Die Rückkehr des Außenseiters Hans Mayer in seine Heimatstadt

Das Archiv als Ort der Wiedergutmachung?

Von Anne BendelRSS-Newsfeed neuer Artikel von Anne Bendel

„Nicht einen Augenblick dachte ich daran, nach Köln zurückzukehren, nach Hause, wenn man so will. Nach Hause?“[1]

Hans Mayer, der Deutsche auf Widerruf, der nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 gezwungen war, Köln zu verlassen, wollte nicht zurückkehren in seine „Stadt von einst“. „Nur hier nicht übernachten“, schrieb er in seinen Memoiren.  Zu sehr waren die Erinnerungen von damals, der „Blut- und Brandgeruch“, wie er schrieb, geblieben.[2]

Köln, die Stadt in der Hans Mayer am 19. März des Jahres 1907 geboren wurde, war nicht der Ort, den er als Heimat bezeichnen konnte. Sein Ort war Leipzig, war der Hörsaal 40. „Leipzig war unbelastet gewesen von allem Erinnern“[3], wie er in Ein Deutscher auf Widerruf schreibt. Später war es Tübingen, das „keine Erinnerungsbilder zu liefern [hatte] aus früher Lebenszeit.“[4]

„Nach Hause?“ Diese Frage hat etwas Wehmütiges, Nachdenkliches – zugleich auch etwas Trotziges, weil es so etwas wie zu Hause nicht mehr gab. Die meisten Orte in Hans Mayers Leben waren auf Widerruf angelegt. Darüber ist viel gesagt und auch geschrieben worden. Darum geht es in diesem Beitrag auch nicht um die Vielzahl der Stationen in Hans Mayers Leben. Vielmehr geht es um einen anderen, ganz konkreten Ort, der das Erinnern – das, was Hans Mayer partiell zu verweigern schien – ermöglicht. Dieser Ort ist das Archiv.

Das Archiv als Möglichkeit der Erfahrbarkeit, des Zugangs also zu Hans Mayers Leben und Wirken. Aber auch das Archiv, das diesen Zugang zwar nicht unbedingt verweigert, aber doch einschränkt – zumindest über einen gewissen Zeitraum hinweg. Ist das Archiv eine Heimat oder vielmehr ein Refugium, ein Ort der Zuflucht also? Wenn ja, ist auch das Archiv, wie so vieles in Hans Mayers Leben, auf Widerruf angelegt? Eine Heimat oder ein Refugium auf Zeit?

Die Philosophin und Schriftstellerin Lea Ypi, die in ihrem Roman Free. Coming of Age at the End of History über das Erwachsenwerden im sozialistischen Albanien während der Umbrüche zur Zeit des Mauerfalls schreibt, äusserte sich in Der Freitag mit einem Satz, der auch im Fall Hans Mayer zutreffend sein könnte: „Heimat stellen wir uns immer als Ort vor. Aber Heimat kann auch eine Zeit sein, die für immer verloren ist.“[5] Für Hans Mayer war diese Zeit Leipzig, auch wenn er dies selbst an einem Ort, dem Hörsaal 40, festmachte. Sowohl der Hörsaal 40 als auch die Zeit, in der Hans Mayer diesen Ort als Heimat bezeichnen konnte, gibt es nicht mehr. Sie waren in der Retrospektive, und bleibt man bei den Kausalzusammenhängen, die Hans Mayer immer so treffend formulierte, von Beginn an auf Widerruf angelegt und damit auf Zeit.

Zurück aber zum Ort des Archivs und damit zur Rückkehr des Außenseiters Hans Mayer in seine Heimatstadt. Hans Mayer kehrte zurück in seine „Stadt von einst“, auch wenn er diese nicht als Heimat bezeichnen konnte. In einem Interview im Jahr 1987 im ZDF-Zeitzeugenportal konstatiert Mayer:

Wenn sie mich fragen, ob ich ein Rheinländer, ein Kölner bin – ja selbstverständlich. […] Darum habe ich auch einen Vertrag geschlossen mit meiner Vaterstadt, die meine Papiere bekommt und wo ich dann, wenn ich nicht mehr da sein werde, auch begraben sein möchte. Das ist natürlich eine Entscheidung; und das, wenn Sie so wollen, ist natürlich auch eine Entscheidung für Deutschland.[6]

Sein Begräbnis ist bekanntlich nicht in Köln, sondern auf dem Dorotheenstädter Friedhof in Berlin. Sein Archiv aber hat er dem Historischen Archiv der Stadt Köln vermacht – in Teilen bereits 1985, zehn Jahre nach der Veröffentlichung seines Opus Magnum Außenseiter, zu dessen 50. Jubiläum am 19. und 20. September 2025 eine Tagung im EL-DE-Haus Köln stattfand und im Rahmen derer dieser Beitrag entstand.

