Kriminalität und Devianz in den „Berliner Abendblättern“
Heinrich von Kleists journalistischer Umgang mit Berichten der Polizei
Von Jörg Schönert
Heinrich von Kleist hat in seine Texte, die der ’schönen Literatur‘ zugerechnet werden, in vielfältiger Weise Erscheinungsformen des ‚abweichenden Verhaltens‘ einbezogen – er stützt sich dabei ebenso auf historische wie auf aktuelle Quellen und gestaltet Verhaltensweisen, Ereignisse und Geschichten aus einer Imagination, die sich in der Darstellung von ‚Devianz‘ auf besonders produktive Weise entzündet. Wie aber geht Kleist vor, wenn er sich als ‚Berichterstatter‘ zum Alltagsgeschehen in Berlin an das Aktenmaterial von täglichen „Polizei-Rapporten“ und an die Informationsbedürfnisse der Abonnenten seiner „Berliner Abendblätter“ bindet? Welchen Ort nimmt sein ‚journalistischer Umgang‘ mit Verbrechen und Vergehen im Spektrum der (vorzugsweise literarischen) Publikationen ein, die um 1800 diesem Themenbereich gelten? Wie sind in den „Berliner Abendblättern“ die Grenzen zwischen ‚Faktum‘ und ‚Fiktion‘ gezogen, die für das Thema ‚Kriminalität‘ in den Texten dieses Zeitraums mit vielen Versuchen zur terminologischen Markierung und zu Vorgaben für die Organisation der Darstellung angelegt und zugleich wiederholt in Frage gestellt werden?
Um Antworten auf diese Fragen zu finden, sollen zunächst Typen der Wahrnehmung und Darstellung von Kriminalität (als eines exemplarischen Musters des ‚abweichenden Verhaltens‘) im Schrifttum um 1800 und in der besonderen Konstellation der „Berliner Abendblätter“ kurz beschrieben werden. Danach skizziere ich eine typologisierende Bilanz zur Organisation und Funktion der Berichterstattung zu Kriminalität und Devianz in den „Berliner Abendblättern“.
Wahrnehmung und Darstellung von Kriminalität im Schrifttum um 1800
In der strafrechtlichen Praxis war Kriminalität seit jeher das Ergebnis von Texten – das Produkt von entsprechenden Darstellungen in Steckbriefen, Polizeiberichten, Verhörprotokollen, Relationen, von schriftlichen Plädoyers und von Urteilen, die in Schriftform ergehen. Diese Textualität des Erfahrungszusammenhangs von Kriminalität wird in einem Fachbegriff verdeutlicht, dem in den kriminologischen Diskussionen der letzten Jahrzehnte eine wichtige Rolle zukommt. Es ist der Begriff ‚Zuschreibung‘: Verbrechen und Schuld werden von den Institutionen der Strafrechtspflege und ihren Akteuren einzelnen Personen zugeschrieben; sie werden mit deren Existenz durch Schreibakte, durch Textualisierungen von Ereignissen und Handlungsfolgen verbunden.
Die Vermittlung solcher Zuschreibungen in eine Öffentlichkeit, die über die Rechtsinstitutionen hinausreicht, vollzog sich bis in das frühe 19. Jahrhundert im ritualisierten Geschehen des Straftheaters. Aber auch diese Aktionen zur Demonstration der Strafmacht staatlicher und kirchlicher Instanzen (mit dem Ziel, die staatliche Ordnung aufrechtzuerhalten) waren begleitet von Texten: der sogenannten Schafott-Literatur und den nachfolgenden Bänkelliedern und Moritaten, den Schuldbekenntnissen der Delinquenten, den Berichten über ihr Ende und die ihm vorausgegangene ‚kriminelle Karriere‘ oder den Darstellungen zum Bandenwesen. Im Zuge der Strafrechtsreformen, die im ausgehenden 18. Jahrhundert einsetzten, und im Zusammenwirken mit der sogenannten Ersten Lese-Revolution im letzten Drittel des Jahrhunderts werden die öffentlichen Aktionen des Straftheaters eingeschränkt und die Textualisierungen des strafrechtlichen Geschehens ausgeweitet. Verbrechens- und Prozessberichte in den Zeitungen, kommentierte Veröffentlichungen von Strafprozessakten, Fallgeschichten für Experten und Laien nach dem Muster des „Pitaval“ oder der „Merkwürdigen Criminal-Rechtsfälle“ von Feuerbach (1808-1811), die neu entstehenden Genres der Kriminalgeschichten, die auf ‚Authentizität‘ setzen, und die Räuberromane, die durch Abenteuer und Sensationen bestimmt sind – alle diese Texttypen und Genres bilden die ‚Textwelt‘ für Verbrechen und Devianz, in der sich Grenzen zwischen ‚fiction‘ und ‚non-fiction‘ nur schwer ziehen lassen. Zwischen authentischem Bericht und Aktenmäßigkeit auf der einen Seite sowie erfindungsreicher Fortschreibung des Authentischen und phantasievoller Weiterverarbeitung von bereits vorliegenden Texten, Stoffen und Motiv-Traditionen auf der anderen Seite entfaltet sich ein breites Spektrum von Texten, die den Wahrnehmungs- und Deutungszusammenhang ‚Kriminalität‘ öffentlich gestalten und vermitteln. Genau dieser Befund kennzeichnet auch die „Berliner Abendblätter“.
