Persönlichkeit des Schreibers, dessen Milieu und Bildung, wobei Letztere für die Niederschrift eines Rechtsbuches sicherlich von großem Nutzen war, auch wenn Eike von Repgow beteuert, auf die Niederschrift selbst keinen Einfluss ausgeübt zu haben. Zur Komplettierung dieses einführenden Abschnittes wird schließlich die Person Eike von Repgows selbst sowie die von diesem Rechtsbuch betroffene Bevölkerungsgruppe der Sachsen vorgestellt. Dem Leser werden somit gute erste Einblicke in die Domäne des Sachsenspiegels ermöglicht.

Unumgänglich erscheint es, dem historisch-rechtlich wenig vorgebildeten Leser die Hintergründe der Entstehung deutlich zu machen. Dies gelingt Heiner Lück, indem er zunächst allgemein auf die mittelalterliche Rechtslage sowie deren antike Wurzeln, die weniger auf schriftlicher Fixierung, sondern vielmehr auf mündlichen Überlieferungen und Gewohnheitsrecht basierte, aufmerksam macht. Die Rechtsprechung selbst, so mag sich der Leser wundern, wurde dabei nicht von juristischem Fachpersonal, sondern von Laien vorgenommen, die auf ihre Erfahrung und die ihrer Vorfahren zurückgriffen. Dadurch bedingt sich, bezogen auf das Territorium des mittelalterlichen Deutschlands, eine breite Vielfalt an Rechtsnormen.

Beim Sachsenspiegel handelt es sich jedoch nicht nur um ein Rechtsdenkmal, sondern auch um ein Sprachdenkmal, dessen mittelniederdeutsche Sprache ebenso berücksichtigt werden muss, wie der historisch-rechtliche Hintergrund. Zur Vervollständigung dieses Bereiches erfährt anschließend die Herkunft des Rechts sowie die in der Einleitung Eike von Repgows erwähnte, aber nicht mehr existente lateinische Urfassung ebenso eine Darstellung, wie Karl der Große, der laut Lück „intensiv als Rechtssetzer“ tätig war. 

Alle bisherigen Darstellungen würden jedoch relativ wenig nutzen, wenn nicht auch die spätmittelalterliche Gesellschaft parallel hierzu aufgezeigt werden würde. Deshalb hat es sich der Autor zur Aufgabe gemacht, dem Leser die mittelalterliche, in diesem Fall explizit als ländlich bezeichnete Gesellschaft vorzustellen, indem er auf Verfassung, Gericht, Strafe und Sühne, Familie, Ehe und Erbe, Lehen, Lehnsherren und Lehnsmannen zu sprechen kommt. Zusätzlich werden hier zwei Themenbereiche extra hervorgehoben: Kaiser Friedrich II., der zur Zeit der Niederschrift des Sachsenspiegels lebte und regierte und als „Rechts- und Friedenskaiser“ seine Spuren hinterließ sowie die Heerschildordnung. Letztere wurde im Sachsenspiegel mehrfach benannt.

Als Ergänzung zum letztgenannten Abschnitt werden anschließend die vom Recht betroffenen Lebensbereiche wie Freiheit und Unfreiheit, Mensch und Natur und andere vorgestellt. Als Abschluss des Bereichs über Rechtsvorstellungen und Lebensbereiche fungiert die Zweischwerterlehre, die das Mit- und Nebeneinander von Papst- und Kaisertum erklärt. Nun mag sich der wissenschaftlich nicht vorgebildete Leser abermals wundern, warum gerade dieses Thema den Abschluss des Kapitels bildet. Doch kann dies einfach mit dem kirchlich-theologischen und herrschaftlichen Einfluss dieser beiden Institutionen auf die Gesellschaft und deren Recht begründet werden.

Das letzte Drittel des vorliegenden Buches befasst sich mit dem Weg des Sachsenspiegels bzw. des Rechts in die Gegenwart und dessen Verbreitung nach West und Ost. Nicht zu vergessen ist dabei die Zeit des Nationalsozialismus, die nach 1945 einen Neubeginn – auch in der Forschung – zwingend notwendig machte. So ist aber nicht nur die Bedeutung des Sachsenspiegels in der Forschung von größter Wichtigkeit. Auch in dem in der Bundesrepublik Deutschland aktuell gültigem Recht ist es interessant, wie weit die Einflüsse eines mittelalterlichen Rechtsbuches reichen.

Eine große Leistung des Autors besteht darin, dass es ihm mit dem vorliegenden Buch gelingt, ein umfangreiches Thema nicht nur dem interessierten Laien, sondern auch dem Fachpublikum gut leserlich und verständlich zugänglich zu machen. Unterstützend wirken hierbei sicherlich die zahlreichen Illustrationen aus dem Sachsenspiegel, da auf Grund der Visualisierung bestimmte Zusammenhänge leichter verständlich sind. Eine umfangreiche Bibliographie sowie ein sehr ausführliches Register und Glossar ermöglichen es, sich ohne größeren Aufwand zu diesem Themenbereich selbst weiterbilden zu können. Ein einziger Wehrmutstropfen allerdings bleibt: Der besseren Handhabung wegen wäre es wünschenswert gewesen, die Begriffsdefinitionen anstatt über den Glossar mithilfe von Fußnoten dem Leser zugänglich zu machen.

Alles in allem handelt es sich um eine sehr gelungene und gut lesbare Darstellung eines äußerst vielschichtigen Themas, die sowohl für historisch interessierte Laien als auch für Fachwissenschaftler zu empfehlen ist.

Ein Beitrag aus der Redaktion Gegenwartskulturen der Universität Duisburg-Essen

Titelbild

Heiner Lück: Der Sachsenspiegel. Das berühmteste deutsche Rechtsbuch des Mittelalters.
wbg – Wissen. Bildung. Gemeinschaft, Darmstadt 2017.
176 Seiten, 39,95 EUR.
ISBN-13: 9783650401861

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