Nun könnte die Frage lauten: Warum? Warum hat ein dreifacher Außenseiter, wie Hans Mayer es als Jude, Homosexueller und Marxist war, sein Archiv an einen Ort gegeben den er verabscheute, wie in seinen Memoiren Ein Deutscher auf Widerruf zu lesen ist? Sein Geburtsort Köln wurde mit der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft 1938 widerrufen. 1933, nach der Machtübernahme der Nazis, wurde ihm als Jude der Staatsdienst als Jurist verweigert. Deutscher war er nicht mehr und konnte es auch nie wieder sein, wie er selbst konstatierte. Seine Identität und Nationalität wurden widerrufen – beides ist verhandelbar und damit widerrufbar. Herkunft aber lässt sich nicht widerrufen und so blieb Hans Mayer, wie aus dem zuvor zitierten Zeitzeugeninterview hervorgeht, nach wie vor mit seiner Herkunft verbunden. Er blieb ein Kölner.

In dieser Gleichzeitigkeit, die hierin steckt, vielmehr noch als der scheinbare Widerspruch, liegt womöglich bereits ein Teil der Antwort. „Die Gleichzeitigkeit der Gegensätze ist immer Kölns Lebensgesetz gewesen“, wie Mayer in Stadtansichten schreibt.[7] Das aber erklärt noch nicht, weshalb Mayer sein Archiv an die Stadt Köln gab. Es wäre ebenso danach zu fragen, welche Archive noch im Spiel waren? Welches Sammlungsprofil haben diese? Gab es einen Erben? Wer hat Hans Mayer bei dieser Entscheidung begleitet und warum? Diese Fragen sind nicht unwichtig, und zumindest ein Teil davon lässt sich partiell beantworten. Zur Frage des Erben: vermutlich gab es einen. Kurt Groenewold, der Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker äußerte sich dazu in Der unbequeme Aufklärer. Gespräche über Hans Mayer, die Heinrich Bleicher geführt hat und von dem dieser Band herausgegeben wurde, wie folgt:

der Erbe ist […] ich glaube, ein Fahrer und Vertreter für Pharmazie. […] Ich denke, das war mal ein Freund, und ich wollte nur sagen, an seinem intellektuellen Leben hat er nicht teilgenommen. […] wenn er nicht Erbe gewesen wäre, wäre ich kein Testamentsvollstrecker.

Viel mehr Erkenntnisse können an dieser Stelle leider nicht geteilt werden, da vieles auf Spekulationen beruht. Aus den Korrespondenzen mit Kurt Groenewold oder dem Historischen Archiv konnten diesbezüglich keine weiteren Erkenntnisse gezogen werden. Auch dies ist eine Realität der Archivarbeit, der Archivrecherche: man findet nicht wonach man sucht. Zu dieser Thematik ist die literarische Verarbeitung in Christoph Heins Verwirrnis empfehlenswert, auch deshalb, weil die Literatur für Hans Mayer ein tragender Bestandteil seines Lebens war. Gleichzeitig muss deutlich gemacht werden, dass das Archiv nicht der einzige Ort ist, von dem Wissen ausgeht. Es ist einer von vielen. Christoph Hein behandelt in seinem Roman aus dem Jahr 2018 das Thema der Homosexualität in der DDR. Hans Mayer tritt als Haupt- und Nebenfigur auf. Zudem gibt es eine Figur, die durchaus Parallelen zu dem Erben haben könnte.

Zurück aber zur Frage: Gibt es einen Ort für Hans Mayer?