In der Regel sind um 1800 die Publikationen zu Kriminalität den einzelnen Sektoren der umrissenen Textwelt zuzuordnen, wobei auch innerhalb der vielen Sammelwerke – wie in den zahlreichen „Museen“ und „Magazinen“ – die Unterscheidungen zwischen ‚fiction‘ und ‚non-fiction‘ nicht markiert werden. Ein signifikantes Beispiel bietet Johann Martin Friedrich von Endters „Sammlung merkwürdiger Rechtsfälle aus dem Gebiet des peinlichen Rechts. Ein Lesebuch für Juristen und Nichtjuristen“, 1794 in Nürnberg veröffentlicht. Endter eröffnet die Sammlung mit Schillers „Verbrecher aus Infamie“; er stellt die Erzählung neben die Bearbeitung von Gerichtsakten und nimmt zudem Kriminalgeschichten von August Gottlieb Meißner und Karl Friedrich Müchler auf.
Charakteristisch für einen Großteil der hier angesprochenen Texte ist, dass sie die Darstellung des Verbrechens (als eines punktuellen Geschehens) mit dem Bericht über die vorausliegende oder die nachfolgende Phase (oder mit beiden Phasen) verbinden. Zu ergründen und darzustellen war, wie und warum es zur Abweichung von der ‚Normalität‘ und zur Untat kam. Zum anderen war darzulegen, wie die kriminelle Störung der Ordnung einem Individuum, dem Täter oder der Täterin, zugerechnet werden konnte und wie im ‚gerechten Ausgleich‘ zwischen Schuld und Strafe die Ordnung wiederherzustellen war. Für diesen Ausgleich konnten in den Textualisierungen solcher Handlungszusammenhänge der reuige Täter selbst (mit Geständnis und Annahme der Strafe) oder der Zufall oder die metaphysische Instanz des Schicksals sorgen. Die ‚Ordnungen‘ vermittelnden Diskurse für Darstellungen der Phase, die dem Verbrechen vorauslag, werden insbesondere im Bereich der Moralphilosophie, der Anthropologie und der Erfahrungsseelenkunde ausgebildet; für die Phase, die dem Verbrechen folgte, ist die populärwissenschaftliche Rechtsliteratur (mit Pitaval-Erzählungen und Kriminalgeschichten) zuständig.
Kriminalität und Devianz in den „Berliner Abendblättern“
In den „Berliner Abendblättern“ sind die Polizei-Mitteilungen und viele weitere Texte, die sich auf Kriminalität beziehen, dadurch gekennzeichnet, dass sie sich auf das Faktum der Tat beschränken. Dabei vermittelt die Auswertung der amtlichen Berliner Polizei-Rapporte, die Kleist in Auszügen vorlagen, Kriminalität in ‚professioneller‘ Weise; sie orientieren das Erzählen am ‚Tatbestand‘. Dagegen werden in den „Berliner Abendblättern“ die kurzen Erzählungen und Anekdoten zu Kriminalität und Devianz am Leser-Interesse für das Merkwürdige, Überraschende, Unerhörte und Außerordentliche ausgerichtet. In diesem Bereich wird nur im eingeschränkten Maße der Wahrnehmungs- und Deutungskompetenz von Moralphilosophie, Anthropologie und Erfahrungsseelenkunde zugearbeitet und noch weniger dem Wissen über Polizei-Arbeit und Strafrechtspflege. Vor allem auf spektakuläre Aktionen (und die dadurch ausgelösten Affekte) beziehen sich – so erscheint es mir – diese Texttypen der Darstellung von Kriminalität. Dieses in den „Berliner Abendblättern“ weithin geltende Interesse an der Performanz des Geschehens kennzeichnet Kleists ‚journalistischen Blick‘ auf Kriminalität.
