Die Aushöhlung des Rechtsstaats?

In seinem 2024 erschienenen Buch „Law statt Order. Der Kampf um den Rechtsstaat“ bescheinigt Maximilian Pichl den demokratischen westlichen Gesellschaften eine Krise der Rechtsstaatlichkeit

Von Gertrud Nunner-WinklerRSS-Newsfeed neuer Artikel von Gertrud Nunner-Winkler und Wolfgang van den DaeleRSS-Newsfeed neuer Artikel von Wolfgang van den Daele

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

Der Rechtsstaatsbegriff wird in politischen Diskursen und Entscheidungen ordnungspolitisch umgedeutet und verengt. Im Zentrum steht nicht mehr der Schutz der Freiheit des Einzelnen vor staatlicher Willkür, sondern die Legitimierung staatlicher Eingriffe in individuelle Rechte zur Durchsetzung öffentlicher Sicherheit und Ordnung. Im Zuge dieser Umdeutung ist, so Pichl (Professor für Recht und soziale Arbeit an der Frankfurt University of Applied Sciences) „der liberal-demokratische Gehalt des Rechtsstaats(-begriffs) in den letzten Jahren zusehends ausgehöhlt und bis zur Unkenntlichkeit verstellt“ worden.

Pichl flankiert die Analyse seiner These mit längeren Exkursen zur historischen Entwicklung der Theorie und Praxis des Rechtsstaats (Kapitel 2) und zu den gegenwärtigen Strategien rechtspopulistischer Parteien und autokratischer Regime, die nicht bloß auf die ordnungspolitische Umdeutung, sondern auf die Demontage des Rechtsstaates abzielen (Kapitel 4).

Die historische Rekonstruktion zeichnet vor allem das wechselvolle Schicksal der Rechtsstaatsentwicklung in Deutschland nach. Diese Entwicklung führt vom ‚legalen Konstitutionalismus‘ der Kaiserzeit im 19. Jahrhundert über die Rechtsstaatskatastrophe des NS-Regimes zur Wiedergewinnung liberaler Grundrechte im (westdeutschen) Verfassungsstaat und einer nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angetriebenen Verklammerung individueller Freiheitsgarantien mit politischen und sozialen Teilhaberechten. Ergebnis ist das Leitbild eines zugleich liberalen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Allerdings sieht der Autor schon in der staatlichen Reaktion auf den Terror der RAF in den 1970er Jahren einen Schritt zu der von ihm diagnostizierten Umdeutung des Rechtsstaats hin zu einer repressiven Sicherheitspolitik.

Kapitel 4 bietet eine Fülle von aufschlussreichem Material zur gegenwärtigen Konjunktur rechtskonservativer Bewegungen und Parteien, vor allem zur AfD. Wenn man qualitative Befunde zu Strategien und Programmen sucht, mit denen der Rechtsstaat im Kern zur Disposition gestellt wird, wird man hier fündig. Das gilt auch für die Analyse der autokratischen Politiken, mit denen der Rechtsstaat in Ländern wie Ungarn und Polen demontiert worden ist, nachdem der Rechtspopulismus in Wahlen (zum Teil verfassungsändernde) Regierungsmehrheiten gewonnen hat (Kapitel 5). Der Bezug dieses Materials zur Umdeutungsthese des Autors ist jedoch lose. Vermutlich unterstellt oder befürchtet der Autor, dass die liberalen Demokratien auf ungarische Verhältnisse zusteuern könnten. Das bleibt eine Projektion, die man teilen kann, aber nicht teilen muss. Die analytische Pointe der Umdeutungsthese liegt hingegen in der Behauptung, dass sich auch in den Ländern, die sich als Verfechter der liberalen Demokratie definieren, autokratische Tendenzen verbreiten, die den Rechtsstaat aushöhlen.

Kann der Autor die Beweislasten einlösen, die er mit dieser Behauptung übernimmt? Dazu genügt es nicht, auf die offensichtliche Konjunktur von Law-and-Order-Politiken zu verweisen. Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie staatlicher Schutz vor Angriffen nichtstaatlicher Akteure auf die Grundrechte der Bürger ist seit jeher Teil der Rechtsstaatsgarantien. Sie sind eine aus dem Gewaltmonopol folgende Staatsaufgabe. Für Pichl sind die Sicherheitspolitiken jedoch inzwischen rechtsstaatlich aus dem Ruder gelaufen. Belege dafür sieht er in vier Bereichen:

Die vermeintlichen „Freunde des Rechtsstaats“ haben in der Wirtschafts- und Finanzkrise eine rechtsstaatswidrige Austeritätspolitik zu Lasten der Menschen in der südlichen Peripherie Europas durchgedrückt, Proteste gegen diese Form der Krisenbearbeitung mit polizeilichen Ausnahmezuständen niedergehalten, die systematische Entrechtung von Geflüchteten an den Außengrenzen geduldet oder sogar gefördert und schließlich Angriffe auf die europäische Gerichtsbarkeit mitzuverantworten, die das europäische Menschenrechtssystem schwächen.

Der Autor präsentiert eine ausführliche Chronik von Übergriffen der staatlichen Exekutive auf garantierte Freiheiten und politische Rechte der Bürger, die im Namen von Sicherheit und Ordnung ohne hinreichende rechtliche Grundlage oder unter Missachtung geltender Gesetze verhängt wurden: Kriminalisierung von zivilem Ungehorsam, willkürliche polizeiliche Hausdurchsuchungen und Racial Profiling bei Personenkontrollen, politische Diskriminierung und Vorverurteilungen bei staatsanwaltlichen Ermittlungen, Pushbacks von Flüchtlingen an den Außengrenzen sowie Verweigerung von Sozialleistungen für Asylbewerber. Wenn rechtswidriges Staatshandeln politische Strategie wird, geht in der Tat der Rechtsstaat unter.