Den einen Ort sicher nicht. Dies gilt ebenso für seinen Nachlass. Ein Grossteil der Unterlagen ist zwar dem Historischen Archiv Köln übergeben worden; Teilnachlässe befinden sich jedoch auch an anderen Orten. Einer davon ist das Deutsche Literaturarchiv in Marbach, wo unter anderem die Manuskripte zu Ein Deutscher Widerruf liegen. Weitere Teilnachlässe befinden sich im Tübinger Universitätsarchiv und im Stadtmuseum Tübingen. Zudem gibt es Unterlagen zu Hans Mayer in Berlin in der Akademie der Künste, im Ernst-Bloch-Archiv in Ludwigshafen sowie in diversen Archiven in der Schweiz, wie der ETH Zürich und dem Archiv für Zeitgeschichte, ebenfalls in Zürich. Ausserdem zu nennen sind die Stasi-Akten im Bundesarchiv. Das alles ist nicht aussergewöhnlich. Es ist selten der Fall, dass sich alle Unterlagen einer Person an einem einzigen Ort befinden, geschweige denn im Original. Trotzdem ist die Entscheidung für Köln eine wichtige. Hier liegt der Hauptnachlass. Es ist eine Entscheidung, die die Verbundenheit zu Köln ausdrückt.

Bevor es im letzten Teil dieses Beitrags um die Erfahrbarkeit und die Frage nach der Wiedergutmachung geht, eine kurze Anmerkung zum Sammlungsprofil des Kölner Archivs. Dieses ist heute sehr vielseitig und betrifft Archivalien unter anderem aus den Bereichen Politik, Recht, Religion und all jene Archivalien, die für die Kölner Stadtgeschichte sowie die des Rheinlands bedeutend sind. Hans Mayer war bekanntlich nicht nur Literaturprofessor, sondern in erster Linie Schriftsteller – so jedenfalls sein Selbstverständnis. Er war aber auch Historiker, promovierter Jurist, Radiojournalist und leidenschaftlicher Kenner der Musik. In das vielfältige Sammlungsprofil des Kölner Archivs passt er also in jedem Fall.

Dieser Aspekt kann ein Erklärungsversuch für die Entscheidung für Köln bieten, allerdings wohnt, wie in vielen Fällen, der Entscheidung ein Moment der Kontingenz inne, da es auch andere Orte gegeben hätte, die den Gesamtnachlass hätten übernehmen können.

Die Frage, die sich mit der Rückkehr des Außenseiters Hans Mayer in seine Heimatstadt stellt, ist auch eine Frage nach dem „Was bleibt?“. Dabei ist das Archiv kein Ort, der rückwärtsgewandt ist, sondern ein Ort, der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft verbindet. Es geht dabei auch um die Rolle und Verantwortung von Archiven für eine Gesellschaft. Zum einen in Bezug auf die Erfahrbarkeit, respektive den Zugang zu Dokumenten, zum anderen bezogen auf die Frage nach der Wiedergutmachung. Ist das Archiv so ein Ort? Diese Frage kann in einem solchen Beitrag kaum hinreichend beantwortet werden. Ein paar Anmerkungen hierzu folgen jedoch.

Zunächst muss jedoch konstatiert werden, dass dem Historischen Archiv Köln eine weitaus grössere Verantwortung zukommt als Archiven ohnehin schon. Die Rede ist von dem posthumen Widerruf, der Hans Mayer im Frühjahr 2009 widerfahren ist, als das Kölner Archiv einstürzte und damit wertvolle Dokumente, nicht nur aus dem Nachlass Hans Mayer, sondern des gesamten Archivbestands verschüttet wurden. Damit das Historische Archiv in ca. 30 Jahren wieder voll funktionsfähig ist, braucht es laut der Stadt Köln noch bis zu 6500 Personenjahre und 200 Personen in ständigem Einsatz.[8] Der Einsturz des Kölner Archivs vor knapp 17 Jahren hat eines sehr deutlich gemacht: das Archiv ist vor Zerstörung nicht gefeit. Letzteres aber wissen wir schon seit den Anfängen von Archiven.

Zurück aber zu Hans Mayer und dem Kölner Archiv.