In den Erklärungen des Redakteurs zu den Mitteilungen aus den Polizei-Rapporten wird auf die Leitbegriffe in der zeitgenössischen Unterscheidung von Diskursen im Sinne des Authentischen und Abenteuerlichen rekurriert. „Merkwürdiges und Interessantes“ (also nicht Sensationelles und Abenteuerliches) solle ‚ausführlich und glaubwürdig‘ und zugleich ‚unterhaltend‘ vermittelt werden. Dem Gerücht und der sensationell aufgebauschten Information werde durch aktuelle und authentische Berichte begegnet – durch Berichte, die ihre Authentizität aus der Nähe des Textes zum professionellen Handeln in der Bekämpfung des Verbrechens herleiten. Dadurch war den Bürgern Berlins zu vermitteln, dass ihre Sicherheit gerade wegen der Risiken des Lebens in einer sich modernisierenden Großstadt den Behörden als schutzwürdig gilt; darüber hinaus sollten sie durch gezielte Informationen und Erweiterungen ihres Wissens über Verbrechen und Verbrechensbekämpfung selbst dazu beitragen, Verbrechen zu verhindern oder zu verfolgen. Diese Funktionen gelten jedoch nur für den Textbereich der Polizei-Rapporte. Sie rechtfertigen, dass die Berichte der Polizei-Verwaltung Berlins an ‚die Regierung der königlichen Majestät‘ in den „Berliner Abendblättern“ veröffentlicht werden – wenn auch nur in Auszügen und unter besonderen Perspektiven ihrer öffentlichen und insbesondere sozialpolitischen Wirksamkeit. Die Berliner Polizei erscheint im Lichte der veröffentlichen Auszüge aus den Rapporten nicht als Überwachungs- und Kontrollorgan für die Bürger der Stadt, sondern (‚neudeutsch‘ formuliert) als Kompagnon einer ‚Sicherheitspartnerschaft‘ zugunsten des Gemeinwohls.
Für eine genauere Beschreibung der Auswahlstrategien wären die jeweiligen Auszüge in den „Berliner Abendblättern“ mit den noch erhaltenen vollständigen Rapporten der Tages- und Wochenberichte zu vergleichen; zudem wäre eine Text- und Funktionen-Analyse für die Gesamtheit der Polizei-Rapporte zu leisten und ihre Rolle in der Polizeigeschichte Preußens und der deutschsprachigen Staaten zu bestimmen; auch ein Vergleich mit den Berichten anderer Polizei-Präsidien wäre – so weit ich es sehen kann – noch auszuführen. Erst vor diesem Hintergrund lassen sich die Auswahlentscheidungen für die „Berliner Abendblätter“ genauer erörtern – sowohl in Hinsicht auf die Auswahl, die der Polizeipräsident v. Gruner bei der Weitergabe an die „Berliner Abendblätter“ traf, als auch im Blick auf die Bearbeitung, die Kleist bei den erhaltenen Texten vornahm. Eine weitere Perspektive ließe sich eröffnen, wenn man das häufigere Verfahren der Freigabe und Bearbeitung von Prozess-Akten für Veröffentlichungen nach dem Texttyp der „Kriminalfälle“ vergleichend untersuchte.
Gegenüber dem Umgang mit den Gerichtsakten ergibt sich für die Darstellung von Kriminalität in den Polizei-Mitteilungen vielfach eine wichtige Differenz: Im Gegensatz zum abgeschlossenen Kriminalfall sind die fortlaufenden Polizeiberichte durch die ‚offene Situation‘ gekennzeichnet – durch Kontingenz gegenüber der Struktur, die durch die juristisch geregelte Bearbeitung der ‚relationes‘ entsteht; es dominieren gleichsam die Signifikanten gegenüber den Signifikaten, die Ereignisse gegenüber der (sinnbesetzten) Organisation einer Fallgeschichte. Die Leser der „Berliner Abendblätter“ werden – auch durch ihre räumliche und zeitliche Nähe zum Geschehen – zu ‚gleichberechtigten Mitspielern‘ im Wahrnehmen und Bewerten der Devianz.
Strategien zur Bearbeitung der Polizei-Rapporte in den „Berliner Abendblättern“
Die regelmäßigen Berichte des Polizei-Präsidiums sind unterzeichnet vom Polizeipräsidenten, der sich auf die Protokolle und Auskünfte seiner Mitarbeiter stützte. Zu unterscheiden sind die Tagesberichte und die zusammenfassenden Wochenberichte.
Die täglichen Protokolle haben im wesentlichen folgende Rubriken: Unglücksfälle – Verbrechen – Exzesse – Arrestanten – Getreide- und Marktverkehr (dabei werden insbesondere die verwendeten Maße und Gewichte überprüft, zudem Produkte – vor allem Brote – nachgewogen) – Notifikation der Reisenden, die in Berlin ankommen oder Berlin verlassen, ferner die abschließende Rubrik „Besonders zu vermerken“. Nicht alle diese Rubriken sind in jedem Tagesbericht ausgeführt. In den Forschungen zu den „Berliner Abendblättern“ gilt, dass Kleist die Protokolle nur in Auszügen erhielt, dass also die Behörde die Menge und Art der Informationen, die zu veröffentlich waren, steuern konnte (so findet sich auch bei der Durchsicht der noch erhaltenen Rapporte manches Material, das Kleist wohl gerne genutzt hätte). Das mehrfach bemerkte Banalisieren und schließliche Versiegen der polizeilichen Informationen im Verlauf der kurzen Geschichte der „Berliner Abendblätter“ äußert sich darin, dass mehr und mehr die Meldungen zu Unglücksfällen, Bränden (aber nicht zu Brandstiftungen), zu Vagabondage, Diebstählen und betrügerischer Marktpraxis (zu falschen Maßen und unzureichendem Gewicht) dominieren, also nur der Alltag von Unglücksfällen und Kleinkriminalität sichtbar wird. Im Polizeipräsidium werden die Tagesberichte dann zu wöchentlichen Rapporten zusammengefasst, bearbeitet und ergänzt. Dort finden sich folgende Rubriken: (I) Witterungsberichte – (II) Wasserstände der Spree – (III) Bevölkerungsstatistik (Geburten/Sterbefälle) und Aussagen zum Gesundheitszustand der Bevölkerung – (IV) „Feuers Gefahr“ (Brände) – (V) Verbrechen – (VI) Exzesse – (VII) Arrestanten – (VIII) Getreide- und Lebensmittelpreise – (IX) „Schauspiel“ (Vorkommnisse bei öffentlichen Theateraufführungen) – (X) Reisende (Zu- und Abgänge in Berlin) – (XI) Staatspapiere/Anleihen – (XII) Besondere Ereignisse.