Allerdings macht Pichl in seinen Materialien auch geltend, dass oft Urteile letztinstanzlicher Gerichte den exekutiven Gewalten Einhalt geboten und Sicherheitsmaßnahmen als Übermaß oder Willkür außer Kraft gesetzt haben. Das dürfte (entgegen seiner Umdeutungsthese) doch eher die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats als dessen Aushöhlung belegen (auch wenn die lange Verfahrensdauer vor Gericht bedenklich bleibt). Ähnliches kann man von der hektischen Gesetzgebungstätigkeit sagen, die darauf abzielt, Law-and-Order-Politiken eine legale Basis zu verschaffen und sie dadurch aus der Grauzone der Rechtsstaatswidrigkeit herauszuführen. Der Autor lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass er diese Strategie für gefährlich und verfehlt hält. Das ist eine politische Wertung, der man sich in vieler Hinsicht kaum entziehen kann. Aber es ist nicht ein Beleg dafür, dass hier die Rechtsstaatlichkeit unter die Räder gerät. Denn zweifellos können im Rahmen einer rechtsstaatlichen Verfassung politische Entscheidungen getroffen werden, die in dem Sinne fragwürdig sind, dass sie moralischen Ansprüchen sozialer Gerechtigkeit widersprechen, Standards der Solidarität verletzen und relevante Probleme verschleiern oder sogar verschärfen.

Pichl ist an diesem Punkt, wie folgende Beispiele zeigen, vor Fehlurteilen nicht gefeit: So wird man seiner politischen Kritik, dass die Sparprogramme, die den in der Finanzkrise verschuldeten Ländern wie Ungarn und Griechenland von der Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds aufgedrängt wurden, darauf hinauslaufen, die Probleme zu Lasten der unteren sozialen Klassen zu ‚lösen‘, zustimmen können. Aber die weitergehende Behauptung, dass die EU hier eine „systematische Flucht aus dem Recht in autoritäre Exekutiventscheidungen“ angetreten habe, ist überzogen. Ebenso wie die Schlussfolgerung, dass damit die „EU einen wesentlichen Aspekt von Rechtsstaatlichkeit in der Wirtschaftskrise aufgegeben“ hat.

Ebenso wenig kann Pichl seine Umdeutungsthese mit dem Hinweis belegen, dass die Austeritätspolitik in Italien, insbesondere die Einsparung im Gesundheitssektor, dazu geführt hat, „dass der Staat seinen rechtsstaatlichen Auftrag für den Schutz des Lebens und der Gesundheit, wie er zum Beispiel in Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, nicht adäquat erfüllen kann.“ Das ist kein Rechtsstaatseinwand, sondern eine Kritik an ‚falschen‘ politischen Prioritäten. Denn es ist moralischer Common Sense, dass negative Pflichten (der Schadensvermeidung) universell gelten, positive Pflichten (der Hilfeleistung) dagegen eine Abwägung und Entscheidung darüber erfordern, wem wann wieviel der prinzipiell begrenzten Ressourcen geschuldet sind. Die Realisierung staatlicher Hilfe hängt – jenseits sehr enger, bei uns etwa durch die Menschenwürdegarantie gezogenen Grenzen – von der Verfügbarkeit öffentlicher Ressourcen, also letztlich von der Haushalts- und Finanzpolitik ab.

Fragwürdige Schlussfolgerungen finden sich auch in den anderen von Pichl genannten Problembereichen. Dass es in Frankreich verfassungsrechtlich möglich ist, eine Rentenreform am Parlament vorbei in Kraft zu setzen, ist kein Beispiel für eine rechtsstaatwidrige Politik des Ausnahmezustands. Verschärfungen des Asylrechts und der Abschiebepraxis signalisieren eine Abkehr von der Solidarität mit Menschen auf der Flucht, aber sie belegen nicht per se schon die Missachtung rechtsstaatlicher Garantien und völkerrechtlicher Verträge. In den internationalen Menschenrechtspakten sind soziale und politische Rechte ein an die Vertragsstaaten gerichteter Auftrag, bei dessen Umsetzung immer partikularistische Kriterien ins Spiel kommen. In der Politik zur Bekämpfung sogenannter Clankriminalität sieht Pichl eine bedenkliche ‚Ethnisierung von Kriminalität‘. Das ist ein ernsthafter Einwand. Aber dass der Staat damit im Namen des Rechtsstaats einen „Strafrechtsexzess betreibt, der die Grundlagen des Rechtsstaats unterminiert“, wurde damit nicht gezeigt. 

Pichl plädiert im Schlusskapitel vehement für die Verteidigung der Errungenschaften des liberalen Rechtsstaats und dafür, politisch der Fixierung auf Sicherheit und Ordnung die Aufgabe der Verwirklichung und Ausweitung von Rechten entgegenzusetzen: „Law statt Order“. Zugleich bleibt der Rechtsstaat für ihn ein Projekt im Werden. Der Forderung, die nationale Engführung zu überwinden, kann man angesichts der Freiheitsbedrohung durch die exekutive Macht global operierender privater Tech-Konzerne nur zustimmen. Ein schöner Traum wird es allerdings bleiben, dass der Rechtsstaat vollendet wird, indem soziale und politische Teilhaberechte vom Nationalstaat abgelöst und auf der Ebene der Weltgesellschaft etabliert werden.

Ein Beitrag aus der Redaktion Gegenwartskulturen der Universität Duisburg-Essen

Titelbild

Maximilian Pichl: Law statt Order. Der Kampf um den Rechtsstaat.
Suhrkamp Verlag, Berlin 2024.
260 Seiten, 18,00 EUR.
ISBN-13: 9783518128374

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