Im Fall Hans Mayer muss trotz dieser Katastrophe von einem glücklichen Umstand gesprochen werden, da fast der gesamte Nachlass gerettet werden konnte. Das Archivgut ist nur leicht bis gar nicht beschädigt und somit unter bestimmten Voraussetzungen auch einsehbar. Der Nachlass aber ist für die Benutzung pauschal gesperrt, so heißt es im Findbuch des Historischen Archivs Köln im Bestand Hans Mayer (HAStK: Findbuch Best. 1333). Letzteres steht nach meinem Kenntnisstand nur bedingt in Verbindung zum Einsturz und dennoch muss an dieser Stelle von einem erneuten Widerruf gesprochen werden. Ein Widerruf ausgerechnet ausgehend von dem Ort, der Schutz und Sicherheit verspricht.

Das Archiv ist in der Tat ein Schutzraum – ein Refugium – auch deshalb, weil Dokumente, die einmal Eingang in ein Archiv gefunden haben, in der Regel nicht widerrufen werden können. Anders formuliert bedeutet das, dass Dokumente, die einmal in ein Archiv gelangt sind, den Ort des Archivs nicht verlassen, respektive nur zu bestimmten Anlässen. Diese sind beispielsweise Ausstellungen, Restaurierungen oder Digitalisierungen. Wenn hier zunächst von den Dokumenten, die den Ort des Archivs nicht verlassen, gesprochen wird, dann ist die Rede von der Materialität des Archivs. Das Dokument wird am Ort des Archivs in seiner Materialität vor potenziellen Gefahren geschützt, wie klimatischen Schwankungen und anderen chemischen oder physikalischen Einflüssen. Dieser Aspekt betrifft also die sichere Aufbewahrung und damit die langfristige Erhaltung von Archivgut. Das Archiv als Refugium aber bedeutet noch etwas anderes. Es bedeutet auch den Schutz vor unerwünschter Benutzung, Verbreitung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen. Auch aus diesem Grund gibt es Schutz- und Sperrfristen, die, wie schon erwähnt, auch im Fall Hans Mayer gelten.

Die Gründe für eine pauschale Sperrung sind vielfältig. Im Fall Hans Mayer unterliegt die Nutzung laut Archiv „einer komplexen Rechtslage“, die „aus der sukzessiven Abgabe der Unterlagen in mehreren Tranchen zwischen 1985 und 2011“ resultiert.[9]

Das Archiv als Refugium, bezogen auf den Schutz von Urheberrechten, Datenschutz und anderen rechtlichen Grundlagen, greift hier. Wichtig dabei ist, dass die Sperrung teilweise aufgehoben, respektive verkürzt werden kann (die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in den jeweiligen Archivgesetzen der Länder, in diesem Fall des Landes Nordrhein-Westfalen, festgeschrieben). Eine pauschale Sperrung aber stellt administrative Hürden dar, und es muss aus meiner Sicht hinterfragt werden, ob diese auch tatsächlich gerechtfertigt ist.

Mir scheint es grundlegend zu betonen, dass das Archiv immer auch ein Refugium auf Zeit ist. Sobald eine Sperrfrist abgelaufen ist oder zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung verkürzt wird, wird der Ort des Archivs als Refugium zum Raum, in dem Erfahrungen möglich werden und nach Aussen getragen werden können. Genau das ist eine der Aufgaben von Archiven: dafür Sorge zu tragen, dass Archivgut benutzbar und damit erfahrbar wird. Das geschieht nicht aus Willkür, sondern nach dem Prinzip der „praktischen Konkordanz“. Das bedeutet, dass „miteinander kollidierende“ Grundrechte – das Grundrecht auf Datenschutz und die Informationsfreiheit – so zu vermitteln sind, „dass möglichst keines der beiden Grundrechte völlig untergeht“, so das Archiv der Honterusgemeinde. Gerade dieses Spannungsverhältnis auszutarieren ist immer wieder ein Balanceakt, den das Archiv leisten muss.