Wie Kleist bei seiner Redaktion der Texte und weiteren Bearbeitungen im Einzelnen vorging, hat Roland Reuß 1997 dargestellt. Am Wortlaut der Behörden-Texte ändert Kleist in der Regel nur wenig. Deshalb sollte besondere Aufmerksamkeit der Auswahl aus den vorgelegten Texten und dem Arrangement der Berichte gelten. In diesem Sinne konzentriere ich meine Ausführungen auf Beispiele zur Verknüpfung von Meldungen sowie Erzählungen und den Verweisungzusammenhang von Themen und Motiven (in Quer‑, Voraus- und Rückverweisen). Zunächst komme ich zum Arrangement des Brandstiftungsfalles, zu dem erste Berichte im Extrablatt zur Nr. 1 der „Berliner Abendblätter“ gebracht werden. Kleist dramatisiert das Geschehen im Verlauf der Fortsetzungen als „Mordbrennerei“, doch ist von Mord und Totschlag von Menschen nicht die Rede. Die Brände wurden gelegt, um die Situation der Löscharbeiten für Diebstähle auszunutzen; hierauf konzentrierte sich das gut organisierte Zusammenspiel der Bande. In der Nummernfolge der „Berliner Abendblätter“ werden die Informationen in der Weise mitgeteilt, dass sich der Verbrechens- und Bedrohungszusammenhang ‚organisierte Brandstiftung‘ erst nach und nach erweist. Die Neugier und die Beunruhigung der Leser werden durch die ‚zerstreuten‘ Meldungen gleichsam an unterschiedlichen Stellen des öffentlichen Interesses angezündet, bis dann – durch diese ‚(Informations-)Brandstifterei‘ – alles in einem ‚großen Feuer‘ von Verunsicherung und Angst ‚in Flammen steht‘.
Weniger bildlich gesprochen und mit den Kategorien des Dramas formuliert: Die Spannung wird in drei Schritten der Information so aufgebaut, dass sich die Informationsvergabe gleichsam in ‚drei Aufzüge‘ gliedern lässt.
(I) Am 1.10.1810 wird auf Ereignisse der vorausgegangenen Tage zurückgeblickt: Brand in Steglitz am 28.9., Brand in der Dresdener Straße am 29.9., Brände im Dorf Alt-Schönberg am 30.9.; erst die letzte Information wird mit der Vermutung ‚Brandstiftung‘ abgeschlossen. Damit ist der Informationsstand des Erscheinungstages erreicht – in der räumlichen und zeitlichen Nähe zum Berichteten. Das kriminelle Geschehen und seine ‚Textualisierung‘ sind nahezu synchronisiert: In der zurückliegenden Nacht habe es noch zwei Male gebrannt – innerhalb der Stadt Berlin (in der neuen Königstraße) und außerhalb („angeblich“, wie es heißt, in Friedrichsfelde). Und dann folgt – aus Gruners Rapport übernommen – die dramatische Zuspitzung: Bei der Niederschrift des Tagesberichts um 10 Uhr brenne „in diesem Augenblick“ in Lichtenberg ein Bauernhof. Dazu tritt die weitere Information, dass außerhalb der Zuständigkeit der Berliner Polizei, aber im Blickfeld der Wachhabenden auf den Stadttürmen, drei Brände in verschiedenen Gegenden gesichtet worden seien. In die beunruhigende Wirkung dieser Berichte wird – schon von Gruner – zugleich die beschwichtigende Meldung von ersten Erfolgen der Polizei-Arbeit einbezogen. Wie sich der Polizeipräsident mit Hinweis auf die Effizienz der Institution an seinen Dienstherrn und König wendet, so dämpft auch Kleist als Redakteur mit einem Klammerzusatz zum behördlichen Text die Beunruhigung seiner Leserschaft: Sobald die Redaktion von der Polizei unterrichtet würde, dass man den Brandstiftern auf der Spur sei, werde die Nachricht an die Leser weitergegeben.
