Exportschlager Demokratisierung – Rechtsweg ausgeschlossen

„Die Diktatur der Demokraten“ von Juli Zeh erklärt, warum ohne Recht kein Staat zu machen ist

Von Frank RiedelRSS-Newsfeed neuer Artikel von Frank Riedel

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

Juli Zeh, 1974 in Bonn geboren, hat trotz des erfolgreichen Debütromans, „Adler und Engel“ (2001), nie von ihrem Jurastudium gelassen. Neben regelmäßig erscheinender Belletristik, hat sie 2003 als juristische Referendarin in der Rechtsabteilung des „Office of the High Representative“ (OHR) in Sarajevo gearbeitet: Ihre dort gemachten Erfahrungen hat sie in ihre Dissertation „Das Übergangsrecht. Zur Rechtsetzungstätigkeit von Übergangsverwaltungen am Beispiel von UNMIK im Kosovo und dem OHR in Bosnien-Herzegowina“(Nomos, 2011) eingebracht. Die Hamburger Körber-Stiftung verlieh ihr dafür den Deutschen Studienpreis.

Das vorliegende Buch stellt nach Angaben der Autorin „die wichtigsten Ergebnisse der Doktorarbeit vor und macht sie für das nichtjuristische Lesepublikum nachvollziehbar“. Zeh betrachtet das state building so genannter failed states unter juristischen Aspekten und stellt fest, dass der zum Exportschlager gewordene Demokratieaufbau paradoxerweise mit undemokratischen Mitteln erfolgt. In den letzten Jahrzehnten bis in die Gegenwart gab und gibt es zahlreiche Staaten, die durch Kriege aufgelöst wurden oder zerfielen. In der Demokratisierung sieht die internationale Gemeinschaft das Allheilmittel, einen failed state in ein „souveränes, (demokratisch) funktionierendes Staatswesen (zurück-)verwandeln zu können“. Die Anfänge der von der internationalen Gemeinschaft eingesetzten Übergangsverwaltungen, meist unter dem Mandat der Vereinten Nationen, liegen in Kambodscha, Somalia und Ost-Timor. Der Fokus des Buches liegt auf den internationalen Missionen in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo.

Das Buch ist in fünf Kapitel gegliedert: „Gestalt und Gesetzgebung der Übergangsverwaltungen“, „Souveränitätsbeschränktes Handeln“, „Die Rechtsgrundlage der Übergangsverwaltung“, „Der Rechtscharakter des Übergangsrechts“, „Zur Justiziabilität des Übergangsrechts“.

In der Einleitung prangert Zeh rechtliche Missstände an. Wenn die lokalen Institutionen nach Meinung der externen Akteure nicht funktionsfähig sind, kann die internationale Verwaltung die Staatsgewalt ausüben und zwingend notwendige Entscheidungen treffen. Dabei kann es um Eigentumsfragen, Berufsverbote von Radikalen, das Einfrieren der Konten hochrangiger Politiker oder Entlassungen von Lehrern und Richtern gehen. Die internationale Mission handelt allerdings nach dem Völkerrecht und darf keine innerstaatlichen Gesetze erlassen. Da das Völkerrecht nur zwischen oder für Staaten, nicht aber innerhalb derer gilt, auf der anderen Seite aber kein innerstaatliches Gericht völkerrechtliche Entscheidungen verhandeln kann, ist für die Betroffenen, selbst wenn ihre Existenz gefährdet ist, der Rechtsweg ausgeschlossen. Unter diesem Kontrollvakuum leiden die Bewohner.

Natürlich macht die dysfunktionale Verfassung eines Staates eine innerstaatliche Handlungsfähigkeit der Übergangsverwaltung nötig, aber muss die Demokratisierung nicht auch selbst auf einer soliden Rechtsgrundlage erfolgen, um glaubhaft und nachhaltig zu sein? Immerhin machen die Untersuchungen deutlich, dass man beim Vertrag von Ramboulliet für den Kosovo die Fehler des Vertrags von Dayton für Bosnien-Herzegowina vermieden hat. Was aber soll man tun, wenn das neue Staatsgebilde, wie im Falle Bosnien-Herzegowinas, sich dem gesamtstaatlichen Demokratieaufbau verweigert?

Rechtlich zu klären ist ebenso, ob Staaten mit der Unterzeichnung der UN-Charta ihr Hoheitsrecht abgeben und die Internationale Gemeinschaft dann in Fällen der Friedensbedrohung keine Zustimmung für ihre Einsätze benötigt. Ersetzt die Supranationalität einer Organisation die Freiwilligkeit einzelner Staaten?

Das Übergangsrecht ist eine dem Gemeinschaftsrecht der EU ähnliche supranationale Rechtsordnung. Die EU möchte damit in nationales Recht eingreifen, um zu liberalisieren und zu harmonisieren, die Übergangsverwaltung versucht im failed state demokratische Institutionen aufzubauen. Damit Betroffene der Anwendung von Übergangsrecht nicht schutzlos gegenüber stehen, schlägt Zeh ein alternatives Forum zur Kontrolle vor. Solange dies nicht existiert, sollte die lokale Verfassungsgerichtsbarkeit, unterstützt von internationalen Richtern, sie übernehmen können.

Juli Zeh ist es gelungen, die komplizierte Rechtsgrundlage für Übergangsregierungen und Übergangsrecht für Nichtjuristen verständlich darzustellen. Bosnien und der Kosovo sind nicht aus der Welt, weshalb es besonders interessant ist, fachlich präzise Informationen zu den dortigen Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft zu erhalten. Einen Konflikt nicht aus politischem Blickwinkel, sondern mit den Augen einer Juristin zu betrachten, ist ernüchternd. Man sollte meinen, die Demokratisierungsbestrebungen und -maßnahmen stünden auf rechtlich sicheren Füßen – doch dies ist ein Trugschluss . Oft sind auch Juristen die Hände gebunden, wenn der Menschenverstand drängt, einzugreifen. Die ausführlichen, wissenschaftlichen Begriffsbestimmungen, Problembeschreibungen und Lösungsansätze sind für jeden, der in diesem Bereich sein Wissen vertiefen will, eine willkommene Hilfe.

Titelbild

Juli Zeh: Die Diktatur der Demokraten. Warum ohne Recht kein Staat zu machen ist.
Körber-Stiftung, Hamburg 2012.
200 Seiten, 14,00 EUR.
ISBN-13: 9783896840950

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