Im Fall Hans Mayer muss hinzugefügt werden, dass ein grosser Teil der Unterlagen, die existieren und archiviert sind, nie hätten existieren dürfen. Die Rede ist von den Stasi-Akten. Nun liegen diese Unterlagen nicht in Köln, sondern beim seit dem 17. Juni 2021 dem Bundesarchiv angegliederten Stasi-Unterlagen-Archiv. Hier wiederum existieren für Forschende noch andere Hürden, über die beispielsweise bei Mark Lehmstedt nachzulesen ist. (Ob sich die Situation seit der Überführung in das Bundesarchiv geändert hat, konnte nicht geprüft werden. Diese Aussage bezieht sich also auf die Zeit vor der Angliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs an das Bundesarchiv.[10])

Um nochmals auf den Widerruf zurückzukommen und damit zum Archiv als Ort der Wiedergutmachung: Das Leitmotiv des Widerrufs, das sich durch Hans Mayers Leben zog, greift rückblickend auch im Falle des Archivs. Fast scheint es, als wäre dieser erneute Widerruf antizipiert worden. Hans Mayer selbst verstand sich in diesem Zusammenhang als das, was er in Goethe. Ein Versuch über den Erfolg über eben diesen behauptet hatte: als ein „Produkt von Zeitumständen.“[11] Seine fast penetrante Art, die Kausalzusammenhänge darzulegen, kann sowohl als Erklärungs- als auch als ein Beruhigungsversuch gedeutet werden, den man dem dreifachen Außenseiter, der das gesamte 20. Jahrhundert durchlebt hat und durchleiden musste, durchaus verzeihen mag.

Wenn wir nun zum Archiv zurückkehren und dieses einmal von der Zukunft herdenken, dann können wir uns nicht allein damit begnügen, Kausalzusammenhänge zu beschreiben und die Zeitumstände als unumstösslich anzuerkennen. Anders gesagt: Wir müssen mit dem Leitmotiv des Widerrufs brechen, wenn es eine Zukunft für die Archive Hans Mayers, für die Archive von so vielen Außenseitern geben soll.

Wir als Wissenschaftler*innen, wir als Archivar*innen, wir als Zivilgesellschaft haben heute mehr denn je eine Verantwortung, insbesondere jenen gegenüber, deren Stimmen – zum Teil erneut, zum Teil noch immer – zum Schweigen gebracht werden sollen. Jüdisches Leben ist in Deutschland 80 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs erneut bedroht, das zeigte beispielsweise die Notwendigkeit des massiven Polizeiaufgebots bei der Eröffnung der Münchner Synagoge Reichenbachstrasse Mitte September 2025, die während der Reichspogromnacht, wie so viele andere Synagogen, verwüstet worden war und am Montag, dem 15. September 2025 wieder eröffnet wurde. Ebenso bedroht ist queeres Leben und das Leben von Frauen und weiblich gelesenen Personen.

Wir alle tragen die Verantwortung die Stimmen der Außenseiter hörbar zu machen, dafür zu sorgen, dass diese in Archive gelangen und damit einen Ort finden, vielleicht eine Heimat. Nicht allein als Refugium, sondern auch als Erfahrungsraum. Dabei muss betont werden, dass alle Außenseiter ein Recht auf das Erinnern und damit ein Recht auf Archiv haben. Auch das verstehe ich unter dem Archiv als Ort der Wiedergutmachung.

Wiedergutmachung bedeutet Verantwortung. Es bedeutet Nie wieder – nicht für eine bestimmte Gruppe an Außenseitern, sondern für alle. Nicht als Floskel, sondern als Verpflichtung, „die Stimmen der Opfer zu erhalten und damit nicht nur das Gedenken an sie selbst, sondern auch an das Vermächtnis ihres Lebens und Überlebens dauerhaft fortzuführen“, wie es im Monatsbericht des Bundesamts für Finanzen vom Januar 2021 zum Archivierungsprojekt der Wiedergutmachung heisst.

Die Aufgabe, die Archivar*innen als Vertreter*innen von Archiven dabei zukommt, ist eine Balance zu schaffen zwischen dem Archiv als Refugium und dem Archiv als Erfahrungsraum, zwischen den, wie zuvor erläutert, miteinander kollidierenden Grundrechten und letztlich zwischen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die geschützt gehören, aber nicht unbedingt immer vereinbar sind. Darum ist dieser Beitrag auch ein Plädoyer für Dialog, insbesondere zwischen Archivar*innen und Forschenden, aber auch innerhalb der Zivilgesellschaft. Darauf immer wieder und stetig zu verweisen, ist in diesen Zeiten dringlich geworden.