(II) Im ‚2. Akt‘ des Feuer-Dramas, im Polizei-Rapport vom 2.10.1810, wird der Verdacht auf Brandstiftung erhärtet, werden erste Indizien für das Vorgehen der Brandstifter präsentiert. Beruhigend wirkt, dass durch die Mitarbeit der Bürger Berlins (beim Entdecken eines leicht entzündlichen Präparats) ein weiterer Brand an der Ecke Junker- und Lindenstraße verhindert wurde.
(III) Der ‚3. Akt‘ der Informationspolitik der „Berliner Abendblätter“ vom 3.10.1810 steigert die Bedrohung für die Bürger Berlins und reduziert zugleich die Beunruhigung durch den Hinweis auf die effektive Arbeit der Polizei. Nach einem aufgefundenen Brief sollte Berlin binnen kurzem an acht Stellen der Stadt angezündet werden. Doch wird dadurch die Wachsamkeit der Polizei nur noch mehr herausgefordert – und die Festnahme, die bereits zwei Tage zuvor (am 1.10.) gemeldet worden war, verspricht in der Untersuchung gegen den Verdächtigen Erkenntnisse, die zur Beruhigung ‚des Publicums‘ führen können.
Diesem dreiaktigen Informationen-Drama mit Spiel und Gegenspiel, Beunruhigung und Beschwichtigung, folgt nun ein dreigliedriger ‚Epilog‘, bis der Sonntag die tägliche Erscheinungsform der „Berliner Abendblätter“ unterbricht. Am 4.10.1810 wird die kolportierte Äußerung eines Deserteurs – „er sei auf eine Bande Mordbrenner“ gestoßen – als Erfindung enthüllt; die Erfahrung gesteigerter Bedrohung wird erst einmal suspendiert. Tags darauf, am 5.10.1810, liefern die „Berliner Abendblätter“ unter „Tagesbegebenheiten“ ein Nachspiel zum Brand in Lichtenberg am 1.10.: die Nachricht zu einem Diebstahl, der den Transport eines Löschgeräts beeinträchtigte.
Der dritte Teil des Epilogs vom 6.10.1810 trägt dann die Züge eines Possenspiels und schließt zugleich, ganz nebenbei, eine wichtige Information ein: Der zuvor mehrmals erwähnte Verhaftete sei wegen Mordbrennerei angeschuldigt und nenne sich Schwarz (sein eigentlicher Name ist freilich – so erfährt man später – Horst). Im Mittelpunkt der Nachricht steht das Gerücht, dass sich dieser Verdächtige in der Haft erhängt habe; ein Schulmeister schlägt vor, den Leichnam des nunmehr ungefährlichen Banditen gegen Geld zur Schau zu stellen, um die Einnahmen den von der Brandstiftung Geschädigten in Schönberg und Steglitz zukommen zu lassen.
Mit Beginn der neuen Woche, am 8.10.1810, wird in einem Extrablatt zur Nr. 7 der „Berliner Abendblätter“ unter „Polizeiliche Tages-Mittheilungen“ die vorausgegangene dramatisch vergegenwärtigende Strategie der Information durch die ‚narratio‘ eines vieles wissenden Erzählers abgelöst: Er verfügt – wie der Polizeipräsident – über die Informationen zu den Begleitumständen bei der polizeilichen Untersuchung gegen den „Delinquenten Schwarz“ und über die Ergebnisse der Ermittlungen gegen die „Mordbrenner-Bande“. Nun wird im Stil der Aufklärung über das Vorgehen von Räuberbanden berichtet – so wie in den zahlreichen Veröffentlichungen um 1800 (man denke an Abels Bericht über Friedrich Schwan und seine Komplicen von 1787, an die Veröffentlichungen zum Schinderhannes-Prozess im „Frankfurter Staats-Ristretto“ 1802 oder an Pfisters „Aktenmäßige Geschichten der Räuberbanden“ von 1812). Die Gefährlichkeit der wohlorganisierten Brandstifter- und Räuberbanden wird nachdrücklich herausgestellt, doch gilt mit dem Ergreifen des angeblichen Schwarz ihre Aktivität als gebrochen – zumal auch die Arbeit der Polizei immer mehr Erfolge bringt.
In einem Klammerzusatz zu diesem umfassenden Bericht kündigt Kleist weitere Informationen an zu der „Rotte“ der Brandstifter, Diebe und Gewalttäter, doch hat er solche publikumswirksamen Mitteilungen von Gruner wohl nicht mehr erhalten. Die dichte Vernetzung der Nachrichten zur Brandstiftung in und um Berlin wird aufgelöst; es folgen nur noch versprengte Informationen – zumeist ohne die Autorität der Polizei-Rapporte. Der erste Nachtrag bezieht sich am Folgetag, dem 09.10.1810, unter der Rubrik „Stadt-Gerücht“ auf die Räuberbraut Louise – auf eine der abenteuerlichen Frauenfiguren, die in den Berichten zu den Banden von Schwan bis Schinderhannes eine besondere Rolle spielten. Es handelt sich um Christine Delitz, die 1813 mit Horst (alias Schwarz) in Berlin auf den Scheiterhaufen hingerichtet wurde.