Eines muss dabei deutlich werden: Das Archiv darf niemals einem Staat dienen oder einer einzelnen Person, sondern lediglich demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien sowie einer freien Gesellschaft für alle. Dass dies nicht überall die Realität ist, steht auf einem anderen Blatt. In jedem Fall ist es das, wofür Archivar*innen sowie auch die Wissenschaft einstehen müssen – immer mit dem Zusatz, dass das Archiv ein Ort ist, von dem  Wissen ausgeht, aber nicht der einzige.

Die Literatur, die für Hans Mayer ein Leben lang wichtig blieb, ist ein ebensolcher Ort, wenn auch natürlich nicht ganz der gleiche. Ein für Hans Mayer wichtiger Roman, aus dem zum Abschluss zitiert werden soll, ist Doktor Schiwago von Boris Pasternak. Mayers Essay Doktor Schiwago (1962 erschienen bei Rowohlt im Band Ansichten zur Literatur der Zeit) war einer der Gründe, weshalb er seinen Ort – Leipzig und den Hörsaal 40 – verliess. Auch Pasternak selbst stand vor der Entscheidung Russland und damit seiner Heimat den Rücken zu kehren und den Nobelpreis, der ihm 1958 zugesprochen worden war, anzunehmen oder aber diesen abzulehnen, dafür aber in Russland bleiben zu dürfen. Pasternak entschied sich für letzteres und blieb. Mayer „ging fort, als es nicht weiterging“,[12] wie er in seinen Erinnerungen schreibt.

In Pasternaks Roman heißt es:

der Mensch in den anderen Menschen, das ist die eigentliche Seele des Menschen. Das ist es, was Sie sind. […] In den anderen haben Sie gelebt, in den anderen werden Sie auch bleiben. Und was wäre es für ein Unterschied, wenn das später Erinnerung genannt wird? Sie wären es, die eingetreten ist in den Zusammenhang, in den Zustand des Künftigen.[13]

Die Erinnerung wach zu halten – das ist die eigentliche Aufgabe des Archivs, nicht nur, aber auch. Dafür braucht es den anderen. Denjenigen, der bereit ist zu erinnern. Genau darin wird eine Chance der Rückkehr des Außenseiters Hans Mayer in seine Heimatstadt erkennbar. Es ist eine Chance, die Hans Mayer selbst so nicht antizipiert oder kalkuliert haben wird. Und wenn doch – auch dies liesse sich vermutlich unter Kausalzusammenhängen subsumieren. Die Rede ist von der Chance der Wiedergutmachung. Das muss unser aller Aufgabe sein. Hier. Heute. Immer. Mit Lea Ypi gesprochen, die zuvor bereits zitiert wurde: „And yet, despite all the constraints. We never loose our inner freedom. The freedom to do what is right.“ Trotz all der Zwänge, verlieren wir unsere innere Freiheit nicht. Die Freiheit zu tun, was richtig ist. Dies ist auch meine Überzeugung. 

Anmerkungen:

[1] Mayer, Hans: EDW II, S. 275.

[2] Ebenda.

[3] Ebenda.

[4] Ebenda, S. 276.

[5] Christine Käppeler im Gespräch mit Lea Ypi, in: freitag.de.

[6] Mayer, Hans: Mensch und Marxismus – im Gespräch mit Beate Pinkerneil, in: zeitzeugen-portal.de.

[7] Mayer, Hans: Stadtansichten, S. 44. 

[8] Stadt Köln: Der Wiederaufbau der Bestände, in: stadt-koeln.de.

[9] Findbuch des Historischen Archivs Köln im Bestand Hans Mayer (HAStK: Findbuch Best. 1333)

[10] Vgl. Lehmstedt, Mark (Hg.): Hans Mayer. Briefe 1948 – 1963. Leipzig 2006 sowie Hans Mayer. Dokumente 1956 – 1963. Leipzig 2007.

[11] Mayer, Hans: Goethe. Ein Versuch über den Erfolg, S. 6.

[12] Mayer, Hans: EDW II, S. 9.

[13] Pasternak, Boris: Doktor Schiwago, S. 84.