Am 15.10.1810 ist nun nicht mehr vom Brandstifter Schwarz, sondern von Horst die Rede, der einen Verdächtigen nicht als Mitglied seiner Bande erkannte. Am 20.10.1810 erfahren die Leser der „Berliner Abendblätter“, dass Mitarbeiter der Berliner Polizei außerhalb der Stadt ermitteln und einen „mutmaßlichen Komplicen“ von Horst samt seiner Geliebten nach Berlin haben transportieren lassen. Die folgende Ausgabe vom 22.10.1810 bestätigt den Verdacht: Horst habe den Mann identifiziert. Am 27.10.1810 wird unter „Miscellen“ noch einmal auf vermutliche Brandstiftungen und neue Aktivitäten von Brandstiftern hingewiesen.
Mit diesen verstreuten Meldungen reißt die Berichterstattung zur sog. Mordbrenner-Bande ab, daran wird erst unter verändertem Vorzeichen im zweiten Quartal der „Berliner Abendblätter“ wieder angeknüpft: in der kurzen Erzählung zu einem Kriminalfall, der weit weniger Aktualität und räumliche Nähe beanspruchen kann und vom ‚guten Ende‘ her geordnet ist. Am Kriminalgericht Rouen wurde 1808 die Todesstrafe gegen einen Mann verhängt, der sich – so die Überschrift – „unerhörter Mordbrennerei“ schuldig gemacht hatte und Brände mit einer selbst erfundenen Zündmaschine legte.
Der Sonderfall ‚Bedrohung durch organisierte Brandstiftung‘ wird im Fortgang der „Berliner Abendblätter“ ersetzt durch die alltäglichen Bedrohungen der Kleinkriminalität und der Betrügereien im Warenverkehr; Diebstahl und Gaunerei erscheinen dabei als charakteristische Delikte für die Angehörigen der Unterschichten, insbesondere die Dienstboten. Eine zeitspezifische Bedrohung der persönlichen Sicherheit und körperlichen Unversehrtheit hat sich wohl durch die Ausweitung und Beschleunigung des Kutschenverkehrs in Berlin ergeben. Hierzu hat Kleist offenkundig die Informationen aus den amtlichen Mitteilungen erhalten. Opfer der Unfälle, die durch Unachtsamkeit oder zu schnelles Fahren verursacht wurden, sind Erwachsene ebenso wie Kinder. Dabei bewähren sich – so wird durch die Berichterstattung nahegelegt – die Aufmerksamkeit und Hilfeleistung der Berliner Bürger für die Opfer solcher Verkehrsunfälle, die – wie ein Jahrhundert später die Auto-Unfälle – als Tribut an die Modernisierung des Verkehrswesens erscheinen. Herausgehoben wird, wenn Ärzte oder Soldaten, die zufällig am Unfallort anwesend waren, die Unfallopfer versorgen oder ihnen beistehen.
Solche Handlungen, die aus der Sicht der Polizei als beispielhaft gelten, stellt Kleist jedoch mit der ironischen Erweiterung einer Unfall-Nachricht in Frage. In der 7. Ausgabe der „Berliner Abendblätter“ vom 08.10.1810 wird berichtet, dass ein Arbeitsmann, dessen Name noch nicht „angezeigt ist“, von dem Kutscher eines Mediziners, des Professors Grapengießer, überfahren wurde, doch bestehe keine Lebensgefahr. Zum Ende der Woche, im Blatt vom 13.10.1810, wird dann der Name des Unfallopfers – Beyer heißt der Überfahrene – genannt und von seiner Untersuchung in der Charité berichtet. Der Verfasser des Textes („Charité-Vorfall“) habe – so wird erklärt – daran selbst teilgenommen. Dabei habe sich ergeben, dass der Arbeitsmann innerhalb von 14 Jahren bereits zum vierten Mal von der Kutsche eines Mediziners überfahren und verstümmelt wurde. Der körperliche Zustand des mehrfachen Unfallopfers wird in einem grotesken Erscheinungsbild beschrieben, und seine Erzählungen von der wiederholten Verstümmelung durch Mediziner-Kutschen lassen ob ihrer Spaßhaftigkeit sogar die todkranken Mit-Patienten lachen. Mit einer Pointe schließt „der Berichterstatter“: Der Zustand des Überfahrenen bessere sich durch die medizinische Versorgung in der Charité, und wenn Beyer sich auf den Straßen Berlins vor den Doktoren in acht nehme, könne er noch lange leben.
Was in diesem Weiterführen der polizeilichen Nachricht als Strategie der Komisierung charakterisiert werden kann, hat in der Anordnung des vielfach heterogenen Materials der Polizei-Mitteilungen ein Gegenstück. Erst aus der Erfahrung mit dem Reihungsstil und der Simultanperspektive expressionistischer Großstadt-Lyrik im Stil von Alfred Lichtenstein oder Jakob van Hoddis wird der grotesk-komische Zusammenhang deutlich. Die „Polizeilichen Tagesmitteilungen“ vom 18.10.1810 mögen als Beispiel dienen:
Ein Kaufmanns-Lehrling hat sich, nachdem er auf den Namen seines Prinzipals in einem anderen Comtoir 100 Thlr. aufgenommen, heimlich aus dessen Dienst entfernt.
Eine Tagelöhnerfrau hat bei einer Wittwe durch Eröffnung eines Vorhänge-Schlosses verschiedene Wäsche gestohlen.
Auf dem Neuen Markt ist einem fremden Obsthändler ein abgenutztes Gemäß zernichtet, und ein ungestempeltes mit Einbeziehung der gesetzlichen Strafe von 2 Thlr. in Beschlag genommen.
Ein Weinhändler ist gestern früh in seinem Keller erhenkt gefunden.
Etwa so ließe sich Kleists Polizei-Rapport im Simultanstil ‚expressionistisch verfremden‘:
Berliner Oktober
Ein junger Mensch betrügt mit List den reichen Herrn,
die Frau des Arbeitsmanns zieht Linnen aus erbroch’nem Schrank,
der Polizist zerschlägt ein falsches Maß dem Markt,
im Keller seines Weins erhenkt sich der Patron.
Kleists ‚Montage‘ der vorgefertigten Polizei-Nachrichten erinnert auch deshalb an die Struktur expressionistischer Lyrik, weil nur die Tatbestände festgehalten werden, die persönlichen Umstände und die Motivation der Handelnden jedoch keine Rolle spielen; hierfür ist nicht die Polizei, sondern das Gericht zuständig. Lediglich bei den wiederholt berichteten Selbstmorden wird lakonisch mitgeteilt, was die Ursache solcher ‚Devianz‘ gewesen sein könnte (beispielsweise Melancholie und Depression oder finanzielle Not).
Nur in wenigen Fällen führt Kleist die berichteten Kriminalfälle weiter bis zur gerichtlichen Verhandlung und Bestrafung, um damit dem Muster der Fallgeschichten zu folgen, die in den Sammlungen für Juristen und Laien seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert ein starkes Publikumsinteresse fanden. Zu solchen Ausnahmen gehört die Meldung über den Ulan, der den Soldaten, der ihn arretieren sollte, durch Schüsse aus seiner Pistole tötete. Der nüchternen Meldung im Extrablatt Nr. 14 der „Berliner Abendblätter“ folgt im 33. Blatt am 7.11.1810 – also drei Wochen später – der dramatische Bericht über den Vorfall in Verbindung mit der Nachricht über die Hinrichtung. Auf die Anweisung des Königs wurde mit dem Urteil nicht gesäumt und die Tat wider Recht und militärische Ordnung mit dem grausamen Tod auf dem Rad gesühnt.
Einen anderen Typus der Bearbeitung von Mitteilungen der Polizei-Rapporte stellt die Erweiterung der Meldung zur pointierenden Erzählung der Anekdote dar. Charakteristisch für dieses Verfahren ist die kurze Erzählung, die sich unter der Rubrik „Tagesbegebenheiten“ bereits im 2. Blatt vom 2.10.1810 findet. Der Polizei-Rapport vom 30.09.1810 hatte gemeldet, dass der Arbeitsmann Brietz, der beim Gewitter unter einem Baum Schutz gesucht hatte, von einem Blitz erschlagen wurde. Kleist ergänzt – aus welcher Quelle auch immer informiert –, dass das impertinente Auftreten des Arbeiters gegenüber einem Offizier, dem Captain v. Bürger, jenem das Leben rettete, weil Brietz ihn aus dem Schutz des Baumes, den er sich gewählt hatte, verwies.
Solchen pointierten Berichten stehen am Ende des Jahres 1810 „Polizeiliche Tagesmittheilungen“ gegenüber, die sich auf die amtlichen Aufzeichnungen beziehen, indem sie einem Vorfall unverhältnismäßig viel Raum geben. Es handelt sich hierbei um ein bloßes Erweitern der Information, nicht jedoch um eine besondere formale Organisation oder thematische Akzentuierung der Nachricht. Insgesamt gesehen finden sich Kriminalität und Devianz in den unterschiedlichen Rubriken und Zuordnungen von Polizei-Rapport und Polizeilichen Tagesmitteilungen, Tragischen Vorfällen, Tagesbegebenheiten, Gerüchten, Stadt-Gerüchten, Miszellen, Anekdoten, Geschichten und – selten – im „Bulletin öffentlicher Blätter“.
Am 25.1.1811 erschienen die letzten Veröffentlichungen aus den Mitteilungen der Polizei; sie waren im 2. Quartal der „Berliner Abendblätter“ vom Ende des Blattes an seine Spitze gerückt. Damit war Kleists Projekt einer Berichterstattung, die sich zeitlich und räumlich nahe zum Berichteten bewegt, war sein Versuch einer ‚modern‘-aktuellen Textualisierung des Geschehens von Kriminalität und Devianz gescheitert. Die Darstellung dieser Gegenstände folgt danach ausschließlich den Mustern, die im ausgehenden 18. Jahrhundert entwickelt wurden: in Orientierung am Merkwürdigen und Sensationellen, am Unerhörten und Wunderbaren. Sie bedienen damit Leser-Interessen, die sich noch vor ‚aufklärend-wissensvermittelnden‘ Projekten formiert haben, wie es etwa das „Museum des Wundervollen oder Magazin des Außerordentlichen in der Natur, der Kunst und im Menschenleben“ darstellt, das Kleist unter anderen Quellenwerken benutzte.
Bei der Bearbeitung von Vorlagen aus dem Publikationen, die im 2. Quartal der „Berliner Abendblätter“ hauptsächlich für den Gegenstandsbereich ‚Kriminalität und Devianz‘ herangezogen werden, kommt es noch zu bemerkenswerten Entscheidungen und Gestaltungen Kleists – beispielsweise in der kurzen Erzählung zu außergewöhnlicher „Mutterliebe“, die zu einem ‚Zweikampf‘ von Mensch und Tier führt: Eine Mutter, deren Kinder ein toller Hund getötet hatte, rächt sich an dem Tier, indem sie es umklammert und erdrosselt, dabei aber selbst – von den Bissen des Tieres zerfleischt – zusammenbricht und an Tollwut stirbt.
Als literarisch-journalistisches Experiment im Vorgriff auf eigene Handlungen ließe sich auch Kleists wiederholtes Interesse an der Darstellung der Selbsttötung zweier Liebender verstehen (in den „Berliner Abendblättern“ als „Miscelle“ unter „Mord aus Liebe“ veröffentlicht). Andere Bearbeitungen fremder Vorlagen unter den Gesichtspunkten von Merkwürdigem, Unerhörtem und Wunderbarem folgen tradierten Organisationsformen – wie etwa „Das weibliche Ungeheuer“, „Gaunerstreich“ oder „Räubergeschichte“. Als weitere Option im Spektrum der publikumswirksamen Genres werden die Gespenstergeschichten bzw. die Erzählungen einer Geistererscheinung genutzt.
Im Sinne versäumter oder vereitelter Möglichkeiten zu einer frühen ‚Modernisierung‘ publizistischer Konstruktion von ‚Öffentlichkeit‘ im Umgang mit Kriminalität mag man es bedauern, dass sich Kleists Projekt der „Berliner Abendblätter“ um 1810 nicht durchzusetzen vermochte. Erst gut dreißig Jahre später (1842ff.) konnten Julius E. Hitzig und Willibald Alexis mit ihrem „Neuen Pitaval“ ein ganz anders angelegtes Unternehmen als höchst erfolgreiche Publikation etablieren. Als Ironie des ‚literarischen Schicksals‘ kann dabei gelten, dass Hitzig, der sich Ende 1810 mit Kleist wegen der „Berliner Abendblätter“ überworfen hatte, mit einem Konzept des Erzählens von abgeschlossenen Kriminalfällen (vielfach aus zeitlicher und räumlicher Distanz) Erfolg hatte, das Kleist mit seinen Vorgaben für die „Berliner Abendblätter“ zunächst verworfen und durch ‚Aktualität‘ und ‚Präsenz am Ort des Geschehens‘ ersetzt hatte.
Anmerkung der Redaktion: Der Beitrag ist eine geringfügig gekürzte und fußnotenlose Fassung eines Aufsatzes, der 2001 in italienischer und 2007 in deutscher Sprache (ohne den hier verwendeten Untertitel) erschienen ist: Criminialità e devianza nei „Berliner Abendblätter“. In: A cura Fausto Cercignani et al.: Studia theodisca. Dal giornale al testo poetico. I „Berliner Abendblätter“ di Heinrich von Kleist. Milano 2001, S. 13-29. Erstdruck in deutscher Sprache in Jörg Schönert: Perspektiven zur Sozialgeschichte der Literatur. Beiträge zu Theorie und Praxis. (Studien und Texte zur Sozialgeschichte der Literatur; 87) Tübingen: Max Niemeyer 2007, S. 13-29. Ein erneuter Abdruck erscheint in Kürze in Jörg Schönert: Kriminalität erzählen. Studien zu Kriminalität in der deutschsprachigen Literatur (1570-1920). (Juristische Zeitgeschichte / Abteilung 6: Recht in der Kunst – Kunst im Recht. Hg. v. Thomas Vormbaum und Gunter Reiß). Berlin, Boston: de Gruyter 2015.
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